Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland
Zu Beginn des Jahres 2009 traten neue Gesetzgebungen in Kraft, die ab dem Zeitpunkt für die Regelung der Versicherungspflicht in Deutschland gültig waren. Festgesetzte Richtlinien haben dadurch Auswirkungen auf das Krankenversicherungssystem gehabt. Jeder Bundesbürger ist somit nun dazu verpflichtet, entweder eine gesetzliche oder private Gesundheitsversicheurng zu haben. Eine vollständige Befreiung von der Krankenversicherungspflicht oder andere spezielle Ausnahmen gibt es nicht. Sofern jemand keine Krankenversicherung hat, bricht derjenige das Gesetz, wodurch Strafen auferlegt werden können.
Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?
Die Pflichtversicherung gilt allgemein gesagt für alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, ohne dass sie anderweitig einen Versicherungsschutz nachweisen können. So kann es zum Beispiel sein, dass Berufstätige aus dem Ausland zwar in der Bundesrepublik arbeiten, aber trotzdem einen vorübergehenden Krankheitsschutz aus dem eigenen Land nachweisen können. Sobald Ausländer allerdings dauerhaft im Inland bleiben, müssen sie sich auch vollwertig hier versichern. Für Inländer besteht hingegen immer eine Krankenversicherungspflicht. Selbst dann, wenn sie ohne Einkommen sind oder nur einen Minijob haben. In solchen Fällen wird der Versicherungsbeitrag ganz oder teilweise von dem Sozialträger oder bei einem Minijob von dem Arbeitgeber gezahlt. Angestellte mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Rentner sind in vielen Fällen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Ausnahmen gibt es nur, wenn Angestellte ein Mindesteinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bekommen. Dann dürfen sie in die private Krankenversicherung wechseln. Ebenso dürfen Angestellte bei Renteneintritt in der PKV bleiben, wenn Sie vorher mehrere Jahre privat versichert waren In anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten, gibt es nahezu immer das Recht, sich entweder privat oder gesetzlich zu versichern. Die Entscheidung können Beamte und Selbstständige bei Beginn der Berufstätigkeit oder zu einem späteren Zeitpunkt treffen. Studenten müssen sich jedoch direkt bei Studienbeginn für ein Versicherungssystem entscheiden und bleiben dort bis zum Ende des Studiums.
Wie hoch ist die gesetzliche Nachzahlung?
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und somit gegen die gesetzlichen Pflichten verstoßen, müssen Sie mit hohen Geldstrafen rechnen, sobald Sie erwischt werden und den Versicherungsschutz nicht nachweisen können. Die Höhe der Nachzahlung ist dabei von der Dauer der Nichtversicherungszeit abhängig. Berechnet wird die Zahlung für gesetzlich Pflichtversicherte ab April 2007 und für Privatversicherte ab dem Januar 2009, da die Versicherungspflicht der jeweiligen Systeme zu unterschiedlichen Terminen eingeführt wurde. Kommt es zu einer bindenden Nachzahlung der Versicherungsbeiträge, werden für die ersten sechs Monate ohne Krankenversicherung die vollen monatlichen Beiträge berechnet. Danach wird ein Sechstel für jeden weiteren Monat ohne Versicherungsschutz fällig. Die Krankenversicherungen sind in der Regel dazu angehalten, die sogenannten Strafbeiträge von den Kunden einzuziehen, wenn sie keinen vorangegangenen Versicherungsschutz vorweisen kann. Wenn Sie sich vor zu hohen Kosten aufgrund der Strafbeiträge fürchten, haben Sie die Möglichkeit erstmal auf die zahnärztliche Deckung zu verzichten. Es ist nämlich nur eine Pflicht mindestens die ambulante und stationäre Absicherung zu haben. Dadurch werden die monatlichen Krankenversicherungskosten und somit auch die nachzuzahlende Pauschale etwas günstiger.
Was gilt bei Arbeitslosigkeit?
Viele Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger fragen sich, ob die Krankenversicherungspflicht auch besteht, wenn sie aktuell ohne festes Einkommen sind beziehungsweise nur Geld vom Staat beziehen. Immerhin ist es in einer solchen Situation nicht so einfach, die Monatsbeiträge oder gar die Strafbeiträge zu bezahlen. Die Pflichtversicherung brauchen sie jedoch auch im Fall von Arbeitslosigkeit. Sorgen um die Bezahlung müssen sie sich allerdings im Normalfall nicht machen. Die monatlichen Beiträge werden üblicherweise von dem Sozial- oder Arbeitsamt übernommen, egal ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.
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