5–150 € Tagessatz wählbar
10 € GKV-Zuzahlung/Tag
3 Mon. Allgemeine Wartezeit
28 Tage Max. Zuzahlungspflicht/Jahr

Leistung vom Krankenhaustagegeld

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, die finanzielle Leistungen auszahlt, wenn Versicherte sich voll- oder teilstationär im Krankenhaus befinden. Dabei wird das Krankenhaustagegeld pro Aufenthaltstag in der festgesetzten Höhe geleistet. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Dread-Disease-Versicherung und zur Zahnzusatzversicherung.

Der Grund für den Krankenhausaufenthalt ist dabei unerheblich. Es muss lediglich eine ärztliche Diagnose vorliegen und im Leistungsfall der Krankenhausentlassungsbericht an die Versicherung geschickt werden, damit sie das Geld auszahlen kann.

Gut zu wissen: Das Tagegeld kann vor allem hilfreich sein, wenn Sie unumgängliche Zuzahlungen im Krankenhaus bezahlen müssen oder bestimmte Leistungen nutzen möchten. Ein Krankenhaustagegeld kann auch bei einer Rehabilitationsmaßnahme (REHA) oder bei einer Entbindung im Krankenhaus ausgezahlt werden.

Wofür kann das Krankenhaustagegeld genutzt werden?

1 Ausgleich für die gesetzliche Zuzahlung (10 € pro Tag)
2 Aufstockung vom Mehrbettzimmer auf Zwei- oder Einbettzimmer
3 Zusätzliche Unterbringung eines Familienangehörigen
4 Bezahlung von Telefon- oder Fernsehgebühren

Ein Krankenhaustagegeld kann übrigens auch bei einer Rehabilitationsmaßnahme (REHA) ausgezahlt werden. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man sich mindestens teilstationär im Krankenhaus befindet.

Krankenhaustagegeldversicherungen leisten ebenso bei einer Entbindung im Krankenhaus. Für einen Anspruch auf das Tagegeld muss lediglich der stationäre Krankenhausaufenthalt als Bedingung vorliegen — und das ist auch bei einer Entbindung der Fall.

Wie hoch sollte Ihr Tagegeld sein?

Um eine sinnvolle Höhe bei der Krankenhaustagegeldversicherung festzulegen, ist es wichtig genau zu klären, wie umfangreich Sie versichert sein möchten. Wofür möchten Sie sich absichern? Der Tagessatz kann meist zwischen 5,- und 150,- Euro abgeschlossen werden. Die maximale Höhe ist dabei vor allem von den jeweiligen Versicherungsanbietern abhängig.

Zuzahlung und empfohlener Tagessatz
Versicherungsart Zuzahlung/Tag Empfohlener Tagessatz
Gesetzlich versichert (GKV) 10,- € pro Tag (max. 28 Tage/Jahr) Mindestens 10,- € (deckt Zuzahlung ab)
Privat versichert (PKV) Kein gesetzlicher Eigenanteil Nach Bedarf (Komfortleistungen)

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie pro Krankenhaustag einen Eigenanteil tragen. Dieser beträgt 10,- Euro pro Tag und muss an die Krankenkasse gezahlt werden. Die Zuzahlung ist allerdings auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Wer sich für ein Krankenhaustagegeld entscheidet, sollte als gesetzlich Versicherter einen Tagessatz von mindestens 10,- Euro vereinbaren. In der privaten Krankenversicherung gibt es einen solchen Eigenanteil nicht.

Gibt es eine Wartezeit?

Laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen gibt es bei der Krankenhaustagegeldversicherung generell eine Wartezeit. Sie beginnt ab dem Versicherungsbeginn und beträgt bis zu drei Monate.

Allgemeine Wartezeit

3 Monate
  • Beginnt ab dem Versicherungsbeginn
  • Entfällt bei Unfall
  • Entfällt bei ärztlichem Zeugnis (Gesundheitsprüfung)

Besondere Wartezeit

8 Monate
  • Geburt
  • Kieferorthopädie
  • Psychotherapie
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz

Krankenhaustagegeld wieder kündigen

Jeder Versicherungsnehmer hat die Option das Krankenhaustagegeld mit einer Frist von 3 Monaten wieder zu kündigen. Oftmals gilt als Versicherungszeitraum das Kalenderjahr: Die Kündigung ist dann nur zum Jahreswechsel möglich und muss spätestens bis Ende September bei dem Versicherungsanbieter eingegangen sein.

