Wo im Ausland leistet die Krankenversicherung?
Jeder deutsche Staatsbürger muss die gesundheitliche Absicherung in Form einer Gesundheitsversicherung aufweisen können. In Deutschland haben Sie dabei die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Je nachdem wo Sie versichert sind, sollten Sie möglichst genau wissen, ob und wie Sie bei einem Auslandsaufenthalt geschützt sind. Im Urlaub oder bei einem Langzeitaufenthalt im Ausland müssten Sie bestenfalls einen Zusatzschutz vereinbaren, falls in dem Besuchsland eine Unterdeckung oder gar kein Schutz besteht.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Wie umfangreich Sie versichert sind, hängt von dem jeweiligen Krankenversicherungssystem ab. So gibt es bedeutende Unterschiede bei der Dauer und Umfang der Leistungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV erbringt aufgrund entsprechender Versicherungsabkommen auch Leistungen im Ausland. Ärztliche Behandlungen aufgrund von Krankheiten oder Unfällen sind folglich hauptsächlich innerhalb der Europäischen Union und im europäischen Wirtschaftsraum abgesichert. Auf der Rückseite der Krankenkassenkarte muss dementsprechend der Nachweis der europäischen Versicherungskarte (EHIC) vorhanden sein. Reisen Sie in ein Land außerhalb von Europa, benötigen Sie im Normalfall eine private Auslandskrankenversicherung, die aber bereits sehr günstig abzuschließen ist.
Private Krankenversicherung
In der PKV gibt es im Gegensatz zu der GKV keine einheitlichen Richtlinien oder Leistungszusagen. Die Dauer und der Umfang der Leistungen sind grundsätzlich von dem jeweiligen Versicherungstarif abhängig. Gewöhnlich sind Behandlungen innerhalb von Europa bei fast allen Versicherungsgesellschaften sichergestellt. Im außereuropäischen Ausland ist der abgeschlossene Tarif ausschlaggebend. Dabei können Versicherte noch bis zu 12 Monate die kompletten Leistungen bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt vollständig beanspruchen. Manche Tarife bieten darüber hinaus sogar einen unbegrenzten Versicherungsschutz.
Was gilt für Studenten bei einem Auslandssemester?
Als Student oder generell während einer Ausbildung kommt es vor, dass während des Studiums ein Auslandsjahr oder nach dem Studium "Work and Travel" gemacht wird. Bei einem Auslandssemester gehen Studenten dann arbeiten oder machen ein Auslandspraktikum. Das Inland wird dadurch für längere Zeit verlassen. Für Krankheitsfälle sollten die Auslandsreisenden genauso abgesichert sein wie im Heimatland. Doch welche Bedingungen gelten bei einem solchen Auslandsaufenthalt überhaupt? Im Normalfall wird ein Langzeitaufenthalt ebenfalls so wie ein Urlaub behandelt. Sofern Studenten weiterhin in Deutschland immatrikuliert und somit versicherungspflichtig sind, leistet die gesetzliche Krankenversicherung uneingeschränkt in den oben genannten Ländern. Für außereuropäische Länder müssen Studenten dann einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz abschließen. Bei der privaten Krankenversicherung ist es ähnlich. Sofern es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt handelt, ist der Versicherungsschutz üblicherweise weltweit gültig. Die Dauer ist hierbei aber wieder tarifabhängig und kann in den individuellen Versicherungsbedingungen nachgelesen werden.
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