Was zählt alles zu Hausrat?
Hausrat bezeichnet alle Gegenstände im versicherten Haushalt, die dem privaten Gebrauch dienen. Zusätzlich sind Wertsachen und Bargeld über die Hausratversicherung abgesichert. Vereinfacht gesagt, ist in der Hausratversicherung alles aus Ihrem Haushalt mitversichert, was aus dem Gebäude herausfällt, wenn Sie es auf den Kopf stellen würden.
In der Realität sind jedoch noch weitere Sachen mitversichert. So sind auch Einrichtungsgegenstände versichert, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Dazu gehören zum Beispiel Einbaumöbel und Einbauküchen, die Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer zum eigenen Gebrauch gekauft haben. Ebenso zählen auch privat genutzte Rollläden, Markisen und Antennenanlagen zum Versicherungsschutz, sofern sie ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem zugehörigen Grundstück befinden.
Daneben gibt es noch Sachen, die zwar nicht direkt zu den Haushaltswaren gehören, aber trotzdem explizit versichert sind:
Zusätzlich versicherte Gegenstände
- Berufliche Sachen (z. B. Arbeitsgeräte und Handelswaren)
- Zahme Haustiere (z. B. Fische, Vögel und Katzen)
- Kleine Wasserfahrzeuge inklusive Motor
- Surfgeräte
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen
- Versicherungsfreie Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Modell- und Spielfahrzeuge
Fremdes Eigentum, das sich in Ihrem Haushalt befindet, ist im Normalfall auch versichert. Ausgeschlossen sind allerdings Sachen von Ihren Mietern und Untermietern.
Was ist der Versicherungsort?
Gut zu wissen
Der Versicherungsort ist der im Versicherungsschein bezeichnete Wohnbereich. Also zum Beispiel das Haus oder die Wohnung. Dazu gehören privat genutzte Räume, Kellerräume, Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
Auch beruflich genutzte Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung gelten als Versicherungsort. Ebenso privat genutzte Garagen, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück oder in der Nähe des Grundstücks befinden.
Welche Risiken sind in der Hausratversicherung versichert?
Die Hausratversicherung erstattet in vielen verschiedenen Situationen die Schäden, die an Ihrem Hausrat entstehen. Wichtig für einen Leistungsanspruch ist, dass eine der versicherten Gefahren oder Ursachen eingetreten ist. Der Umfang der versicherten Risiken kann je nach Tarif ganz unterschiedlich sein. Grundsätzlich sichert die Hausratversicherung jedoch die folgenden Risiken ab:
| Gefahr | Kategorie |
|---|---|
| Brand / Feuer | Feuer |
| Sengschäden | Feuer |
| Rauch- und Rußschäden | Feuer |
| Blitzschlag / Überspannung durch Blitz | Wetter |
| Sturm | Wetter |
| Hagel | Wetter |
| Leitungswasserschäden | Wasser |
| Explosion / Verpuffung / Implosion | Sonstige |
| Einbruchdiebstahl / Raub | Kriminalität |
| Vandalismus | Kriminalität |
| Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs | Sonstige |
| Anprall von Kraftfahrzeugen | Sonstige |
Daneben gibt es noch viele Erweiterungen, die Sie mit einem Versicherungscheck detailliert gegenüberstellen können. Es ist empfehlenswert, dass Sie vor dem Vertragsabschluss die Versicherungsanbieter und Tarife miteinander vergleichen. Dadurch vermeiden Sie Leistungslücken, die im Schadensfall teuer werden können.
Optionaler Schutz in der Hausratversicherung
Neben den versicherten Grundgefahren können Sie die folgenden, optionalen Bausteine in die Hausratversicherung einschließen:
Glasversicherung
Schützt Verglasungen wie Mobiliar- und Türverglasung, Aquarien und Cerankochflächen.
Elementarschaden
Versichert Naturgewalten wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen.
Fahrraddiebstahl
Schützt Ihr Fahrrad auch außerhalb des Wohnbereichs, z. B. im Freien angeschlossen.
Mit der Glasversicherung schützen Sie Verglasungen an Ihrem Hausrat. Dazu zählen zum Beispiel Mobiliar- und Türverglasung, Aquarien und Cerankochflächen. Im Einfamilienhaus gilt der Versicherungsschutz auch für Gebäudeverglasung sowie Wintergärten und Sonnenkollektoren. Bei Mehrfamilienhäusern kann auch die Gebäudeverglasung abgesichert sein, wenn kein Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung besteht.
Zusätzlich können Sie Naturgewalten in der Hausratversicherung mit dem Einschluss der Elementarschadenversicherung versichern. Dazu zählt zum Beispiel Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdsenkung, Erdrutsch und Erdbeben.
