Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Für Kinder und Jugendliche gibt es die sogenannten U-Untersuchungen. Die Untersuchungen beginnen sofort nach der Geburt und enden im sechsten Lebensjahr. Ab dem 14. Lebensjahr starten dann die Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur gesetzliche Krankenkasse, zur Krankenversicherung und zur Krankenversicherung im Ausland.
| Untersuchung | Lebensalter | Maßnahmen |
|---|---|---|
| U1 | Direkt nach der Geburt | Kontrolle von Atmung, Reflexe, Herzschlag, Blut, Lungentätigkeit und Motorik |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag | Untersuchung von Haut, Organen, Ausbildung des Hüftgelenks und Stoffwechsel |
| U3 | 4. bis 5. Lebenswoche | Kontrolle der altersgerechten Entwicklung, wie zum Beispiel Reaktionen, Hörfähigkeit und Hüftultraschall |
| U4 | 3. bis 4. Monat | Analyse des Nervensystems und Bewegungsverhaltens mit Reaktionstest für Augen und Ohren |
| U5 | 6. bis 7. Monat | Vorbeugung der Altersentwicklung plus Test für Augen und Ohren |
| U6 | 10. bis 12. Monat | Prüfung der Sinnesorgane, sowie geistige und körperliche Entwicklung |
| U7 | 21. bis 24. Monat | Kontrolle der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung |
| U7a | 34. bis 36. Monat | Zusätzlicher Kontrollcheck der allgemeinen Entwicklung, wie allergische Erkrankungen oder Übergewicht |
| U8 | 46. bis 48. Monat | Untersuchung der Koordination, Kinderkrankheiten und Organe |
| U9 | 60. bis 64. Monat | Erneute Prüfung der Koordinationsfähigkeiten, Hör- und Sehtest, sowie das Sprachverständnis |
| U10* | 8. Lebensjahr | Kontrolle, ob Verhaltens- oder Entwicklungsstörungen bestehen |
| U11* | 10. Lebensjahr | Ernährung-, Bewegungs- und Suchtberatung plus Prüfung möglicher Sozialstörungen |
| J1 | 14. Lebensjahr | Check für die allgemeine Gesundheit, Beweglichkeit und Entwicklung plus zusätzliche Beratung zum Eintritt in die Pubertät |
| J2* | 17. Lebensjahr | Untersuchung zu Pubertätsstörungen, Haltungs- und Verhaltensstörungen, Diabetes-Vorsorge plus Beratung zur Berufswahl |
Hinweis: *U10, U11 und J2 sind keine Grundleistung der GKV. Manche Krankenkassen bieten für diese Untersuchungen jedoch eine Erstattung an.
Neben den oben genannten ambulanten Leistungen gibt es noch zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Ab der Geburt werden bis zum 6. Lebensjahr verschiedene Untersuchungen gemacht, die Zahn-, Mund- oder Kieferkrankheiten entdecken sollen. Danach gibt es bis zum 18. Lebensjahr zweimal pro Jahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Im Zuge der Vorsorgeuntersuchung führt der Zahnarzt auch eine Zahnprophylaxe durch.
Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene
Männer und Frauen durchlaufen unterschiedliche Programme der Vorsorgeuntersuchung, da verschiedenartige Risiken auftreten können. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet allerdings auch bestimmte Basisuntersuchungen, die vom Geschlecht unabhängig sind:
| Lebensalter | Maßnahmen |
|---|---|
| Ab 18 Jahre | Jährliche Vorsorgeuntersuchung bei einem Zahnarzt |
| Ab 35 Jahre | Alle zwei Jahre: Früherkennung von Herzkreislauf- und Nierenerkrankungen, Untersuchung auf Anzeichen von Diabetes, Hautkrebs-Screening |
| Ab 50 Jahre | Jährliche Kontrolle auf Darmkrebs |
| Ab 55 Jahre | Untersuchung auf Darmkrebs alle zwei Jahre oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren |
Zusätzliche Untersuchungen für Männer
Zusätzlich können Männer zu den oben genannten Vorsorgeuntersuchungen noch ab einem Alter von 45 Jahren eine Kontrolle zur Erkennung von Krebs in Anspruch nehmen. Auch dies ist eine allgemeine Leistung der Krankenkasse, die jährlich durchgeführt werden kann.
Zusätzliche Untersuchungen für Frauen
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Frauen im Vergleich zu Männern etwas mehr Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Zwischen dem 21. Lebensjahr und der Vollendung des 25. Lebensjahres werden in der Regel jährliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs und Chlamydien durchgeführt.
Mammographie
Brustkrebs-VorsorgeAlle zwei Jahre für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Die Kosten werden von der Krankenkasse vollständig übernommen.
Schwangerschaftsvorsorge
Gemäß MutterschaftsrichtlinieBetreuung vor, während und nach der Schwangerschaft. Die Vorsorge wird gemäß der Mutterschaftsrichtlinie vorgenommen.
Häufig gestellte Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen
Ja, alle im Leistungskatalog der GKV enthaltenen Vorsorgeuntersuchungen sind für Versicherte komplett kostenfrei. Es fallen weder Praxisgebühren noch Zuzahlungen an. Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten direkt mit dem Arzt.
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Teilnahme an den U-Untersuchungen — es wird jedoch dringend empfohlen. In manchen Bundesländern (z.B. Bayern, Hessen) gibt es ein verbindliches Einladungswesen. Verpasste U-Untersuchungen können nicht einfach nachgeholt werden, wenn der vorgesehene Zeitraum überschritten ist.
Ja, privat Versicherte haben ebenfalls Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen. Der Umfang hängt vom gewählten Tarif ab und kann sogar über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen für die genauen Leistungen.
In der Regel ja. Die meisten Krankenkassen erkennen wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen ihrer Bonusprogramme an und belohnen diese mit Geldprämien oder Punkten. Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse über die genauen Bonusbedingungen.