Ablauf der Gesundheitsprüfung
Folgendermaßen ist das Vorgehen in Lebensversicherung: Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Pflegeversicherung.
Gesundheitsfragen
Fragen auf dem Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen
Sachbearbeiter
Antrag wird von einem Sachbearbeiter geprüft
Risikoprüfung
Bei Krankheiten wird der Antrag weitergeleitet
Entscheidung
Die Risikoprüfung trifft die endgültige Entscheidung
Im folgenden Schritt schaut sich die Abteilung für die Risikoprüfung den Antrag genau an. Nach der Gesundheitsprüfung und Überprüfung aller Details kann es zu folgenden Entscheidungen kommen:
| Entscheidung | Bedeutung |
|---|---|
| Annahme | Der Antrag wird zu normalen Konditionen angenommen |
| Ablehnung | Der Antrag wird aufgrund des Risikos abgelehnt |
| Annahme mit Risikozuschlag | Der Versicherungsbeitrag wird wegen erhöhtem Risiko angehoben |
| Weitere Unterlagen | Zusätzliche Dokumente wie Arztberichte werden angefordert |
Wenn aus der Risikoprüfung hervorgeht, dass weitere Dokumente benötigt werden, müssen diese vom Versicherungsnehmer noch nachgereicht werden. Oft sind das zum Beispiel Arztberichte und Fragebögen zu Freizeitaktivitäten oder speziellen Gesundheitszuständen. Erst nach Rücksendung der Papiere kann eine letztendliche Entscheidung getroffen werden.
Wichtig: Verschweigen Sie keine gefahrerheblichen Umstände bei den Gesundheitsfragen. Dies kann im schlimmsten Fall zur Verweigerung der Versicherungsleistung führen, wenn der Versicherungsfall eintritt.
Gesundheitsfragen in der Lebensversicherung
In der Lebensversicherung werden unter anderem folgende Gesundheitsfragen gestellt, um die Antragsannahme überprüfen zu können:
Typische Gesundheitsfragen
- Waren Sie die letzten Jahre bei einem Arzt?
- Waren Sie die letzten Jahre im Krankenhaus?
- Welche chronischen Leiden liegen vor?
- Haben Sie Herzprobleme oder Bluthochdruck?
- Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein?
In der Lebensversicherung werden im Zuge der Gesundheitsprüfung meist zusätzlich Arztberichte oder sogenannte Check-Up's benötigt, wenn eine Versicherungssumme von über 300.000,- Euro beantragt wird. Die Gesundheitsprüfung wird dann deshalb erweitert, um das versicherte Risiko bei sehr hohen Summen genauer einschätzen zu können und eventuell zu minimieren.
Leistungserhöhung ohne Gesundheitsprüfung
Bei der Antragstellung einer Lebensversicherung können Sie eine Option auf Erhöhung der Beiträge und Leistungen mit einschließen. Während der Vertragslaufzeit kann der Versicherungsbeitrag dadurch angehoben werden, wobei sich die Todesfallsumme oder die Ablaufleistung automatisch ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöht.
Eine solche Anhebung der Leistungen ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn zwischenzeitlich Krankheiten aufgetreten sind und der Versicherte sich nicht mehr anderweitig versichern kann. In der Regel ist die Erhöhung jedes Jahr möglich.
Der Versicherungsnehmer hat allerdings die Möglichkeit, der Erhöhung zu widersprechen, wenn er die derzeitige Versicherungssumme beibehalten möchte. Kommt es drei Jahre hintereinander zu einem Widerspruch, kann das Recht auf die Erhöhung erlöschen.
Tipp: Schließen Sie bei Vertragsabschluss die Option auf Leistungserhöhung ein. So können Sie Ihre Versicherungssumme jährlich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Widersprechen Sie aber nicht drei Jahre hintereinander, da sonst das Recht auf Erhöhung erlöschen kann.
Häufig gestellte Fragen zur Gesundheitsprüfung
Verschweigen Sie gefahrerhebliche Umstände, kann die Versicherung im Leistungsfall die Zahlung verweigern. Im schlimmsten Fall kann der Vertrag rückwirkend aufgehoben werden. Beantworten Sie daher alle Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß.
Bei Versicherungssummen über 300.000 Euro werden in der Regel zusätzliche Arztberichte oder ärztliche Check-Ups angefordert. So kann die Versicherung das Risiko bei sehr hohen Summen besser einschätzen.
Ja, in vielen Fällen ist ein Abschluss möglich, allerdings eventuell mit einem Risikozuschlag auf den Versicherungsbeitrag. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen wird ein Antrag abgelehnt.
Ja, wenn Sie bei Vertragsabschluss die Option auf Leistungserhöhung eingeschlossen haben. Die Erhöhung ist in der Regel jährlich möglich. Widersprechen Sie jedoch drei Jahre in Folge, kann das Recht auf Erhöhung erlöschen.