Wer ist Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer der Risikoversicherung ist immer die Firma oder Vereinigung – nicht die versicherte Führungsperson selbst. Versichert sind hingegen die rechtlichen Vertreter. Als Vertragspartner können zum Beispiel die folgenden Rechtsformen auftreten:
AG
GmbH
GmbH & Co. KG
KG
Verbände
Vereine
Stiftungen
Genossenschaften
Die Tochtergesellschaften von juristischen Personen können zusätzlich mitversichert werden. Weitere Gewerberisiken behandeln wir in unseren Ratgebern zur Bauleistungsversicherung, zum Firmenrechtsschutz und zur Flottenversicherung.
Versicherte Personen
Die D&O-Versicherung schützt eine Vielzahl an führenden Arbeitnehmern. Also nicht nur die oberste Unternehmensführung, sondern auch das untere und mittlere Management. Dazu zählen zum Beispiel die folgenden Beschäftigten:
- Vorstand;
- Geschäftsführung;
- Aufsichtsrat;
- Beirat;
- Leitende Angestellte / Manager.
Damit die D&O-Versicherung eingreifen kann, muss ein Dritter Schadensersatz von einer der versicherten Personen fordern. Zusätzlich muss ein Vermögensschaden des Klägers vorliegen, damit überhaupt ein Haftungsanspruch besteht.
Abgrenzung zur Vermögensschadenhaftpflicht
Die D&O-Versicherung ist nicht mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu vergleichen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer selbst ab (z. B. Selbstständige oder Freiberufler). Demgegenüber bietet die D&O-Versicherung den Versicherungsschutz für die Mitarbeiter einer juristischen Person, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit schadensersatzpflichtig werden.
Deckung der D&O-Versicherung
Der Versicherungsumfang einer D&O-Versicherung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Deckungssumme sollte vom genauen Aufgabenbereich des Versicherten sowie von der Größe und Branche des Unternehmens abhängig gemacht werden. Üblich sind je nach Risikoprofil Versicherungssummen im sechs- bis siebenstelligen Bereich, also von einigen hunderttausend Euro bei kleineren Betrieben bis zu mehreren Millionen Euro bei größeren Gesellschaften. Der Schutz gilt meist weltweit. Treten Haftungsfälle auf, so sind hauptsächlich die folgenden Ereignisse über die D&O-Versicherung versichert:
- Haftung bei leicht bis grob fahrlässiger Verletzung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht;
- Gesamtschuldnerische Haftungsverpflichtung, ohne Vorliegen von eigenem Verschulden.
Vorsätzliche Verstöße gegen rechtliche oder vertragliche Bestimmungen sind naturgemäß nicht versichert.
In der Praxis unterscheidet man bei der D&O-Versicherung zwei Anspruchsrichtungen. Bei der Innenhaftung nimmt die eigene Gesellschaft ihre Organe in Regress – etwa wenn ein Geschäftsführer durch eine Pflichtverletzung dem Unternehmen einen Vermögensschaden zufügt. Bei der Außenhaftung fordern Dritte wie Gläubiger, Geschäftspartner oder Behörden Schadensersatz von der Führungsperson. Der weitaus größere Teil der D&O-Schäden entfällt dabei auf die Innenhaftung, weil das Unternehmen seine eigenen Organe für Fehlentscheidungen in Anspruch nimmt.
Was leistet die D&O-Versicherung?
Im Versicherungsfall erbringt die D&O-Versicherung folgende Leistungen:
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Abwehr von Ansprüchen | Gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Haftungsansprüchen |
| Schadensersatz | Bezahlung bei begründeten Haftpflichtansprüchen |
| Rechtsschutz | Diverse Rechtsschutzleistungen und Verteidigungskosten |
| Zusatzkosten | Stellungnahmen, Sonderuntersuchungen, Krisenmanagement |
Was ist das "Claims-Made-Prinzip"?
