Wo muss die Basisrente in der Steuererklärung eingetragen werden?

Die Beiträge zur Basisrentenversicherung können einfach in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 8 der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Ein Nachweis über die gezahlten Beiträge muss ausschließlich auf Nachfrage eingereicht werden. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zum Rechner für die gesetzliche Rente, zur Vorsorgeversicherung und zur Lebensversicherung.

Wichtig: In der Steuererklärung wird stets die tatsächlich entrichtete Beitragssumme für die Basisrente eingetragen. Um die Berechnung der steuerlich absetzbaren Summe kümmert sich anschließend das zuständige Finanzamt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1
Vertrag abschließen

Basisrentenvertrag abschließen und regelmäßig Beiträge einzahlen.

2
Bescheinigung anfordern

Jährliche Bescheinigung über gezahlte Beiträge von der Versicherung anfordern.

3
Eintragen

Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 8) der Steuererklärung eintragen.

4
Einreichen

Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

5
Steuerbescheid prüfen

Die abzugsfähige Summe wird vom Finanzamt berechnet — prüfen Sie den Bescheid.

Wann kann die Basisrente steuerlich abgesetzt werden?

Ursprünglich wurde die Basisrente für Selbstständige geschaffen, die nicht versicherungspflichtig sind und somit oftmals keine gesetzliche Rentenversicherung haben. Mittlerweile ist die Basisrente jedoch auch Angestellten zugänglich, die ein finanzielles Polster für das Rentenalter aufbauen wollen.

Für wen lohnt es sich? Die Basisrentenversicherung lohnt sich vor allem für gut verdienende Selbstständige und Angestellte ohne gesetzliche Rentenversicherung. Je höher das Einkommen, desto höher die eingezahlten Beiträge — und desto höher die steuerliche Entlastung.

Damit die Basisrente in der Steuererklärung angegeben werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das zuständige Versicherungsunternehmen muss im Besitz des sogenannten Rürup-Zertifikats sein;
  • Im Versicherungsvertrag muss die Zahlung einer monatlichen Leibrente vereinbart sein.

Wurde der Versicherungsvertrag vor 2011 abgeschlossen, kann die Rente ab der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Bei Verträgen nach 2011 beginnt die Auszahlung, sobald das 62. Lebensjahr erreicht ist.

In welcher Höhe kann die Basisrente von der Steuer abgesetzt werden?

Die Versicherungsbeiträge für die Basisrente können als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden. Wie hoch die Steuer abgesetzt werden kann, ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • die Höhe des Einkommens;
  • die Höhe der gezahlten Beiträge;
  • die Höhe des individuellen Steuersatzes.
Maximale steuerliche Absetzbarkeit der Basisrente
Kriterium Details
Absetzbarkeit ab 2025 100 % der Beiträge steuerlich absetzbar
Max. Förderbetrag (ledig) 26.528 € pro Jahr
Max. Förderbetrag (verheiratet) 53.056 € pro Jahr
Einmalzahlung Min. 1.000 € / Max. 26.528 € — spätestens 5 Jahre vor Rentenbeginn

Wichtig: Über die jährliche Maximalsumme hinaus lohnt es sich nicht, in die Basisrente einzuzahlen, da ein höherer Betrag nicht steuerlich abgesetzt werden kann.

Wie wird die Basisrente besteuert?

Sobald das Rentenalter erreicht ist, wird das angesammelte Vermögen als Rente ausgezahlt. Erfolgt der Renteneintritt noch vor dem Jahr 2040, müssen die Renten nur anteilsmäßig versteuert werden. Ein Teil der Rentenleistungen bleibt steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn der Rente gesichert und als fester steuerfreier Betrag lebenslang festgeschrieben.

Bei einem Renteneintritt nach dem Jahr 2040 müssen die Basisrenten voll versteuert werden, da bereits in der Ansparphase eine Steuervergünstigung gewährleistet wurde. Da Rentner einer geringeren Steuerbelastung als Berufstätige unterliegen, überwiegen die Steuerersparnisse der Ansparphase in der Regel.

Häufig gestellte Fragen zur Basisrente und Steuer

Die Beiträge zur Basisrentenversicherung werden in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 8 der Einkommensteuererklärung eingetragen. Es wird stets die tatsächlich entrichtete Beitragssumme angegeben — die Berechnung der abzugsfähigen Summe übernimmt das Finanzamt.

Ja, die Basisrente steht auch Angestellten offen. Allerdings entfällt der steuerliche Vorteil teilweise, wenn bereits ein hoher Beitrag für die gesetzliche Altersvorsorge abgeführt wird. Besonders lohnend ist die Basisrente für gut verdienende Angestellte ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht.

Ab 2025 können die vollen 100 % der Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Der maximale Förderbetrag liegt bei 26.528 Euro pro Jahr für Ledige und 53.056 Euro für Verheiratete. Beiträge über diesen Grenzen bringen keinen zusätzlichen Steuervorteil.

Das hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. Wer vor 2040 in Rente geht, muss die Rente nur anteilsmäßig versteuern — ein Teil bleibt lebenslang steuerfrei. Ab 2040 ist die volle Besteuerung vorgesehen, da in der Ansparphase bereits Steuervorteile gewährt wurden.

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