Manche Krankenhaustagegeldtarife beinhalten eine Mindestvertragslaufzeit von 1 bis maximal 2 Jahren. Erst nach Ablauf dieser Vertragsdauer kann die Kündigung wirksam ausgesprochen und der Versicherungsabschluss für die Zukunft aufgehoben werden.

Sonderkündigungsrecht

Die Krankenhaustagegeldversicherung können Sie bei folgenden Anlässen durch ein Sonderkündigungsrecht aufheben:

Sonderkündigungsgründe und Fristen
Kündigungsgrund Frist
Beitragserhöhung 4 Wochen nach Benachrichtigung
Tarifanpassungen 4 Wochen nach Benachrichtigung
Beitragsanhebung aufgrund des Lebensalters 4 Wochen nach Benachrichtigung
Tod des Versicherungsnehmers Sofortige Vertragsbeendigung

Kunden haben in diesen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht und können die Versicherung wechseln. Die Meldefrist für den Aufhebungswunsch beträgt 4 Wochen nachdem die Versicherung über die Anpassungen informiert hat. Die Kündigung wird dann zum ursprünglich geplanten Änderungszeitpunkt rechtskräftig. Sofern die Kündigung vorzeitig innerhalb des aktuellen Versicherungsjahres wirksam wird, erstattet Ihnen die Versicherung die bereits gezahlten Beiträge zurück.

Gut zu wissen: Wenn Sie eine jährliche Zahlweise vereinbart haben und der Jahresbeitrag bereits komplett bezahlt wurde, die Kündigung aber z.B. im Mai wirksam wird, erstattet Ihnen die Versicherung die restlichen Monatsbeiträge zurück.

Vorteile und Nachteile der Krankenhaustagegeldversicherung

Vorteile
  • Deckt die gesetzliche Zuzahlung ab
  • Freie Verwendung des Tagegeldes
  • Höhe individuell wählbar (5–150 €)
  • Auch bei REHA und Entbindung gültig
  • Geringe monatliche Beiträge möglich
Nachteile
  • Wartezeit von 3 Monaten (bzw. 8 Monate)
  • Nur bei stationärem Aufenthalt
  • Mindestvertragslaufzeit (1–2 Jahre)
  • Beiträge können mit dem Alter steigen
  • Ambulante Behandlungen nicht abgedeckt

Häufig gestellte Fragen über das Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld wird pro Aufenthaltstag geleistet, sobald die Wartezeit abgelaufen ist und ein stationärer Krankenhausaufenthalt mit ärztlicher Diagnose vorliegt. Sie müssen den Krankenhausentlassungsbericht bei der Versicherung einreichen, damit das Geld ausgezahlt wird.

Ja, die Wartezeit kann unter bestimmten Umständen wegfallen. Das ist der Fall, wenn die versicherte Person einen Unfall hatte oder bei der Antragstellung eine Gesundheitsprüfung mit ärztlichem Zeugnis vorgelegt hat. Bei diesen Begebenheiten leistet die Versicherung von Anfang an.

Als gesetzlich Versicherter sollten Sie mindestens 10,- Euro pro Tag vereinbaren, um die gesetzliche Zuzahlung zu decken. Der Tagessatz kann je nach Anbieter zwischen 5,- und 150,- Euro festgelegt werden. Die richtige Höhe hängt davon ab, welche Zusatzleistungen Sie im Krankenhaus nutzen möchten.

Ob eine Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für gesetzlich Versicherte, die die Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag abfedern oder Komfortleistungen wie Einzelzimmer nutzen möchten, kann sie eine günstige Absicherung sein.

Ja, ein Krankenhaustagegeld kann auch bei einer Rehabilitationsmaßnahme (REHA) ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte sich mindestens teilstationär im Krankenhaus befindet.

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