Kündigung der Versicherung - Fristen und Termine
Für die Kündigung einer Versicherung müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten. Wenn Sie sich nämlich nicht an die entsprechenden Kündigungstermine halten, ist die Kündigung der Versicherung ungültig oder wird erst zu einem verspäteten Zeitpunkt wirksam. Möchten Sie Ihre Versicherung kündigen, um zu einem besseren Anbieter zu wechseln, dann profitieren Sie von unserem Ratgeber.
Vorlage für die Kündigung der Versicherung
Für die Kündigung reicht ein übliches Anschreiben an die Versicherung aus. Nach Unterzeichnung des Kündigungsschreibens kann die Willenserklärung an die Versicherung versendet werden. Hier können Sie sich einen Vordruck ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben:
Bevor Sie das Schreiben an das Versicherungsunternehmen schicken, sollten Sie nochmal sicher gehen, dass alle wichtigen Angaben vermerkt sind. Sollten bestimmte Daten zu dem Vertrag fehlen, kann sich die Bearbeitung unnötig herauszögern. In dem Kündigungsschreiben sollten daher vor allem die folgenden Angaben enthalten sein:
- Vor- und Nachname des Versicherungsnehmers
- Anschrift der Versicherung
- Versicherungsnummer des Vertrages
- Gewünschter Termin der Vertragsauflösung
- Unterschrift des Versicherungsnehmers
Sollten Sie ein Sonderkündigungsrecht (zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung oder im Schadensfall) in Anspruch nehmen, ist es ratsam sich darauf zu berufen, damit der Versicherer die Fristen und Termine entsprechend prüfen kann.
Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres
Die Kündigung ist immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Hierbei muss allerdings auch eine reguläre Kündigungsfrist eingehalten werden, damit die Kündigung wirksam wird. Demnach muss das Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin eingegangen sein. Diese Frist gilt in der Regel für Sachversicherungen und Personenversicherungen, wie zum Beispiel die private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die gesetzliche Krankenversicherung gibt es eine Frist von zwei Monaten. Außerdem müssen Sie die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten einhalten. Sie haben allerdings ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie in die Selbstständigkeit wechseln oder die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Eine noch kürzere Kündigungsfrist gibt es bei der Kfz-Versicherung. Hier muss die Kündigung spätestens einen Monat vorher bei der Versicherung eingegangen sein. Wenn Sie beispielsweise Ihre Kfz-Versicherung zum Ende des Jahres kündigen möchten, muss das Kündigungsschreiben am 30. November bei der Versicherung vorliegen.
Kündigung nach Beitragserhöhung oder Tarifänderung
Daneben haben Versicherungsnehmer auch immer dann ein Kündigungsrecht, sobald eine Beitragserhöhung oder eine Tarifänderung (zum Beispiel Erhöhung der Selbstbeteiligung) von Seiten der Versicherungsgesellschaft ausgesprochen wurde. Mit dem Eingang der Änderungsmitteilung bei dem Versicherungsnehmer beginnt eine vierwöchige Kündigungsfrist. Innerhalb dieser Frist können Sie die Versicherung kündigen und dementsprechend wechseln. Wichtig dabei ist es, dass Sie die Aufhebung des Vertrages schriftlich verfassen. Das Schreiben kann gegebenenfalls auch per Einschreiben eingeschickt werden, um die Ankunft des Briefes zu gewährleisten und nachzuweisen. Sofern hierbei die Frist eingehalten wurde, erfolgt die Auflösung des Versicherungsvertrages zum eigentlichen Änderungszeitpunkt. Bei Personenversicherungen, wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder Risikolebensversicherung kann es sein, dass im Rahmen der Vertragsänderung eine Beitragserhöhung von mindestens 10 Prozent vorliegen muss. Nur dann haben Sie ein Kündigungsrecht. Den Vertrag können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Gleiches gilt, wenn der Versicherer Gefahren ausschließt, die erst nach der Vertragsannahme von dem Versicherungsnehmer angezeigt wurden. Bevor Sie kündigen, sollten Sie allerdings genau prüfen, ob ein Tarifwechsel überhaupt sinnvoll ist, da das Eintrittsalter für den Versicherungsbeitrag ausschlaggebend ist.
Kündigung nach Schadenregulierung
Zusätzlich besteht auch noch ein Sonderkündigungsrecht in der Sachversicherung, sobald ein Schaden reguliert wurde oder ein Versicherungsfall eingetreten ist. Auch hier dürfen Sie nach Bekanntgabe über die Höhe der Schadenregulierung die Versicherung innerhalb von vier Wochen kündigen. Ein solches Kündigungsrecht wenden Versicherungsnehmer oft an, wenn sie mit der Regulierung eines Schadens durch die Versicherung nicht vollkommen zufrieden waren. Wann der Austritt aus dem Versicherungstarif wirksam werden soll, kann der Versicherungsnehmer selber entscheiden. So ist die Vertragsauflösung entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Der späteste Termin, um von diesem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ist allerdings das Ende der aktuellen Versicherungsperiode.
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