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Zahnzusatzversicherung: Kosten, Vertragsabschluss & mehr

Aktualisiert am
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Gelbes Schild mit Zahn und Aufschrift Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten im Bereich der Zahnpflege, für die die Krankenversicherung nicht aufkommt. Die Kosten hängen vom Versicherer, dem gewählten Tarif sowie der perönlichen Situation des Versicherten ab und betragen monatlich rund 10 €. Doch lohnt sich die Zusatzversicherung für jeden? Kann überhaupt jeder seine Zähne zusatzversichern? Und worauf muss beim Vertragsabschluss geachtet werden? Bei Versicherungscheck finden Sie die Antworten auf all diese Fragen.

Wie hoch sind die Zahnzusatzversicherung Kosten?

Die Kosten für die Zahnzusatzversicherung sind von mehreren Variabel abhängig. So kommt es selbstverständlich auf das Versicherungsunternehmen an, für das sich der/die Versicherte entscheidet. Zudem spielt es eine wichtige Rolle, wie hoch der Leistungsumfang ist, d.h. welche Kosten zu welcher Höhe übernommen werden. Weitere Faktoren sind das Alter und der Zustand der Zähne des/der Versicherten.

Zahnzusatzversicherung Kosten
Leistungsstufe Befriedigend Gut Sehr gut
Zahnersatz mindstens 60 % mindestens 75 % mindestens 90 %
Zahnbehandlung mindstens 60 % mindstens 75 % mindestens 90 %
Zahnprophylaxe mindestens 60 € pro Jahr mindestens 80 € pro Jahr mindestens 150 € pro Jahr
Beitrag ab 8 € pro Monat ab 10 € pro Monat ab 13 € pro Monat

Quelle: Check24

Beispiel Zahnzusatzversicherung Barmenia: Die Barmenia bietet ihren Kunden mehrere Zahnzusatzversicherungen zu verschiedenen Preisen an. Der Mehr-Zahn-80- Tarif übernimmt 80% der Behandlungskosten bei Zahnersatz, Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff sowie bei der Vor- und Nachbehandlungen. Wer mehr Geld erstatt bekommen möchte, muss sich für den Mehr-Zahn-90-Tarif oder den Mehr-Zahn-100-Tarif entscheiden: Die Kosten der Zahnzusatzversicherungen Barmenia liegen jeweils bei:

  • Mehr-Zahn-80-Tarif: ab 4,60 € im Monat
  • Mehr-Zahn-90-Tarif: ab 7,10 € im Monat
  • Mehr-Zahn-100-Tarif: ab 9,50 € im Monat

Worauf sollte bei der Zahnzusatzversicherung geachtet werden?

Personen, die sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, sollten hierbei nicht nur auf die Kosten der Zahnzusatzversicherung achten, sondern auch auf die angebotenen Leistungen. Folgende Punkte spielen hierbei eine wichtige Rolle:

  • Welche Leistungskosten erstattet die Versicherung?
  • Gibt es eine Erstattungsgrenze?
  • Gibt es eine Wartezeit?
  • Steigen die Beiträge im Alter?

Erstattung der Leistungskosten

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt eine Reihe von Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung. Welche das sind, sollte jedoch vor Abschluss der Versicherung geklärt werden. Die meisten Versicherungen übernehmen professionelle Zahnreinigungen und die Kosten für den Zahnersatz. Andere zahlen auch beispielsweise die Schiene gegen Zähneknirschen.

Gelbes Schild mit Geld

Wichtig ist jedoch nicht nur, ob die Leistungskosten übernommen werden, sondern auch in welcher Höhe sie erstattet werden. Besonders beim Zahnersatz ist es wichtig darauf zu achten, wie hoch der Erstattungsanteil ist.

Hinweis! Zahnzusatzversicherungen, die 100 Prozent des Zahnersatzes erstatten, sind in der Regel unverhältnismäßig teuer. Oftmals lohnen sich daher Tarife, die zwischen 80 und 90 Prozent der Kosten übernehmen.

Erstattungsgrenze

In den ersten Jahren legen die Zahnzusatzversicherungen in der Regel eine Erstattungsgrenze fest. Das bedeutet, dass die Behandlungskosten nur bis zu einem bestimmten Betrag übernommen werden. Viele übernehmen beispielsweise in den ersten 5 Jahren jährlich nicht mehr als 1.000 € der Kosten.

Auch nach Ablauf dieser ersten Periode kann es vorkommen, dass die Zusatzversicherung nicht die Gesamtheit der Kosten trägt. Beispielsweise bei besonders hohen Materialkosten kann es vorkommen, dass die Gesundheitsversicherung nicht den Gesamtbetrag zurückerstattet. Um solche Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, vorab einen Kostenvoranschlag bei der jeweiligen Versicherung einzureichen.

Ohne Wartezeit

Die meisten Zahnzusatzversicherungen beginnen mit einer Wartezeit von acht Monaten. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Personen mit Zahnproblemen eine solche Versicherung abschließen. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit gibt es dann, wenn der/die Versicherte einen medizinischen Nachweis über den Zustand der Zähne hat.

Wichtig! Auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit übernehmen keine Kosten für Behandlungen, die bereits vor Abschluss der Versicherung beschlossen wurden. Diese muss die versicherte Person stets selbst zahlen.

