In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Wie umfangreich Sie im Ausland versichert sind, hängt von Ihrem Krankenversicherungssystem ab. Der entscheidende Unterschied: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet im Ausland nur dort, wo ein Sozialversicherungsabkommen besteht — also vor allem innerhalb der EU und des EWR. Die private Krankenversicherung (PKV) richtet sich dagegen nach dem vereinbarten Tarif und reicht häufig weiter. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Krankenversicherungspflicht, zur Familienversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung.
GKV im Ausland
Europäische Gesundheitskarte (EHIC)- EU und Europäischer Wirtschaftsraum abgedeckt
- EHIC auf der Rückseite der Krankenkassenkarte
- Außerhalb Europas: keine Deckung ohne Zusatzversicherung
PKV im Ausland
Tarifabhängiger Schutz- Europa bei fast allen Tarifen abgesichert
- Weltweit bis zu 12 Monate bei vorübergehendem Aufenthalt
- Manche Tarife bieten unbegrenzten weltweiten Schutz
Tipp: Prüfen Sie vor jeder Reise außerhalb der EU, ob Ihr Tarif das Zielland abdeckt. Eine private Auslandskrankenversicherung ist oft schon ab wenigen Euro pro Jahr erhältlich und schützt Sie weltweit bei Krankheit und Unfall.
Versicherungsschutz im Vergleich
| Kriterium | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Europa (EU/EWR) | Voller Schutz via EHIC | Voller Schutz (tarifabhängig) |
| Außereuropäisch | Kein Schutz — Zusatzversicherung nötig | Bis zu 12 Monate (je nach Tarif) |
| Dauer | Vorübergehender Aufenthalt | Bis unbegrenzt möglich |
| Nachweis | EHIC (Rückseite der eGK) | Versicherungsschein/-karte |
Was gilt für Studenten bei einem Auslandssemester?
Während des Studiums kommt es oft vor, dass ein Auslandsjahr, ein Praktikum oder "Work and Travel" absolviert wird. Für Krankheitsfälle sollten Sie im Ausland genauso abgesichert sein wie im Heimatland.
Regelungen für Studenten
Solange Sie in Deutschland immatrikuliert und versicherungspflichtig sind, leistet die GKV innerhalb der EU/EWR uneingeschränkt. Für außereuropäische Länder brauchen Sie eine Auslandskrankenversicherung.
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt gilt der Schutz üblicherweise weltweit. Die genaue Dauer ist tarifabhängig — prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.
Unabhängig vom Versicherungssystem: Schließen Sie bei längeren Aufenthalten außerhalb Europas eine günstige Auslandskrankenversicherung ab — so sind Sie bei Unfall und Krankheit vollständig abgesichert.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung im Ausland
In der Regel nicht. Ihre gesetzliche Krankenkassenkarte enthält auf der Rückseite die EHIC (European Health Insurance Card), mit der Sie innerhalb der EU und des EWR medizinische Behandlungen wie ein Einheimischer in Anspruch nehmen können. Allerdings sind nicht alle Leistungen abgedeckt — ein Krankenrücktransport ist beispielsweise nicht enthalten.
Das hängt von Ihrem Tarif ab. Viele PKV-Tarife bieten bei vorübergehenden Aufenthalten weltweiten Schutz für bis zu 12 Monate. Einige Premiumtarife bieten sogar unbegrenzten Auslandsschutz. Prüfen Sie die genauen Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Der Beitrag richtet sich nach Reisedauer, Alter und Reiseziel. Eine Reise-Auslandskrankenversicherung für kurze Urlaubsreisen ist meist als günstige Jahrespolice erhältlich, während für Langzeitaufenthalte wie Work and Travel oder ein Auslandssemester ein monatlicher Beitrag anfällt. Vergleichen Sie vor Abschluss mehrere Angebote, da sich Leistungsumfang und Preis deutlich unterscheiden.
Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich keinen Krankenrücktransport nach Deutschland. Dieser ist nur über eine private Auslandskrankenversicherung oder Reiseversicherung abgedeckt.