Was leistet die Unfallversicherung im Ausland?
Die gesetzliche und private Unfallversicherung bietet im Ausland unterschiedliche Leistungen an. Welche Leistungen das sind und was beim Abschluss einer Unfallversicherung Ausland berücksichtigt werden muss und was sie sonst noch über die Risikoversicherung wissen müssen, erfahren Sie bei Versicherungscheck.
Was bietet die gesetzliche Unfallversicherung im Ausland?
Beschäftigte, die im Rahmen eines inländischen Arbeitsverhältnisses ins Ausland geschickt werden, genießen den gleichen Unfallversicherungsschutz wie im Inland. Konkret bedeutet das, dass sie abgesichert sind, wenn sie während der Arbeitszeiten oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleiden. Folgende Bedingungen müssen für die gesetzliche Unfallversicherung Ausland erfüllt werden:
- Der beruflich bedingte Auslandsaufenthalt ist von vornherein zeitlich begrenzt.
- Das Arbeitsverhältnis besteht während des Auslandsaufenthaltes ununterbrochen fort.
- Beschäftigte, die für einen Auslandsaufenthalt eingestellt werden, müssen im Anschluss ihr Arbeitsverhältnis beim inländischen Arbeitgeber fortsetzen.
Hinweis! Beschäftigte, die für einen längeren bzw. zeitlich nicht begrenzten Zeitraum im Ausland arbeiten, haben keinen Anspruch auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung Ausland. In solch einem Fall müssen die Betroffenen bzw. das entsprechende Unternehmen eine Auslandsversicherung abschließen.
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Unfallversicherungen im VergleichPersonen, die die Voraussetzungen erfüllen und im Ausland einen Unfall erleiden, müssen die gesetzliche Unfallversicherung so schnell wie möglich benachrichtigen. Dies können Betroffene zum einen über die Notfall-Hotline (aktuell nicht verfügbar, Stand: April 2023) oder über das Online-Formular der VGB. Die betroffene Person hat in solch einem Fall Anspruch auf finanzielle Leistungen, die sie für Gesundheitskosten einsetzen kann.
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den fünf Sozialversicherungen in Deutschland und ist somit für einen Großteil der deutschen Bürger und Bürgerinnen Pflicht. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen, wie z.B. der Krankenversicherung, ist die Unfallversicherung jedoch Sache des Arbeitgebers. Dieser kümmert sich demnach um den Versicherungsschutz und übernimmt die Versicherungskosten.
Was bietet die private Unfallversicherung im Ausland?
Personen, die auch außerhalb ihres Arbeitsverhältnisses ins Ausland reisen möchten, müssen eine private Unfallversicherung Ausland abschließen. Zu solchen Auslandsaufenthalten zählen sowohl private Reisen bzw. Urlaube als auch studentische bzw. schulische Austauschprogramme im Ausland. Ohne eine private Unfallversicherung sind die Betroffenen bei Unfällen im Ausland nicht abgesichert.
Wichtig! Auch Personen, die beruflich im Ausland unterwegs sind, sind nur während der Arbeitszeiten sowie auf dem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert. Sollten diese Personen im Rahmen ihrer Freizeit einen Unfall erleiden, so haben sie keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch hier kann sich daher eine private Unfallversicherung lohnen.
Die private Unfallversicherung Ausland kann explizit für eine Reise abgeschlossen werden. Personen, die jedoch bereits eine private Unfallversicherung haben, können sich bei dem Versicherungsunternehmen darüber informieren, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt. Ist dies der Fall, so müssen Betroffene keine zusätzliche Versicherung abschließen. Andernfalls muss bei Bedarf eine Zusatzversicherung gekauft werden.
Überprüfen Sie Ihre private Unfallversicherung! Personen, die bereits eine private Unfallversicherung haben, sollten überprüfen, ob diese auch im Ausland gültig ist und welche Leistungen sie im Ausland anbieten. So kann es beispielsweise sein, dass der Versicherungsschutz nur für bestimmte Länder gilt oder ausschließlich in bestimmten Situationen greift. Je nach Bedarf kann der Versicherungsschutz erweitert werden.
Eine gute private Unfallversicherung Ausland erbringt mindestens die folgenden Leistungen:
- Kostenergänzende Notfallhilfe und medizinische Vorortkosten
- Sonderleistungen je nach Versicherungsvertrag, z.B. plastische Operationen
- Rentenleistung bei Invalidität
- Soforthilfe bei drohender Invalidität bzw. schweren Verletzungen
- Transportkosten zurück nach Deutschland
Wichtig! Die private Unfallversicherung Ausland erbringt in der Regel keine Leistungen, wenn der/die Versicherte in ein Kriegsgebiet reist und die Ursache des Unfalls der Krieg ist. Grund dafür ist, dass bei einer solchen Reise das Unfallrisiko zu hoch ist und das Versicherungsunternehmen das Risiko nicht tragen kann. Sollte der Krieg ausbrechen, während die Person sich in dem Land befindet, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
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Unfallversicherungen im VergleichIst eine Unfallversicherung Ausland sinnvoll?
