Vorlage für die Kündigung der Versicherung

Für die Kündigung reicht ein übliches Anschreiben an die Versicherung aus. Nach Unterzeichnung des Kündigungsschreibens kann die Willenserklärung an den Versicherer versendet werden. Sind Sie sich unsicher, ob ein Wechsel sinnvoll ist, hilft Ihnen ein Versicherungsberater oder ein Versicherungsmakler bei der Einschätzung weiter.

Bevor Sie das Schreiben an das Versicherungsunternehmen schicken, sollten Sie sichergehen, dass alle wichtigen Angaben vermerkt sind. In dem Kündigungsschreiben sollten folgende Angaben enthalten sein:

Pflichtangaben im Kündigungsschreiben

Vor- und Nachname des Versicherungsnehmers
Anschrift der Versicherung
Versicherungsnummer des Vertrages
Gewünschter Termin der Vertragsauflösung
Unterschrift des Versicherungsnehmers

Tipp: Sollten Sie ein Sonderkündigungsrecht (z.B. bei Beitragserhöhung oder im Schadensfall) in Anspruch nehmen, berufen Sie sich ausdrücklich darauf, damit der Versicherer die Fristen und Termine entsprechend prüfen kann.

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Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es eigenhändig und senden Sie es möglichst per Einschreiben — so können Sie den fristgerechten Zugang nachweisen.

Kündigungsfristen im Überblick

Die Kündigung ist immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Je nach Versicherungsart gelten unterschiedliche Fristen:

Kündigungsfristen nach Versicherungsart
Versicherungsart Kündigungsfrist Besonderheiten
Sachversicherungen 3 Monate vor Laufzeitende Zum Ende des Versicherungsjahres
Personenversicherungen 3 Monate vor Laufzeitende PKV, BU-Versicherung
Gesetzliche Krankenversicherung 2 Monate Mindestvertragslaufzeit 18 Monate
Kfz-Versicherung 1 Monat Stichtag meist 30. November

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Orientierungswert nach den üblichen Fristen (siehe Tabelle oben). Maßgeblich sind immer die Fristen in Ihren Vertragsunterlagen. Bei der Kfz-Versicherung mit Kalenderjahr-Laufzeit ist der Stichtag meist der 30. November.

Kündigung nach Beitragserhöhung oder Tarifänderung

Versicherungsnehmer haben immer dann ein Kündigungsrecht, sobald eine Beitragserhöhung oder eine Tarifänderung (z.B. Erhöhung der Selbstbeteiligung) von der Versicherungsgesellschaft ausgesprochen wurde. Mit dem Eingang der Änderungsmitteilung beginnt eine vierwöchige Kündigungsfrist.

Die Aufhebung des Vertrages muss schriftlich verfasst werden. Das Schreiben kann per Einschreiben eingeschickt werden, um die Ankunft nachzuweisen. Die Auflösung erfolgt zum eigentlichen Änderungszeitpunkt.

Achtung: Bei Personenversicherungen (BU, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung) muss die Beitragserhöhung mindestens 10 Prozent betragen, damit ein Sonderkündigungsrecht besteht. Prüfen Sie vorher, ob ein Wechsel sinnvoll ist, da das Eintrittsalter für den Beitrag ausschlaggebend ist.

Kündigung nach Schadenregulierung

In der Sachversicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht, sobald ein Schaden reguliert wurde oder ein Versicherungsfall eingetreten ist. Nach Bekanntgabe über die Höhe der Schadenregulierung dürfen Sie die Versicherung innerhalb von vier Wochen kündigen.

Ein solches Kündigungsrecht wird oft angewandt, wenn Versicherungsnehmer mit der Regulierung eines Schadens nicht zufrieden waren. Die Vertragsauflösung ist entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Der späteste Termin ist das Ende der aktuellen Versicherungsperiode.

Häufig gestellte Fragen zur Kündigung der Versicherung

Verfassen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Ihrem Namen, der Versicherungsnummer, dem gewünschten Kündigungstermin und Ihrer Unterschrift. Senden Sie es rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist an die Versicherung — idealerweise per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.

Nein, eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung der jeweiligen Frist möglich. Allerdings gibt es Sonderkündigungsrechte bei Beitragserhöhungen, Tarifänderungen oder nach einem regulierten Schadensfall — hier beträgt die Frist meist vier Wochen.

Die ordentliche Kündigung erfolgt zum regulären Laufzeitende unter Einhaltung der vereinbarten Frist (meist 1-3 Monate). Die außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) erlaubt eine vorzeitige Vertragsauflösung bei bestimmten Ereignissen wie Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen oder nach einem Schadensfall.

Wenn Sie die Kündigungsfrist versäumen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr. Sie müssen dann bis zum nächsten regulären Kündigungstermin warten — es sei denn, es tritt in der Zwischenzeit ein Ereignis ein, das ein Sonderkündigungsrecht begründet.

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