Welche Hausversicherung lohnt sich für Hausbesitzer/innen?
Personen, die sich den Traum eines Eigenheims erfüllen, müssen sich ausreichend absichern. Doch welche Hausversicherung gibt es überhaupt und welche von diesen Sachversicherungen sind wirklich sinnvoll? Versicherungscheck hat alle wichtigen Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengetragen.
Hausversicherung: Was ist eine Hausratversicherung?
Eine der Hausversicherungen ist die sogenannte Hausratversicherung. Diese sichert die gesamte Inneneinrichtung im privaten Wohnbereich ab. Das betrifft zum einen Nutzgegenstände wie z.B. Möbel und Elektrogeräte und zum anderen Wertgegenstände wie z.B. Schmuck. Auch Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z.B. die Einbauküche, sind von dieser Hausversicherung mitversichert.
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Damit die entsprechenden Gegenstände von der Hausratversicherung versichert sind, müssen diese sich am Versicherungsort befinden. Hierbei handelt es sich um den Wohnbereich, z.B. das Haus oder die Wohnung, die auf dem Versicherungsschein der Hausversicherung eingetragen ist. Auch weitere Bereiche wie die Garage oder der Balkon können Teil des Versicherungsortes sein.
Bei Personen, die eine sogenannte Außenversicherung haben, übernimmt diese Hausversicherung auch Schäden an Gegenständen, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zieht ein/e Versicherte/r beispielsweise in eine andere Wohnung, so ist der Hausrat für bis zu 3 Monate außerhalb des ursprünglichen Versicherungsortes abgesichert.
Höhe der Versicherungssumme
Ziel der Hausratversicherung ist es, den/die Versicherungsnehmer/in im Schadensfall finanziell zu entschädigen. Die Hausversicherung erstattet in der Regel den Neuwert des beschädigten Hausrats. Dennoch gibt es eine maximale Entschädigungsleistung. Diese Versicherungssumme ist stets für die Berechnung der Entschädigungssumme ausschlaggebend. Der/die Versicherungsnehmer/in hat hier 2 Möglichkeiten:
- Versicherungssumme pro Quadratmeter: Hier gilt die Größe des Versicherungsortes als Grundlage zur Berechnung der Versicherungssumme. Als Richtwert werden in der Regel 650 € pro Quadratmeter genommen. Bei einer Wohnungsgröße von z.B. 90 m2 läge die Versicherungssumme bei 58.500 €.
- Manuelle Festlegung der Versicherungssumme: Der/die Versicherte kann vor Vertragsabschluss manuell ausrechnen, wie viel die Gegenstände Wert sind, die er versichern möchte und so die Versicherungssumme festlegen.
Achtung! Bei der Berechnung der Versicherungssumme sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme den Wert aller Gegenstände deckt. Ist dies nicht der Fall, so kann es im Versicherungsfall zu einer Unterversicherung kommen. Konkret bedeutet das, dass der/die Versicherte nicht die gesamte Versicherungssumme von der Hausversicherung ausgezahlt bekommt. Um dies zu verhindern, kann ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag vereinbart werden.
Hausratversicherung kündigen und wechseln
Die genauen Bestimmungen bzgl. der Kündigung bzw. des Wechsels der Hausratversicherung sind vertraglich festgelegt. Grundsätzlich gelten jedoch folgende Regeln:
- Die Hausversicherung kann nur zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
- Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
- Eine Sonderkündigungsfrist von einem Monat gilt z.B. bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schaden.
Kann man die Hausratversicherung im Falle eines Umzugs kündigen? Ein Umzug rechtfertigt in der Regel nicht die Kündigung der Hausratversicherung. Nur wenn der Umzug eine Tarifänderung mit sich bringt, kann von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.
Welche Schäden deckt die Hausratversicherung ab?