Für Fahrradfahrer ist außerdem der Einschluss des Fahrraddiebstahlschutzes interessant. Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit nicht nur auf Ihr Fahrrad, wenn es sich im eigenen Haushalt oder Keller befindet, sondern auch dann, wenn Sie es im Freien angeschlossen haben. Dabei sollten Sie unbedingt beachten, dass manche Hausratversicherungen keinen Schutz in der Nacht oder für E-Bikes und Pedelecs bieten. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Details.
Welche generellen Ausschlüsse gibt es in der Hausratversicherung?
Über die Hausratversicherung sind manche Risiken leider nicht versicherbar:
Generelle Ausschlüsse
- ✗Krieg und kriegsähnliche Ereignisse
- ✗Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- ✗Schwamm / Pilzbefall
- ✗Sturmflut
- ✗Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Teilweise gelten auch Ausschlüsse für Schäden durch innere Unruhen und Streiks. Ob und in welcher Höhe innere Unruhen und Streiks versichert sind, hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.
Welche Wertsachen sind in der Hausratversicherung versichert?
Wertsachen können Freude aber auch Sorgen bringen. Wenn Sie Wertsachen in Ihrem Zuhause haben und diese abhandenkommen oder zerstört werden, dann wäre das ein großer, finanzieller Verlust. Eine Hausratversicherung, die Ihre Vermögensgegenstände vollständig absichert, würde einen solchen Verlust vermeiden. Im Normalfall können Sie die folgenden Wertsachen über die Hausratversicherung versichern:
Geldwerte
- Bargeld / Sparbücher
- Auf Karten geladene Geldbeträge
- Wertpapiere / Urkunden
Schmuck & Edelmetalle
- Schmuck
- Edelmetalle / Edelsteine / Perlen
- Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
Sammlungen
- Briefmarken / Münzen / Medaillen
- Kunstgegenstände
- Antiquitäten
Textilien & Teppiche
- Pelze
- Handgeknüpfte Teppiche
- Wandteppiche (Gobelins)
Ihre Wertsachen sind über die Hausratversicherung teilweise bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme oder bis zu einem festen Betrag versichert. Die genaue Höhe der Versicherungssumme ist von Ihrem Versicherungstarif abhängig. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor dem Vertragsabschluss einen Versicherungscheck zu machen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Tarif die notwendigen Leistungen für Wertsachen beinhaltet.
Versicherte Kosten nach einem Schaden in der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung entschädigt nach einem Versicherungsfall nicht nur den Neuwert des Hausrats, sondern auch bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden anfallen. Dadurch dürfen Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen, um entstandene Schäden zu reparieren oder um zusätzliche Schäden zu vermeiden. So können Sie sich zum Beispiel folgende Kosten erstatten lassen:
Die entstandenen Kosten für entsprechende Maßnahmen können Sie einfach anhand von Rechnungen nachweisen. Das gilt auch für Aufwendungen eigener Initiativen, die Schäden abwenden oder eingrenzen sollten. Ein Entschädigungsanspruch für eigene Initiativen besteht auch dann, wenn Ihr angemessener Versuch erfolglos geblieben ist. Die Höhe der Entschädigungsleistung kann sich je nach Hausratversicherung sehr stark unterscheiden. Bei dem Online-Versicherungscheck sollten Sie also den Punkt "Versicherte Kosten" genau überprüfen, damit Sie sich für einen guten Tarif entscheiden.
Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung
Zum Hausrat zählen alle Gegenstände in Ihrem Haushalt, die dem privaten Gebrauch dienen. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck und Wertsachen. Auch fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtungsgegenstände wie Einbauküchen sind mitversichert, ebenso berufliche Sachen, zahme Haustiere und kleine Wasserfahrzeuge.
Die Hausratversicherung deckt standardmäßig Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ab. Optional können Sie den Schutz mit einer Glasversicherung, Elementarschadenversicherung oder einem Fahrraddiebstahlschutz erweitern.
Der Versicherungsort ist der im Versicherungsschein bezeichnete Wohnbereich, also Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Dazu gehören auch Kellerräume, Balkone, Loggien, Terrassen, Arbeitszimmer und nahegelegene Garagen.
Neben dem Neuwert des Hausrats erstattet die Versicherung auch Aufräumkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit, Transportkosten, Schlossänderungskosten, Sachverständigenkosten und sogar Rückreisekosten aus dem Urlaub. Die genaue Höhe variiert je nach Tarif.
Ja, Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Kunstgegenstände und Antiquitäten sind mitversichert. Die Entschädigung ist teilweise auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme oder einen festen Betrag begrenzt. Ein Versicherungscheck hilft, den passenden Tarif zu finden.
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