Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Personen, die die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, müssen bestimmte gesetzliche Richtlinien einhalten. Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist zum Beispiel erst möglich, nachdem Sie mindestens 12 Monate bei der aktuellen Krankenkasse versichert waren. Haben Sie diese Mindestlaufzeit erfüllt, dürfen Sie mit einer Frist von zwei Monaten in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Ablauf des GKV-Wechsels

1

Mindestlaufzeit von 12 Monaten abwarten

2

Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse ausfüllen

3

Die neue Krankenkasse informiert die alte — keine eigene Kündigung nötig

4

Wechsel wird nach 2 Monaten Kündigungsfrist wirksam

Tipp: Möchten Sie Ihre Familie in den Versicherungsschutz mit einschließen, dann gibt es meist einen Fragebogen zur beitragsfreien Familienversicherung, den Sie bei der Anmeldung an die neue Krankenkasse entsprechend mitschicken müssen.

Wann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

Ob sich der Krankenkassenwechsel lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und der Qualität Ihrer aktuellen Versicherung ab. In einigen Fällen bedeutet der Krankenkassenwechsel die Verbesserung der Leistungen und/oder die Senkung des Mitgliedsbeitrages.

Der Mitgliedsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt aktuell bei 14,6 bzw. 14 Prozent (für Mitglieder mit Kindern) des Bruttoeinkommens. Dieser Betrag wird automatisch vom Gehalt abgezogen und zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Krankenkassen können zudem einen sogenannten Zusatzbeitrag erheben. Dieser liegt für das Jahr 2025 durchschnittlich bei 2,5 Prozent.

Gerechtfertigt wird dieser Zusatzbeitrag durch die Zusatzleistungen, die eine Krankenkasse erbringt. So gibt es zwar einen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog, doch ist Krankenkassen freigestellt diesen um Extraleistungen zu erweitern. Sind Sie demnach mit dem Preis und den Leistungen Ihrer Krankenkasse nicht zufrieden, lohnt es sich ggf. die Krankenversicherung zu wechseln.

Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung

Der Krankenversicherungswechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen ist relativ einfach. Dafür müssen Sie lediglich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens bis Ende des jeweiligen Monats bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Der Wechsel zum anderen Krankenversicherungsunternehmen ist dann drei Monate später möglich.

Beispiel: PKV-Wechsel

Peter M. möchte seine private Krankenversicherung wechseln. Dies ist bei seinem Versicherungsunternehmen stets zum 01.01 des darauffolgenden Jahres möglich. Peter muss also zum 30. September 2023 sein Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingereicht haben, um am 01. Januar 2024 einen neuen Versicherungsvertrag abschließen zu können.

Wichtig: Manche Krankenversicherungen haben mitten im Jahr den Kündigungszeitpunkt. Dadurch kann es sein, dass Sie die Versicherung in einem anderen Monat kündigen müssen. Ausnahmen bezüglich der Kündigungsfrist gibt es bei einer Beitragserhöhung oder bei anderen Anpassungen des Vertrages — hier können Sie innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung wechseln.

Die angesammelten Alterungsrückstellungen können bei einem PKV-Wechsel mit übertragen werden. Die neue Krankenversicherung berücksichtigt diese dann bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags.

Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung

Für bestimmte Personenkreise besteht die Möglichkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die von dem Gesetzgeber auferlegt sind:

Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?

Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV
Personengruppe Voraussetzung Besonderheit
Selbstständige / Freiberufler Keine Einkommensgrenze Freie Wahl zwischen GKV und PKV
Angestellte Jahresbrutto über 75.600 € (2026) Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten
Beamte Sofort bei Berufsbeginn Günstige Beihilfe-Tarife

Die private Krankenversicherung steht jedem Selbstständigen und Freiberufler zur Verfügung. Sie haben die Wahl, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Haben Sie als Selbstständiger ein besonders hohes Einkommen, ist im Regelfall der Beitrag in der privaten Krankenversicherung günstiger. Wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2025: 66.150 €) verdienen, zahlen Sie nämlich den maximalen Versicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Versicherung

Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist etwas schwieriger. Hierbei wurden verschiedene Gesetze auferlegt, um die Kunden an die private Krankenversicherung zu binden.

Die Bundesregierung möchte dadurch verhindern, dass versicherte Personen in jungen Jahren zu einem günstigen Beitrag in die PKV gelockt werden und später, wenn im Alter höhere Krankheitskosten anfallen, wieder zurück in die GKV wechseln.

