Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?
Die Pflichtversicherung gilt allgemein gesagt für alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, ohne dass sie anderweitig einen Versicherungsschutz nachweisen können. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Krankenversicherung im Ausland, zur Familienversicherung und zur Krankenversicherung für Fußballprofis.
| Personengruppe | Versicherungspflicht | Wahlfreiheit GKV/PKV |
|---|---|---|
| Angestellte (unter JAEG) | GKV-pflichtig | Nein — nur GKV |
| Angestellte (über JAEG) | Pflicht besteht | Ja — GKV oder PKV |
| Selbstständige / Freiberufler | Pflicht besteht | Ja — GKV oder PKV |
| Beamte | Pflicht besteht | Ja — GKV oder PKV |
| Studenten | Pflicht besteht | Nur bei Studienbeginn wählbar |
| Ohne Einkommen / Minijob | Pflicht besteht | Beitrag vom Sozialträger/Arbeitgeber |
Entscheidend dafür, ob Angestellte zwingend gesetzlich versichert sind oder zwischen GKV und PKV wählen dürfen, ist die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG). Liegt das regelmäßige Bruttojahreseinkommen darunter, besteht Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wird die Grenze überschritten, dürfen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln. Die genaue Höhe der JAEG ist kein fester Betrag, sondern wird jährlich von der Bundesregierung an die Lohnentwicklung angepasst — maßgeblich ist daher stets der aktuell geltende Wert.
So kann es zum Beispiel sein, dass Berufstätige aus dem Ausland zwar in der Bundesrepublik arbeiten, aber trotzdem einen vorübergehenden Krankheitsschutz aus dem eigenen Land nachweisen können. Sobald Ausländer allerdings dauerhaft im Inland bleiben, müssen sie sich auch vollwertig hier versichern.
In anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten, gibt es nahezu immer das Recht, sich entweder privat oder gesetzlich zu versichern. Die Entscheidung können Beamte und Selbstständige bei Beginn der Berufstätigkeit oder zu einem späteren Zeitpunkt treffen. Studenten müssen sich jedoch direkt bei Studienbeginn für ein Versicherungssystem entscheiden und bleiben dort bis zum Ende des Studiums.
Wie hoch ist die gesetzliche Nachzahlung?
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und somit gegen die gesetzlichen Pflichten verstoßen, müssen Sie mit hohen Geldstrafen rechnen, sobald Sie erwischt werden und den Versicherungsschutz nicht nachweisen können.
Berechnung der Strafbeiträge
Volle monatliche Beiträge werden nachberechnet.
Ein Sechstel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat ohne Versicherungsschutz.
GKV: ab April 2007 / PKV: ab Januar 2009 (unterschiedliche Einführungstermine).
Tipp: Wenn Sie die Strafbeiträge reduzieren möchten, können Sie zunächst auf die zahnärztliche Deckung verzichten. Es besteht nur eine Pflicht zur ambulanten und stationären Absicherung. Dadurch werden die monatlichen Kosten und die nachzuzahlende Pauschale etwas günstiger.
Was gilt bei Arbeitslosigkeit?
Viele Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger fragen sich, ob die Krankenversicherungspflicht auch besteht, wenn sie aktuell ohne festes Einkommen sind beziehungsweise nur Geld vom Staat beziehen. Immerhin ist es in einer solchen Situation nicht so einfach, die Monatsbeiträge oder gar die Strafbeiträge zu bezahlen.
Pflichtversicherung bleibt
Auch bei Arbeitslosigkeit- Versicherungspflicht gilt unverändert
- Gilt für GKV und PKV gleichermaßen
Kostenübernahme
Durch das Sozial-/Arbeitsamt- Beiträge werden vom Staat übernommen
- Keine Eigenbeteiligung notwendig
Die Pflichtversicherung brauchen sie jedoch auch im Fall von Arbeitslosigkeit. Sorgen um die Bezahlung müssen sie sich allerdings im Normalfall nicht machen. Die monatlichen Beiträge werden üblicherweise von dem Sozial- oder Arbeitsamt übernommen, egal ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherungspflicht
Nein. Eine vollständige Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gibt es in Deutschland nicht. Seit 2009 muss jeder Bundesbürger entweder eine gesetzliche oder private Krankenversicherung vorweisen können. Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen betreffen nur die Wahl zwischen GKV und PKV, nicht die Pflicht an sich.
Bei Arbeitslosigkeit werden die Krankenversicherungsbeiträge in der Regel vom Sozial- oder Arbeitsamt übernommen. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Sie müssen sich keine Sorgen über die Bezahlung machen — die Pflichtversicherung bleibt bestehen, die Kosten trägt aber der Staat.
In den ersten sechs Monaten ohne Versicherung werden die vollen monatlichen Beiträge nachberechnet. Ab dem siebten Monat wird nur noch ein Sechstel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat fällig. Die Berechnung erfolgt für GKV-Pflichtige ab April 2007 und für PKV-Pflichtige ab Januar 2009.
Vorübergehend ja — wenn Berufstätige aus dem Ausland einen gültigen Krankenversicherungsschutz aus ihrem Heimatland nachweisen können. Sobald sie jedoch dauerhaft in Deutschland leben, müssen sie sich vollwertig im deutschen Krankenversicherungssystem versichern, entweder gesetzlich oder privat.