Was ist eine D&O-Versicherung?
Die Abkürzung D&O steht für "Directors and Officers". Auf deutsch übersetzt, bedeutet das in etwa "Direktoren und leitende Angestellte". Mit der D&O-Versicherung können Unternehmen ihre Angestellten versichern, die eine leitende, geschäftsführende, kontrollierende oder beratende Tätigkeit ausführen. Da entsprechende Personen oft mit ihrem Privatvermögen unbegrenzt und gesamtschuldnerisch haften, sollte die Gewerbeversicherung nicht nur bei börsennotierten Firmen selbstverständlich sein. Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist sie besonders wichtig.
Wer ist Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer der Risikoversicherung ist immer die Firma oder Vereinigung. Versichert sind hingegen die rechtlichen Vertreter. Als Vertragspartner können zum Beispiel die folgenden Rechtsformen auftreten:
- AG
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- KG
- Verbände
- Vereine
- Stiftungen
- Genossenschaften
Die Tochtergesellschaften von juristischen Personen können zusätzlich mitversichert werden.
Versicherte Personen
Die D&O-Versicherung schützt eine Vielzahl an führenden Arbeitnehmern. Also nicht nur die oberste Unternehmensführung, sondern auch das untere und mittlere Management. Dazu zählen zum Beispiel die folgenden Beschäftigten:
- Vorstand
- Geschäftsführung
- Aufsichtsrat
- Beirat
- Leitende Angestellte / Manager
Damit die D&O-Versicherung eingreifen kann, muss ein Dritter Schadensersatz von einer der versicherten Personen fordern. Zusätzlich muss ein Vermögensschaden des Klägers vorliegen, damit überhaupt ein Haftungsanspruch besteht. Die D&O-Versicherung ist aber nicht mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu vergleichen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer selbst ab. Dazu gehören zum Beispiele Selbstständige oder Freiberufler. Demgegenüber bietet die D&O-Versicherung den Versicherungsschutz für die Mitarbeiter einer juristischen Person, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit schadensersatzpflichtig werden.
Deckung der D&O-Versicherung
Der Versicherungsumfang einer D&O-Versicherung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die übliche Deckungssumme sollte von dem genauen Aufgabenbereich des Versicherten abhängig gemacht werden. Für gewöhnlich sind das zwischen 100.000,- und 2.500.000,- Euro. Der Schutz gilt meist weltweit. Treten Haftungsfälle auf, so sind hauptsächlich die folgenden Ereignisse über die D&O-Versicherung versichert:
- Haftung bei leicht bis grob fahrlässiger Verletzung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht
- Gesamtschuldnerische Haftungsverpflichtung, ohne Vorliegen von eigenem Verschulden
Vorsätzliche Verstöße gegen rechtliche oder vertragliche Bestimmungen sind naturgemäß nicht versichert.
Was leistet die D&O-Versicherung?
Im Versicherungsfall erbringt die D&O-Versicherung folgende Leistungen:
- Gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Haftungsansprüchen
- Bezahlung von Schadensersatz bei begründeten Haftpflichtansprüchen
- Diverse Rechtsschutzleistungen
Zusätzlich übernimmt der Versicherer auch viele andere Kosten. Dazu zählen zum Beispiel Aufwendungen für die Verteidigung der Haftungsansprüche, für Stellungnahmen der Firma, für aufsichtsrechtliche Sonderuntersuchungen oder das damit verbundene Krisenmanagement.
Was ist das "Claims-Made-Prinzip"?
Anders als bei der Betriebshaftpflichtversicherung wird bei der D&O-Versicherung das "Claims-Made-Prinzip" genutzt. Oft auch als Anspruchserhebungsprinzip bezeichnet. Hierbei muss die Anspruchserhebung eines Schadens durch einen Dritten in den Versicherungszeitraum fallen. Trifft das zu, übernimmt die Versicherung die Deckung. Nun kommt es allerdings vor, dass Schäden erst nach Vertragsbeendigung geltend gemacht werden. Im Prinzip würde dann kein Schutz mehr bestehen. Aus diesem Grund bieten viele Versicherer eine beitragsfreie Nachhaftung an. Der Nachhaftungszeitraum beginnt, sobald der Vertrag aufgehoben wurde. In einer vertraglich festgelegten Zeitspanne besteht dann weiterhin Versicherungsschutz. Viele D&O-Versicherungen verzichten allerdings auch auf eine zeitliche Begrenzung der Nachhaftungsdauer. Besonders wichtig ist, dass die Nachhaftung nicht verfällt, sobald Sie einen neuen D&O-Versicherungsvertrag abschließen. Manche Gesellschaften nutzen entsprechende Klauseln, um sich im Schadensfall der Zahlungsverpflichtung zu entziehen. Für Versicherungsfälle aus der Vergangenheit würde zwar grundsätzlich die neue D&O-Versicherung eine Leistung über die Rückwärtsdeckung erbringen. Allerdings auch nur dann, wenn der Versicherungsfall bisher noch nicht bekannt war.
Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Neben den Standardleistungen überprüft die D&O-Versicherung auch den Rechtsanspruch des Klägers. Also ob aufgrund von gesetzlichen Grundlagen ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Wenn eine Forderung unberechtigt ist, unterstützt der Versicherer den Versicherungsnehmer bei der Abweisung der Klage. Die Versicherung kann dabei als Bevollmächtigte auftreten, um den Schadensersatzanspruch zur Not vor Gericht abzuwehren.
Schadenbeispiele zur D&O-Versicherung
Ein Schadensfall tritt immer dann auf, wenn Dritte oder gar der Versicherungsnehmer selbst gegenüber der versicherten Person einen Schadensersatz fordert.
Folgen einer Fehlkalkulation
Ein leitender Angestellter kalkuliert für ein neues Produkt den Preis, der voraussichtlich den größten Nutzen für die Firma bringt. Zum Verkaufsstart findet das Produkt jedoch kaum Abnehmer. Das Unternehmen erleidet starke Umsatz- und Gewinneinbußen. Die Gesellschafter verklagen daraufhin den leitenden Angestellten auf Schadensersatz.
Fehlerhafte Budgetplanung
Im Rahmen einer gewünschten Expansion beschließt der Vorstand die Geschäftsfelder zu erweitern. Einige Zeit später wird ersichtlich, dass eine unerwartete Finanzierungslücke besteht. Das Unternehmen fordert vom Vorstand die Erstattung des finanziellen Mehraufwands.
Fremdverschuldetes Steuerversäumnis
Die Mehrwertsteuer wurde trotz mehrfacher Erinnerung nicht ordnungsgemäß bezahlt. Die Mitarbeiter aus der Buchhaltung haben es einfach versäumt. Folglich fordert nun das Finanzamt die rückständige Mehrwertsteuer persönlich von dem Geschäftsführer ein.
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