Gesundheitsprüfung in der Lebensversicherung
Wenn Sie in der Lebensversicherung einen Antrag stellen, müssen Sie die Gesundheitsfragen auf dem Versicherungsantrag wahrheitsgemäß beantworten. Das gilt sowohl für die Vorsorgeversicherung als auch für die kapitalbildende Lebensversicherung. Verschweigen Sie gefahrerhebliche Umstände, kann das im schlimmsten Fall zur Verweigerung der Versicherungsleistung führen. Die Gesundheitsprüfung ist notwendig, damit die Versicherung die Versicherbarkeit des Antragsstellers überprüfen kann. Hat ein Interessent zu viele Beschwerden, risikoerhöhende Hobbys oder schwere Krankheiten, muss in der Regel ein Risikozuschlag erhoben werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann es auch passieren, dass die zu versichernde Person durch die Gesundheitsprüfung fällt und somit nicht versicherbar ist.
Ablauf der Gesundheitsprüfung
Folgendermaßen ist das Vorgehen in Lebensversicherung:
- Im ersten Schritt müssen die Gesundheitsfragen auf dem Antrag ausgefüllt werden.
- Der Antrag wird von einem Sachbearbeiter geprüft.
- Bei Krankheiten oder Beschwerden wird der Antrag zu der Risikoprüfung weitergeleitet.
- Die Risikoprüfung geht bei der Gesundheitsprüfung ins Detail und trifft eine Entscheidung.
Im folgenden Schritt schaut sich die Abteilung für die Risikoprüfung den Antrag genau an. Nach der Gesundheitsprüfung und Überprüfung aller Details kann es zu folgenden Entscheidungen kommen:
- Annahme des Kunden
- Ablehnung des Antrags
- Annahme mit einem Risikozuschlag
- Anforderung weiterer Unterlagen
Wenn aus der Risikoprüfung hervorgeht, dass weitere Dokumente benötigt werden, müssen diese vom Versicherungsnehmer noch nachgereicht werden. Oft sind das zum Beispiel Arztberichte und Fragebögen zu Freizeitaktivitäten oder speziellen Gesundheitszuständen. Erst nach Rücksendung der Papiere kann eine letztendliche Entscheidung getroffen werden.
Gesundheitsfragen in der Lebensversicherung
In der Lebensversicherung werden unter anderem folgende Gesundheitsfragen gestellt, um die Antragsannahme überprüfen zu können:
- Waren Sie die letzten Jahre bei einem Arzt?
- Waren Sie die letzten Jahre im Krankenhaus?
- Welche chronischen Leiden liegen vor?
- Haben Sie Herzprobleme oder Bluthochdruck?
- Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein?
In der Lebensversicherung werden im Zuge der Gesundheitsprüfung meist zusätzlich Arztberichte oder sogenannte Check-Up's benötigt, wenn eine Versicherungssumme von über 300.000,- Euro beantragt wird. Die Gesundheitsprüfung wird dann deshalb erweitert, um das versicherte Risiko bei sehr hohen Summen genauer einschätzen zu können und eventuell zu minimieren.
Leistungserhöhung ohne Gesundheitsprüfung
Bei der Antragstellung einer Lebensversicherung können Sie eine Option auf Erhöhung der Beiträge und Leistungen mit einschließen. Während der Vertragslaufzeit ist es dadurch möglich, dass der Versicherungsbeitrag erhöht wird. Mit der Erhöhung des Versicherungsbeitrags wird die Todesfallsumme oder die Ablaufleistung automatisch ohne eine weitere Gesundheitsprüfung angehoben. Eine solche Anhebung der Leistungen ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn zwischenzeitlich Krankheiten aufgetreten sind und der Versicherte sich nicht mehr anderweitig versichern kann. In der Regel ist die Erhöhung jedes Jahr möglich. Der Versicherungsnehmer hat allerdings die Möglichkeit der Erhöhung zu widersprechen, wenn er die derzeitige Versicherungssumme beibehalten möchte. Kommt es drei Jahre hintereinander zu einem Widerspruch, kann das Recht auf die Erhöhung erlöschen.
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