Die Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat in verschiedenen Situationen ab. Grundsätzlich werden folgende Risiken von der Hausversicherung abgedeckt:
- Brand und Feuer
- Sengschäden (Schaden durch Glut und Hitze)
- Rauch- und Rußschäden
- Blitzschlag und Überspannung durch Blitz
- Sturm und Hagel
- Leitungswasserschäden
- Explosion, Verpuffung und Implosion
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Vandalismus
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Anprall von Kraftfahrzeugen
Hinweis! Andere Schäden werden von dieser Hausversicherung nicht übernommen. Hierzu gehören beispielsweise Schäden, die im Falle eine Krieges, eines Kernenergie-Unfalls oder einer Sturmflut entstehen. Zudem werden keine Schäden übernommen, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Im Versicherungsfall übernimmt die Hausratversicherung nicht nur die Schadenskosten, sondern auch bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden entstehen. Hierzu gehören u.a.:
- Aufräumkosten
- Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung bzw. des Hauses
- Schlossänderungskosten
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
- Umzugskosten
Beispiel: Schadensdeckung im Falle von Diebstahl
In der Regel übernimmt die Hausratversicherung Schäden, die durch einen Diebstahl entstanden sind. Dennoch müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden, die jeweils in den Vertragsbedingungen der Hausversicherung festgehalten werden. So wird der Schaden übernommen, wenn er in einem der 3 folgenden Fälle nach einem Einbruch erfolgt:
- Einbruchdiebstahl: Diebstahl, der nach einem gewaltsamen Einbruch entstanden ist. Das bedeutet, dass sich gewaltsam Eintritt in den Versicherungsort verschafft wurde.
- Raub: Versicherungsgegenstände wurden mit Gewalt entwendet. Das bedeutet, dass der/die Versicherungsnehmer/in Opfer einer Gewalttat war und Versicherungsgegenstände entwendet wurden. Hier greift die Hausratversicherung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Versicherungsortes.
- Vandalismus: Beschädigte Gegenstände, die im Rahmen eines Diebstahles vorsätzlich zerstört wurden.
Übernimmt die Hausratversicherung die Kosten im Falle eines Fahrraddiebstahls? Fahrraddiebstahl wird dann von der Hausratversicherung übernommen, wenn das Fahrrad im Rahmen eines Einbruchs oder Raubs innerhalb des Versicherungsortes gestohlen wird. Ein Fahrraddiebstahl außerhalb des Versicherungsortes wird nur dann von dieser Hausversicherung übernommen, wenn es explizit über die Hausratversicherung abgesichert wurde.
Beispiel: Schadensdeckung im Falle eines Wasserschadens
Die Hausratversicherung übernimmt Wasserschäden am Hausrat, die durch Leitungswasser entstanden sind. Dies betrifft Schäden, die durch Rohre und Wasserinstallationen innerhalb des Versicherungsortes entstanden sind. Grundvoraussetzung ist, dass diese Schäden durch Frost oder ein ähnliches Ereignis verursacht wurden. Übernommen wird der Schaden an den Gegenständen und an der Schadensquelle.
Wichtig! Die Hausratversicherung übernimmt keine Schäden, die beispielsweise durch Bade- oder Reinigungswasser entstanden sind. Liegt die Ursache des Wasserschadens zudem bei Nachbar/innen, so muss die private Haftpflichtversicherung des/r Verursacher/in einspringen.
Beispiel: Schadensdeckung im Falle eines Brandes
Hausrat, welcher in einem Brandfall beschädigt bzw. zerstört wird, wird von der Hausversicherung ersetzt. Ein Brandschaden liegt vor, wenn unbeabsichtigte Flammen auf andere Gegenstände übergreifen und Schaden anrichten. Beispielsweise, wenn Funken aus dem Kamin treten und den Boden in Brand setzen.
Wird der Brand jedoch vorsätzlich verursacht bzw. ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen, so übernimmt die Hausversicherung den Schadensfall nicht.
Ist die Hausratversicherung Pflicht?
Mit der Hausratversicherung wird privates Eigentum innerhalb des Hauses bzw. der Wohnung gegen einen Schadenfall abgesichert. Da es sich also um Privateigentum handelt, gibt es kein Gesetz, das eine Hausratversicherung Pflicht vorsieht. Personen, die sich gegen eine solche Hausversicherung entscheiden, müssen im Schadenfall allerdings jegliche Kosten selbst übernehmen.