Anders als bei der Betriebshaftpflichtversicherung wird bei der D&O-Versicherung das "Claims-Made-Prinzip" genutzt. Oft auch als Anspruchserhebungsprinzip bezeichnet. Hierbei muss die Anspruchserhebung eines Schadens durch einen Dritten in den Versicherungszeitraum fallen. Trifft das zu, übernimmt die Versicherung die Deckung.
Nun kommt es allerdings vor, dass Schäden erst nach Vertragsbeendigung geltend gemacht werden. Im Prinzip würde dann kein Schutz mehr bestehen. Aus diesem Grund bieten viele Versicherer eine beitragsfreie Nachhaftung an. Der Nachhaftungszeitraum beginnt, sobald der Vertrag aufgehoben wurde. In einer vertraglich festgelegten Zeitspanne besteht dann weiterhin Versicherungsschutz.
Achtung bei Vertragswechsel
Besonders wichtig ist, dass die Nachhaftung nicht verfällt, sobald Sie einen neuen D&O-Versicherungsvertrag abschließen. Manche Gesellschaften nutzen entsprechende Klauseln, um sich im Schadensfall der Zahlungsverpflichtung zu entziehen. Für Versicherungsfälle aus der Vergangenheit würde zwar grundsätzlich die neue D&O-Versicherung eine Leistung über die Rückwärtsdeckung erbringen. Allerdings auch nur dann, wenn der Versicherungsfall bisher noch nicht bekannt war.
Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Neben den Standardleistungen überprüft die D&O-Versicherung auch den Rechtsanspruch des Klägers. Also ob aufgrund von gesetzlichen Grundlagen ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Wenn eine Forderung unberechtigt ist, unterstützt der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Abweisung der Klage. Die Versicherung kann dabei als Bevollmächtigte auftreten, um den Schadensersatzanspruch zur Not vor Gericht abzuwehren.
Schadenbeispiele zur D&O-Versicherung
Ein Schadensfall tritt immer dann auf, wenn Dritte oder gar der Versicherungsnehmer selbst gegenüber der versicherten Person einen Schadensersatz fordert.
Fehlkalkulation
Ein leitender Angestellter kalkuliert für ein neues Produkt den Preis falsch. Das Produkt findet kaum Abnehmer. Das Unternehmen erleidet starke Umsatzeinbußen und die Gesellschafter verklagen den Angestellten auf Schadensersatz.
Fehlerhafte Budgetplanung
Der Vorstand beschließt die Geschäftsfelder zu erweitern. Eine unerwartete Finanzierungslücke entsteht. Das Unternehmen fordert vom Vorstand die Erstattung des finanziellen Mehraufwands.
Steuerversäumnis
Die Mehrwertsteuer wurde trotz Erinnerung nicht bezahlt. Das Finanzamt fordert die rückständige Steuer persönlich vom Geschäftsführer ein.
Häufig gestellte Fragen zur D&O-Versicherung
Jedes Unternehmen mit Führungspersonen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte) sollte eine D&O-Versicherung abschließen. Da diese Personen oft persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften, ist der Schutz sowohl für börsennotierte Unternehmen als auch für KMU und Vereine wichtig.
Die Kosten richten sich nach der Deckungssumme, der Unternehmensgröße, der Branche und dem Haftungsrisiko des versicherten Personenkreises. Die Jahresprämie für KMU beginnt oft bei einigen hundert Euro und kann bei großen Unternehmen mehrere tausend Euro betragen. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich, da sich Prämien und Bedingungen je nach Versicherer deutlich unterscheiden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt das Unternehmen vor Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten. Die D&O-Versicherung schützt hingegen die Führungspersonen persönlich vor Vermögensschäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen. Zudem nutzt die D&O das Claims-Made-Prinzip, während die Betriebshaftpflicht das Schadeneintritts-Prinzip verwendet.
Ja, viele Versicherer bieten eine beitragsfreie Nachhaftung an. Nach Vertragsbeendigung besteht in einer festgelegten Zeitspanne weiterhin Versicherungsschutz. Einige D&O-Versicherungen verzichten sogar auf eine zeitliche Begrenzung der Nachhaftungsdauer.