Wichtig: Sobald Sie das 55. Lebensjahr überschritten haben, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung fast unmöglich. Nur wenn Sie zum Beispiel innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zweieinhalb Jahre gesetzlich versichert waren, können Sie unter bestimmten Bedingungen zurückwechseln.

Als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Am einfachsten ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige. Viele Selbstständige gehen oft in die private Krankenversicherung. Wenn sie sich später hingegen doch für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Krankenversicherung zu wechseln.

Selbstständige haben zum Beispiel die Möglichkeit, einfach ihr Gewerbe abzumelden und zurück in ein Angestelltenverhältnis zu gehen. Als selbstständiger Geschäftsführer eines Unternehmens können Sie auch prüfen, ob Sie mit sich selber einen Angestelltenvertrag vereinbaren können. Als Angestellter sind Sie verpflichtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, sofern Sie nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen.

Beachten Sie, dass geschäftsführende Gesellschafter oft weiterhin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind und sich somit weiter privat versichern müssen. Also selbst dann, wenn Sie Angestellter der eigenen GmbH werden.

Als Angestellter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Für Angestellte, die in die private Krankenversicherung gewechselt sind, ist der Wechsel etwas schwieriger. Es ist jedoch auch hier möglich, dass Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen. Sie werden automatisch wieder versicherungspflichtig und können in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn das jährliche Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt.

Sofern Sie sich jedoch bereits vorher einmal von der Versicherungspflicht befreit haben und privat versichert geblieben sind, nachdem Sie unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze gefallen sind, so ist der Wechsel nahezu unmöglich.

Daneben gibt es immer die Möglichkeit die Krankenversicherung zu wechseln, wenn Sie arbeitslos werden. Bei einer Arbeitslosigkeit werden Sie zunächst wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet. Ist die Arbeitslosigkeit geringer als zwölf Monate, sollten Sie sich überlegen, ob Sie wieder zurück in die private Krankenversicherung gehen möchten und gegebenenfalls eine Anwartschaftsversicherung abschließen:

  • Überschreiten Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze innerhalb der zwölf Monate, sind Sie wieder dazu verpflichtet, in die private Krankenversicherung zu wechseln;
  • Sind Sie länger als ein Jahr arbeitslos, bleiben Sie vorerst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Ist ein Austritt aus der PKV sinnvoll?

Bevor Sie den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung vollziehen, sollten Sie sich die Frage stellen, warum Sie genau die private Krankenversicherung wieder verlassen möchten und unter Berücksichtigung Ihrer Gründe eine Entscheidung treffen.

Zu hohe Beiträge?

Alternativen zum Wechsel
  • Versicherung kontaktieren — Nachlässe durch Alterungsrückstellungen
  • Beitragsentlastungstarif prüfen
  • Wechsel in günstigeren Tarif desselben Anbieters

Leistungskürzung bedenken

Nachteile eines GKV-Wechsels

Häufig gestellte Fragen zum Krankenversicherungswechsel

Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse ist relativ unkompliziert. Hierbei muss nur die Mindestlaufzeit des Vertrages (meist 12 Monate) und die Kündigungsfrist (meist 2 Monate) berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung dieser Fristen meldet der/die Versicherte sich bei der neuen Krankenkasse und füllt einen entsprechenden Neuaufnahmeantrag aus. Eine ordentliche Kündigung bei der alten Krankenkasse ist nicht notwendig — darum kümmert sich die neue Krankenkasse.

So lange die Mindestlaufzeit (meist 12 Monate) sowie die Kündigungsfrist (meist 2 Monate) eingehalten wird, kann die Krankenkasse beliebig oft gewechselt werden. Wer demnach jedes Jahr eine neue Krankenkasse ausprobieren möchte, kann dies theoretisch tun.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist in der Regel nur im Falle eines Statuswechsels möglich. Wird ein/e Angestellte/r beispielsweise verbeamtet, erfolgt der Wechsel in die private Krankenversicherung automatisch. Personen, die z.B. selbstständig werden, können zur privaten Krankenversicherung wechseln. Hier müssen Sie jedoch die Kündigungsfrist von 2 Monaten der gesetzlichen Krankenkasse berücksichtigen.

Der Wechsel zurück ist schwierig und an strenge Voraussetzungen geknüpft. Ab dem 55. Lebensjahr ist er fast unmöglich. Für Angestellte wird er möglich, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Selbstständige können in ein Angestelltenverhältnis wechseln, um wieder versicherungspflichtig zu werden.

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