Können Vermieter/innen verlangen, dass ihre Mieter/innen eine Hausratversicherung besitzen? In einigen Mietverträgen wird festgelegt, dass Mieter/innen sich dazu verpflichten, eine Hausratversicherung abzuschließen. Laut aktuellem Mietrecht kann ein/e Vermieter/in diese Bedingung jedoch nicht stellen, so dass eine solche Klausel automatisch unwirksam ist.
Obwohl keine Hausratversicherung Pflicht besteht, kann eine solche Hausversicherung in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein. Dies ist der Fall, wenn die Wohnausstattung teuer war und es somit kostenaufwendig wäre, diese zu ersetzen. Es empfiehlt sich demnach, im Einzelfall auszurechnen, ob sich eine solche Hausversicherung lohnt. Dies gilt beispielsweise auch für Studierende, die das erste Mal in ihre eigene Wohnung ziehen.
Hausversicherung: Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung ist eine weitere Hausversicherung, die für Schäden am und rund um das Wohngebäude aufkommt. Kommt es zu Schäden am Gebäude, den Gebäudebestandteilen oder dem Grundstück, übernimmt die Versicherung die Reparatur- und Wiederaufbaukosten.
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Höhe der Wohngebäudeversicherung
Versicherungsnehmer/innen haben mehrere Möglichkeiten, die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung festzulegen. Sie können zwischen den 3 folgenden Möglichkeiten wählen:
- Gleitender Neuwert: Grundlage ist der Neubauwert des Gebäudes des Jahres 1914. Die Decksumme wird jedoch im Laufe der Zeit angepasst, so dass der Versicherungsschutz stets auf dem richtigen Niveau bleibt.
- Neuwert: Unter Neuwert versteht man den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes. Der Versicherungswert wird hier jedoch nicht automatisch angepasst.
- Zeitwert: Im Gegensatz zum Neuwert wird bei dem Zeitwert die Wertminderung des Gebäudes aufgrund von Alter und Abnutzung berücksichtigt. Dieser Wert ist in der Regel geringer als der Neuwert, allerdings ist es komplizierter, ihn zu ermitteln.
Was ist der Wert 1914? Bei dem Wert 1914 handelt es sich um eine einheitliche Grundlage, um die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung zu ermitteln. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe eines Wertermittlungsbogens und kann von jedem/r Immobilienbesitzer/in selbst durchgeführt werden.
Wohngebäudeversicherung kündigen und wechseln
Die Wohngebäudeversicherung kann grundsätzlich nach einem Jahr gekündigt bzw. gewechselt werden. Der bzw. die Versicherungsnehmer/in muss hier jedoch die Kündigungsfrist von 3 Monaten berücksichtigen. Wird nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Hausversicherung um ein weiteres Jahr.
Einige Versicherungsunternehmen bieten ihren Kund/innen die Möglichkeit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Im Gegenzug erhalten diese Kund/innen einen Rabatt bei der Berechnung der Versicherungssumme.
Erhöht die Hausversicherung während der Vertragslaufzeit die Beitragskosten, so kann der/die Versicherungsnehmer/in den Vertrag in der Regel auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Hierbei muss er jedoch die Kündigungsfrist von einem Monat ab Erhalt des Erhöhungsschreibens berücksichtigen.
Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Gebäude vor einer Reihe von Risiken. Hierzu gehören:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Leitungswasser
Tritt einer der Versicherungsfälle ein, so übernimmt die Hausversicherung nicht nur die Kosten für die Reparatur des Gebäudes, sondern auch weitere durch den Vorfall entstandene finanzielle Belastungen. Beispiele hierfür sind eventuelle Aufräum- und Abbruchkosten sowie Mietausfälle.
Ist eine Elementarversicherung sinnvoll? Die Gebäudeversicherung deckt automatisch einen Teil der Elementarrisiken. Hierzu zählen Sturm, Hagel und Blitz. Personen, die ihr Gebäude zusätzlich vor anderen Schäden, wie z.B. Erdbeben, Hochwasser und Starkregen schützen möchten, müssen zusätzlich eine Elementarversicherung abschließen. Ob eine solche zusätzliche Hausversicherung sinnvoll ist, hängt in erster Linie von dem Standort des Gebäudes ab.
