GKV vs. PKV im Überblick
Die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf einen Blick:
| Kriterium | GKV (gesetzlich) | PKV (privat) |
|---|---|---|
| Beitragsbasis | Einkommensabhängig (% vom Gehalt) | Alter, Gesundheit, Leistungsumfang |
| Leistungen | Gesetzlich festgelegt (Standardkatalog) | Individuell wählbar (vertraglich gesichert) |
| Familienversicherung | Kostenlose Mitversicherung möglich | Jedes Mitglied zahlt eigenen Beitrag |
| Abrechnung | Direkt über die Krankenkasse (eGK) | Patient zahlt, reicht Rechnung ein |
| Zugang | Für alle (Pflichtversicherte + freiwillig) | Nur bei Versicherungsfreiheit (§ 6 SGB V) |
| Kündigung | Bindungsfrist beachten | Mindestlaufzeit beachten |
Gut zu wissen: Die Krankenversicherungspflicht gilt in Deutschland seit 2009 für alle Einwohner. Neben der Krankenversicherung müssen Sie zudem eine Pflegeversicherung nachweisen, die bei Pflegebedürftigkeit greift.
Wovon ist Ihr Krankenversicherungsbeitrag abhängig?
Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden in GKV und PKV völlig unterschiedlich kalkuliert. Als versicherte Person sollten Sie wissen, welches System für Ihre persönliche Situation günstiger ist.
Beitrag in der GKV
Solidarprinzip- Bundeseinheitlicher Beitragssatz (% vom Einkommen)
- Beitragsbemessungsgrenze deckelt den Maximalbetrag
- Kassenindividueller Zusatzbeitrag möglich
- Arbeitgeber übernimmt ca. die Hälfte
Beitrag in der PKV
Äquivalenzprinzip- Eintrittsalter bestimmt den Grundbeitrag
- Gesundheitszustand wird geprüft (Risikozuschlag möglich)
- Leistungsumfang beeinflusst den Preis
- Beitragsentlastung im Alter durch Altersrückstellungen
Wie können Sie Ihre Familie krankenversichern?
Beim Krankenversicherungsschutz für Familien zeigen sich klare Unterschiede zwischen beiden Systemen. Die GKV ist mit der kostenlosen Familienversicherung deutlich sozialer — zumindest wenn Familienangehörige keiner eigenen Arbeit nachgehen.
GKV: Familienversicherung
- Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert
- Nur ein Beitragszahler pro Familie nötig
- Einkommensgrenzen für Mitversicherte beachten
PKV: Individuelle Tarife
- Jedes Familienmitglied braucht eigenen Vertrag
- Beitrag individuell kalkuliert (Alter, Leistungen)
- Bei mehreren Kindern deutlich teurer als GKV
Ob Sie Ihre Kinder kostenlos mitversichern dürfen, hängt vom Einkommen Ihres Partners ab und davon, ob dieser privat oder gesetzlich krankenversichert ist.
Leistungen in der GKV und PKV
Die Leistungserbringung beruht auf unterschiedlichen Vertragsbestimmungen. Weitere Details finden Sie in unserer Übersicht mit Beispielen zu den Leistungen.
| Merkmal | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Leistungsumfang | Gesetzlich festgelegt (Standardkatalog) | Individuell wählbar und vertraglich gesichert |
| Zusatzleistungen | Über Bonusprogramme der Krankenkasse | Chefarzt, Einzelzimmer, höherwertige Materialien |
| Ärztliche Behandlung | An Gebührenordnung gebunden | Ärzte nicht an gesetzliche Beschränkungen gebunden |
| Hilfsmittel | Nach Hilfsmittelkatalog | Je nach Tarif auch höherwertige Versorgung |
| Vorsorge | Vorsorgeuntersuchungen nach Programm | Umfassendere Check-ups je nach Tarif |
Wie werden Arztrechnungen bezahlt?
Der Vertragspartner des Arztes ist in der GKV die Krankenkasse und in der PKV der Versicherungsnehmer. Die Abrechnung erfolgt daher auf verschiedene Art und Weise.
GKV: Sachleistungsprinzip
PKV: Kostenerstattungsprinzip
Welches System passt zu Ihnen?
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Nutzen Sie die folgende Orientierungshilfe:
GKV empfehlenswert bei:
- Familien mit Kindern (kostenlose Mitversicherung)
- Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
- Wert auf Planungssicherheit bei den Beiträgen
- Häufig wechselnde Arbeitsverhältnisse
PKV empfehlenswert bei:
- Beamte (Beihilfe deckt 50–80 % der Kosten)
- Gutverdiener ohne Kinder oder mit wenigen Kindern
- Selbstständige mit stabilem Einkommen
- Wunsch nach Premiumleistungen (Einzelzimmer, Chefarzt)
Vorteile und Nachteile der Krankenversicherungsmodelle
Ein Vorteil beider Systeme: Sie können die Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend machen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Kostenlose Familienversicherung
- Keine Gesundheitsprüfung nötig
- Solidarprinzip: Beitrag richtet sich nach Einkommen
- Arbeitgeber trägt die Hälfte
- Einfaches Kassenwechselrecht
- Eingeschränkte Leistungswahl
- Längere Wartezeiten beim Arzt
- Nur Standardbehandlungen enthalten
- Zuzahlungen für viele Leistungen
- Beitrag steigt mit dem Einkommen
Private Krankenversicherung (PKV)
- Individuell wählbare Leistungen
- Kürzere Wartezeiten, bevorzugte Termine
- Chefarztbehandlung, Einzelzimmer möglich
- Höherwertige Medikamente und Materialien
- Beitrag unabhängig vom Einkommen
- Keine kostenlose Familienversicherung
- Gesundheitsprüfung bei Eintritt
- Beitragserhöhungen im Alter
- Rückkehr in die GKV schwierig
- Rechnung muss vorgestreckt werden
Besondere Personengruppen
Je nach Berufsstatus und Lebenssituation gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung:
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung
Ja, seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht (§ 193 VVG). Jeder Einwohner muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Wer keine Versicherung nachweisen kann, muss mit Nachzahlungen und Säumniszuschlägen rechnen.
Ein Wechsel in die PKV ist möglich, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze (2026: 75.600 Euro) übersteigt. Selbstständige und Beamte können unabhängig vom Einkommen in die PKV eintreten.
Ja, über die Familienversicherung können Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner kostenfrei mitversichert werden — solange deren eigenes Einkommen die Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Wer seine PKV-Beiträge nicht zahlt, wird nach zwei Monaten Rückstand in den Notlagentarif umgestuft. Dieser deckt nur akute Behandlungen und Schmerzlinderung ab. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ja, Beiträge zur Krankenversicherung (GKV und PKV) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Absetzbar ist die Basisabsicherung — Komfortleistungen wie Einzelzimmer sind davon ausgenommen.