Beiträge im Alter

Die Zahnzusatzversicherung gibt es in zwei Varianten:

  • Versicherte zahlen von Anfang an eine höheren Tarif, der jedoch konstant bleibt.
  • Versicherte zahlen einen Tarif, der mit der Zeit an das Alter der Person angepasst wird.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile:

  • Zahlt der/ die Versicherte einen höheren, aber dafür konstanten Tarif, so kann die Person besser abschätzen, ob er/sie sich die Versicherung auch in Zukunft noch leisten kann.
  • Zahlt der/die Versicherte den stetig steigenden Tarif, so lässt sich zwar schlechter abschätzen, wie hoch dieser in zehn Jahren sein wird, dafür kann der Vertrag aber auch jeder Zeit ohne Verlust gekündigt werden. Denn die bis dahin gezahlten Beiträge beinhalten keinen Sparanteil.

Unabhängig vom gewählten Tarif, kann die Zahnzusatzversicherung stets ihre Preise erhöhen. Auch Personen, die einen stetigen Tarif gewählt haben, können beispielsweise dann eine Preiserhöhung erhalten, wenn sie mehrere kostspielige Zahnarztbehandlungen hinter sich haben, die nicht so im Ursprungsvertrag vorgesehen waren.

Wer kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Grundsätzlich kann eine Zahnzusatzversicherung ausschließlich von gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden. Lange Zeit war die Zusatzversicherung Privatversicherten gar nicht zugänglich. Heute gibt es einige wenige Versicherungen, die es Privatversicherten ermöglichen, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Ein Beispiel hierfür ist die Württembergische Zahnzusatzversicherung.

Wichtig! Die wenigen Versicherungen, die Privatversicherten eine Zahnzusatzversicherung bieten, setzen in der Regel voraus, dass diese Personen den Basistarif haben. Privatversicherte Personen, die einen anderen Tarif in Anspruch nehmen, können demnach in der Regel keine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Grund für diese Einschränkung ist, dass Privatversicherungen in der Regel bereits eine umfangreiche Übernahme der Zahnarztkosten vorsehen. Im Gegensatz dazu zahlen Krankenkassen ausschließlich 60 Prozent der Zahnarztkosten für die Regelversorgung. Bei Personen mit einem Bonusheft, das fünf Jahre lang regelmäßig abgestempelt wurde, sind es 70 Prozent und nach zehn Jahren sogar 75 Prozent.

Was ist die Regelversorgung? Krankenkassen und Zahnärzte sind gemeinsam jedes Zahnproblem durchgegangen und haben entschieden, in welchen Fällen es sich um eine zweckmäßige Behandlung, also Regelversorgung, handelt und wie hoch die Kosten hierfür sein dürfen. Kurz: Regelversorgungen sind medizinisch ausreichende Behandlungen, aus Sicht von Zahnärzten und Krankenkassen.

Beispiel einer Regelversorgung ist eine Brück aus Metall. Hier würde die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten übernehmen. Mit einem Bonusheft sogar 70 bzw. 75 Prozent. Entscheidet sich der/die Patient/in aber stattdessen für ein Implantat, so zahlt die Krankenkasse dennoch ihren Anteil der Kosten an der Metallbrücke und die betroffene Person muss alle weiteren Kosten selbst tragen.

Bei einem fehlenden Zahn erhält ein/e Patient/in mit zehn Jahren Bonusheft einen Zuschuss von 589 € unabhängig davon, ob die Person sich für eine Metallbrücke für 600 € oder ein Implantat für 3.000 € entscheidet.

Neben der Versicherungsfrage spielt auch die Gesundheit der Zähne eine Rolle. Sind die Zähne in einem sehr schlechten Zustand, so können Versicherungsunternehmen den Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung ohne Weiteres ablehnen.

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung ist für Personen sinnvoll, die aufgrund von weniger gesunden Zähnen voraussichtlich regelmäßige Zahnbehandlungen in Anspruch nehmen werden. Für Personen, die nur alle paar Jahre eine aufwendige Zahnbehandlung benötigen, lohnt sich die Zusatzversicherung in der Regel nicht.

Blaue Waage

Wer über eine Zahnzusatzversicherung Gedanken macht, sollte in allen Fälle folgende Informationen im Hinterkopf behalten:

  • Die Zahnzusatzversicherung gehört zu den teuersten freiwilligen Versicherungen in Deutschland. Im Schnitt zahlen Versicherte jährlich 300 €, während eine Haftpflichtversicherung durchschnittlich nur 60 € im Jahr kostet.
  • Trotz Zusatzversicherung muss der/die Versicherte in der Regel einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen. Der Eigenanteil liegt meist bei 10 bis 20 Prozent.
  • Die Zahnzusatzversicherung kommt nicht für Behandlungen auf, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags anstanden. Der/die Versicherungsnehmer/in ist verpflichtet, solche Angaben im Rahmen einer Gesundheitsbefragung vor Unterzeichnung des Vertrags zu machen. Bei falschen Angaben verliert die Person den gesamten Versicherungsschutz.
  • Die meisten Versicherungstarife gibt es nicht ohne Wartezeit. Diese Wartezeit beträgt im Schnitt 8 Monate. Behandlungen, die in diesem Zeitraum vorgenommen werden, fallen demnach nicht unter den Versicherungsschutz.
  • Viele Versicherungstarife sehen in den ersten drei bis fünf Jahren eine begrenzte Kostenübernahme vor. Während dieser Zeit werden die Kosten für (aufwendige) Behandlungen nicht vollständig zurückerstattet.

Tipp: Alternative zur Zahnzusatzversicherung Gerade für Personen, die voraussichtlich keine regelmäßigen Zahnbehandlungen in Anspruch nehmen werden, lohnt es sich, statt der Zahnzusatzversicherung regelmäßig Geld zur Seite zu legen. Hier empfiehlt sich ein separates Tagesgeldkonto, auf das monatlich ein bestimmter Betrag gezahlt wird.

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