Automatisch in der Wohngebäudeversicherung | Zusätzliche Elementarversicherung notwendig |
---|---|
Sturm | Erdbeben |
Hagel | Hochwasser |
Blitz | Starkregen |
Beispiel: Schadensdeckung bei Wasserschaden
Die Gebäudeversicherung deckt Wasserschäden ab, die aufgrund eines Rohrbruches entstehen. Das Ereignis muss zusätzlich auf Frost oder ein ähnliches Ereignis zurückzuführen sein. Andere Wasserschäden werden nicht von dieser Hausversicherung übernommen. Hierzu gehören u.a.:
- Wasserschaden aufgrund von Badewasser, Reinigungswasser etc.
- Schimmelpilz aufgrund von Feuchtigkeit
- Wasserschaden an noch nicht fertiggestellten Gebäuden
Beispiel: Schadensdeckung bei Vandalismus
Wohngebäudeversicherungen schützen Gebäude grundsätzlich vor Risiken, die auf nicht-personenbezogene Gefahren basieren. Eine Absicherung gegen Vandalismus ist daher in der Regel nicht möglich. Grund hierfür ist, dass die Versicherungen befürchten, dass es zu Versicherungsbetrug kommt.
Einige Versicherungen bieten ihren Kund/innen dennoch die Möglichkeit, sie gegen Graffitischäden abzusichern. Wird das Gebäude also mit Graffiti beschädigt, übernimmt die Hausversicherung die Sanierungskosten.
Wann benötigt man eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung Pflicht gibt es in Deutschland nicht. Das bedeutet, dass es jedem/r Immobilienbesitzer/in frei überlassen ist, eine solche Hausversicherung abzuschließen. Da die Gebäudeversicherung vor einer Vielzahl von äußeren Risiken schützt, die nicht immer von Besitzer/innen beeinflusst werden können, ist eine solche Hausversicherung jedoch durchaus sinnvoll.
Kennen Sie bereits die Glasversicherung? Diese kann sowohl in die Hausrat- als auch in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden. So können Glasschäden am Hausrat bzw. am Gebäude abgesichert werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie bei Versicherungscheck:
Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf
Die Wohngebäudeversicherung geht im Falle eines Hauskaufes automatisch auf den oder die neuen Käufer/innen über. Der/die neue Hausbesitzer/in wird demnach automatisch Versicherungsnehmer/in. Sowohl er als auch die Hausversicherung haben jedoch nach Abschluss des Kaufes ein Kündigungsrecht. Beide Parteien müssen sich hierbei an bestimmte Kündigungsfristen halten:
- Die Versicherungsgesellschaft hat ab Kenntnis des Eigentumsübergangs einen Monat Zeit, den Versicherungsvertrag aufzuheben.
- Der/die neue Hausbesitzer/in hat ab dem Tag des Hauskaufes einen Monat Zeit, um das Kündigungsschreiben einzureichen.
Wohngebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus
Auch bei Mehrfamilienhäusern ist die Wohngebäudeversicherung keine Pflicht. Dennoch empfiehlt sich hier die Hausversicherung in besonderer Weise. Denn Mehrfamilienhäuser weisen meist einen hohen Wert auf und Reparationskosten können nicht direkt auf die Vermieter/innen übertragen werden.
Kosten für eine Wohngebäudeversicherung gelten im Gegensatz dazu als hauswirtschaftliche Belastungen und können demnach über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Auf diese Weise ist das Mehrfamilienhaus nicht nur geschützt, sondern der/die Eigentümer/in muss die Versicherungskosten nicht selbst tragen.
Hinweis! Mieter/innen können die Kosten für die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzen. Tatsächlich können ausschließlich Personenversicherungen wie z.B. die Haftpflicht- und Krankenversicherung steuerlich abgesetzt werden.
Schauen Sie sich unsere Ratgeber an!
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