Personen, die bereits eine private Unfallversicherung haben, müssen überprüfen, ob diese auch im Ausland gültig ist und wie umfangreich der Schutz ist. Personen, die keinen private Unfallversicherung besitzen, müssen sich fragen, ob es sinnvoll ist, eine private Unfallversicherung oder Reiseunfallversicherung abzuschließen. In beiden Fällen ist die Entscheidung von der persönlichen Situation und der Reise abhängig.
Was ist der Unterschied zwischen der privaten Unfallversicherung und der Reiseauslandsversicherung? Die private Unfallversicherung ist jene Unfallversicherung, die den/die Versicherte das ganze Jahr über schützt. Sie ist in den meisten Fällen sowohl im In- als auch im Ausland gültig. Hier gilt es jedoch zu überprüfen, wie umfangreich der Schutz im Ausland ist. Die Reiseunfallversicherung ist eine Versicherung, die explizit für einen Reise abgeschlossen wird. Sie ist demnach in der Regel nur im Ausland gültig.
Die private Unfallversicherung Ausland ist besonders bei sogenannten Abenteuerreisen sinnvoll. Geht eine Person beispielsweise ins Ausland, um Extremsport zu machen, so kann sich die Versicherung durchaus lohnen. Aber auch für Personen, die beispielsweise einen Wanderurlaub im Ausland machen, hat die Versicherung Vorteile. In allen Fällen muss der/die Versicherte sich darüber informieren, welche Risiken die Versicherung abdeckt.
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Aus der untenstehenden Grafik können Sie entnehmen, dass die Anzahl der Personen mit einer privaten Unfallversicherung in den letzten Jahren leicht zurückgegangen ist. Waren im Jahr 2005 noch 29,2 Millionen Mitglied einer solchen Risikoversicherung, so sind es im Jahr 2020 nur noch 25,5 Millionen Menschen. Auch wenn es einen deutlichen Rückgang gibt, sind die Zahlen in den vergangenen fünf Jahren relativ stabil geblieben.
(Quelle: Statista, 2023)
Wie teuer ist eine Unfallversicherung Ausland?
Die gesetzliche Unfallversicherung Ausland ist, wie bereits erwähnt, die Angelegenheit des Arbeitgebers. Arbeitnehmer/innen müssen sich hier um nichts kümmern und tragen keine Kosten für die Unfallversicherung. Anders sieht es aus bei der privaten Unfallversicherung. Hier kommt es darauf an, ob der/die Versicherte sich für eine private Unfallversicherung mit Auslandsschutz oder eine Reiseunfallversicherung entscheidet.
Kosten private Unfallversicherung Ausland
Die Kosten der privaten Unfallversicherung sind von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen kommt es auf das Alter und den Beruf des/der Versicherungsnehmer/in an. Zum anderen sind die Leistungen, die der/die Versicherungsnehmer/in in Anspruch nehmen möchte ausschlaggebend:
- Wie hoch soll die Grundsumme im Falle von Invalidität sein?
- Wie hoch soll die Progression bei einer vollständigen Invalidität sein?
- Soll es bestimmte Zusatzleistungen geben, z.B. Krankenhaustagegeld, Todesfallsumme
Wie hoch die Kosten sind, hängt letztendlich von dem Versicherungsunternehmen ab und kann stark variieren. Laut Stiftung Warentest liegt der Tarif für eine gute private Unfallversicherung bei jährlich zwischen 105 und 431 €.
Kosten Reiseunfallversicherung
Personen, die keine private Unfallversicherung haben, aber dennoch während des Urlaubs eine Unfallversicherung benötigen, können diese explizit für einen bestimmten Zeitraum abschließen. Beispielsweise bietet die Barmenia eine sogenannte Jahres-Reiseunfallversicherung. Ab 7,44 € pro Jahr profitieren Versicherte von einem Reiseschutz für beliebig viele Auslandsreisen zwischen 3 und 56 Tage.
Für täglich 0,25 € bietet die Barmenia eine Reiseunfallversicherung an, die spezifisch für bestimmte Reisen gebucht werden kann. Fährt ein/e Versicherte beispielsweise für 7 Tage nach Mexiko, bezahlt sie insgesamt 1,75 € für die gesamte Dauer der Reise.