Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Männer und Frauen
Vorsorgeuntersuchungen sind in der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) genau festgelegt. Jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung hat einen Anspruch auf die kostenlosen Untersuchungen. Die Inanspruchnahme einer Vorsorgeuntersuchung beginnt immer ab einem bestimmten Lebensalter, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Vorsorgeuntersuchungen der Gesundheitsversicherung gibt es nicht nur im ambulanten Bereich, sondern auch für die zahnärztliche Vorsorge.
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Für Kinder und Jugendliche gibt es die sogenannten U-Untersuchungen. Die Untersuchungen beginnen sofort nach der Geburt und enden im sechsten Lebensjahr. Ab dem 14. Lebensjahr starten dann die Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche.
Lebensalter | Maßnahmen | |
U1 | Direkt nach der Geburt | Kontrolle von Atmung, Reflexe, Herzschlag, Blut, Lungentätigkeit und Motorik |
U2 | 3. bis 10. Lebenstag | Untersuchung von Haut, Organen, Ausbildung des Hüftgelenks und Stoffwechsel |
U3 | 4. bis 5. Lebenswoche | Kontrolle der altersgerechten Entwicklung, wie zum Beispiel Reaktionen, Hörfähigkeit und Hüftultraschall |
U4 | 3. bis 4. Monat | Analyse des Nervensystems und Bewegungsverhaltens mit Reaktionstest für Augen und Ohren |
U5 | 6. bis 7. Monat | Vorbeugung der Altersentwicklung plus Test für Augen und Ohren |
U6 | 10. bis 12. Monat | Prüfung der Sinnesorgane, sowie geistige und körperliche Entwicklung |
U7 | 21. bis 24. Monat | Kontrolle der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung |
U7a | 34. bis 36. Monat | Zusätzlicher Kontrollcheck der allgemeinen Entwicklung, wie allergische Erkrankungen oder Übergewicht |
U8 | 46. bis 48. Monat | Untersuchung der Koordination, Kinderkrankheiten und Organe |
U9 | 60. bis 64. Monat | Erneute Prüfung der Koordinationsfähigkeiten, Hör- und Sehtest, sowie das Sprachverständnis |
U10* | 8. Lebensjahr | Kontrolle, ob Verhaltens- oder Entwicklungsstörungen bestehen |
U11* | 10. Lebensjahr | Ernährung-, Bewegungs- und Suchtberatung plus Prüfung möglicher Sozialstörungen |
J1 | 14. Lebensjahr | Check für die allgemeine Gesundheit, Beweglichkeit und Entwicklung plus zusätzliche Beratung zum Eintritt in die Pubertät |
J2* | 17. Lebensjahr | Untersuchung zu Pubertätsstörungen, Haltungs- und Verhaltensstörungen, Diabetes-Vorsorge plus Beratung zur Berufswahl |
*Keine Grundleistung der GKV. Manche Krankenkassen bieten für diese Untersuchungen jedoch eine Erstattung an. Neben den oben genannten ambulanten Leistungen gibt es noch zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Ab der Geburt werden bis zum 6. Lebensjahr verschiedene Untersuchungen gemacht, die Zahn-, Mund- oder Kieferkrankheiten entdecken sollen. Danach gibt es bis zum 18. Lebensjahr zweimal pro Jahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Im Zuge der Vorsorgeuntersuchung führt der Zahnarzt auch eine Zahnprophylaxe durch.
Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene
Männer und Frauen durchlaufen unterschiedliche Programme der Vorsorgeuntersuchung, da verschiedenartige Risiken auftreten können. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet für allerdings auch bestimmte Basisuntersuchungen, die vom Geschlecht unabhängig sind:
Lebensalter | Maßnahmen |
Ab 18 Jahre | Jährliche Vorsorgeuntersuchung bei einem Zahnarzt |
Ab 35 Jahre | Alle zwei Jahre:
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Ab 50 Jahre | Jährliche Kontrolle auf Darmkrebs |
Ab 55 Jahre | Versicherte haben die Wahl zwischen:
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Zusätzliche Untersuchungen für Männer
Zusätzlich können Männer zu den oben genannten Vorsorgeuntersuchungen noch ab einem Alter von 45 Jahren eine Kontrolle zur Erkennung von Krebs in Anspruch nehmen. Auch dies ist eine allgemeine Leistung der Krankenkasse, die jährlich durchgeführt werden kann.
Zusätzliche Untersuchungen für Frauen
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Frauen im Vergleich zu Männern etwas mehr Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Zwischen dem 21. Lebensjahr und der Vollendung des 25. Lebensjahres werden in der Regel jährliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs und Chlamydien durchgeführt. Daneben gibt es für Frauen noch alle zwei Jahre eine Mammographie zur Prüfung von Brustkrebs. Die Mammographie wird von den Krankenkassen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 69. Lebensjahres erstattet. Für schwangere Frauen gibt es entsprechende Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge. Die Betreuung erfolgt vor, während und nach der Schwangerschaft. Die Schwangerschaftsvorsorge wird gemäß der Mutterschaftsrichtlinie vorgenommen.
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