Warum gibt es den Zusatzbeitrag?
Ein Zusatzbeitrag wird immer dann erhoben, wenn eine gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die versicherten Patienten nicht komplett decken kann. Jede Krankenkasse erhält pro versichertes Mitglied eine bestimmte Höhe an Geldern aus dem Gesundheitsfonds. Sowohl pflichtversicherte als auch freiwillig versicherte Mitglieder zahlen den Zusatzbeitrag.
Warum entsteht ein Defizit?
Viele Kassen haben überproportional viele ältere Mitglieder, die häufiger ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen.
Neue Therapien und Medikamente verteuern die Versorgung. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds reichen dann nicht mehr aus.
Die Kasse erhebt den Zusatzbeitrag, um das finanzielle Defizit zu schließen und die Versorgung sicherzustellen.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
Die Höhe des Zusatzbeitrags kann jede Krankenkasse selber festlegen. Dabei besteht in der GKV absolute Entscheidungsfreiheit, da der Betrag in der Höhe nicht begrenzt ist. Allerdings wird keine gesetzliche Krankenversicherung den Zusatzbeitrag zu hoch ansetzen, da sie ansonsten davon ausgehen kann, dass die Mitglieder zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
Markteffekt: Nachdem die ersten Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erhoben haben, sind etwa sieben Prozent der Versicherten in eine andere Krankenversicherung gewechselt. Das zeigt: Der Wettbewerb funktioniert und hält die Zusatzbeiträge in Schach.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ist dieser von dem Mitglied alleine zu zahlen. Der Arbeitgeber bezuschusst die Zusatzbeiträge durch einen Kostenanteil nicht.
Entlastung durch einen Sozialausgleich
Damit für Geringverdiener die Belastung nicht allzu groß ausfällt, gibt es den sogenannten Sozialausgleich. Dabei wird für jedes Jahr der durchschnittliche Zusatzbeitrag von einem Expertengremium festgelegt. Daneben gibt es die zugrundeliegende Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens.
Ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag höher als die Belastungsgrenze, kann die Differenz vom eigenen GKV-Beitrag abgezogen werden. Diese Differenz ist dann der Sozialausgleich.
Beispiel zum Sozialausgleich
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Monatliches Bruttoeinkommen | 1.600,- Euro |
| Zusatzbeitrag der Krankenkasse | 35,- Euro monatlich |
| Belastungsgrenze (2% vom Brutto) | 32,- Euro monatlich |
| Sozialausgleich (Differenz) | 3,- Euro Entlastung |
Der Versicherte kann die Differenz von 3,- Euro als Sozialausgleich geltend machen. Dieser Betrag wird dann vom normalen Monatsbeitrag der GKV abgezogen.
Verspätete Zahlung des Zusatzbeitrags
Wenn der Zusatzbeitrag von dem Mitglied nicht gezahlt wurde, kann die Krankenkasse ein Mahnverfahren zur Begleichung der rückständigen Beiträge einleiten. Die Krankenkasse kann die Kosten für das Verfahren von dem Mitglied bezahlen lassen.
Achtung: Bei einem Beitragsrückstand von mehr als sechs Monaten wird ein Beitragszuschlag fällig. Dieser beträgt mindestens 20,- Euro und kann bis zur Höhe von drei Zusatzbeiträgen erhoben werden. Ihren Anspruch auf den Sozialausgleich verlieren Sie, solange Raten rückständig sind. Im schlimmsten Fall droht eine gerichtliche Zwangsvollstreckung.
Wie können Sie einen hohen Zusatzbeitrag vermeiden?
Wenn in der GKV ein Zusatzbeitrag erhoben wird, hat jeder Betroffene ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Krankenkasse muss die versicherten Mitglieder über die Erhebung der Zusatzbeiträge schriftlich informieren.
So vermeiden Sie den Zusatzbeitrag
Die Kasse informiert Sie schriftlich über die Höhe und den Zeitpunkt der Beitragserhöhung.
Kündigen Sie zum Erhöhungszeitpunkt oder spätestens vier Wochen nach Erhalt des Erhöhungsschreibens.
Wechseln Sie zu einer solventeren Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag — die Zahlung wird bei rechtzeitigem Wechsel nicht fällig.
Häufig gestellte Fragen zum Zusatzbeitrag
Nein. Wenn Sie direkt zum Erhöhungszeitpunkt die Krankenkasse wechseln und fristgerecht kündigen, wird die Zahlung des Zusatzbeitrags nicht fällig. Nutzen Sie dafür Ihr Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Erhöhungsschreibens.
Theoretisch ja — es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe des Zusatzbeitrags. In der Praxis halten sich die Kassen jedoch zurück, da zu hohe Beiträge zu massiven Mitgliederverlusten führen. Der Wettbewerb zwischen den Kassen wirkt als natürliche Bremse.
Der Zusatzbeitrag wird allein vom Versicherten getragen — der Arbeitgeber beteiligt sich nicht daran. Dies unterscheidet den Zusatzbeitrag vom allgemeinen Beitragssatz (14,6%), der jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.
Der Sozialausgleich ist eine Entlastung für Geringverdiener. Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag höher ist als 2% Ihres monatlichen Bruttoeinkommens, können Sie die Differenz von Ihrem regulären GKV-Beitrag abziehen. So wird die finanzielle Belastung für einkommensschwache Mitglieder begrenzt.