Berufsfelder der Haftpflichtversicherung
In vielen Berufsfeldern ist es gesetzlich Pflicht, den Vermögensschadenhaftpflichtschutz nachzuweisen. In die Versicherungspflicht fallen sehr oft beratende Tätigkeiten. Zum Beispiel wenn Sie Verträge vermitteln, Diagnosen und Gutachten erstellen oder Geld verwalten. Bei diesen Berufen können hauptsächlich Vermögensschäden auftreten - deshalb ist die Risikoversicherung hier besonders sinnvoll: Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Bauherrenhaftpflichtversicherung, zur Betriebshaftpflichtversicherung und zur Produkthaftpflichtversicherung.
| Berufsfeld | Beispiele |
|---|---|
| Medizin & Gesundheit | Apotheker, Ärzte |
| Recht & Steuern | Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare |
| Technik & Bau | Architekten, Ingenieure, Sachverständige |
| Finanzen & Versicherung | Vermögensberater, Kreditvermittler, Versicherungsmakler |
| Immobilien | Hausverwalter, WEG-Verwalter, Immobilienmakler |
| IT & Medien | IT-Dienstleister, Softwareentwicklung, Journalisten |
| Verwaltung & Beratung | Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragte, Insolvenzverwalter |
Die Deckung über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist aber nicht nur für Selbstständige und Freiberufler notwendig. Eine derartige Haftpflichtversicherung können auch Unternehmen abschließen, um die Arbeitnehmer zu schützen. Für Beiräte, Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer, Vorstände ist die D&O-Versicherung zu empfehlen.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt in der Regel die sogenannte Verstoßtheorie. Das heißt, dass lediglich der Verstoß, der zu einem Vermögensschaden führt, innerhalb der Vertragslaufzeit stattfinden muss. Wird der Schaden erst Jahre später von dem Geschädigten geltend gemacht, dann ist er trotzdem versichert. Wichtig ist daher ein Blick auf die vereinbarte Nachhaftung: Sie regelt, wie lange nach Vertragsende noch Ansprüche für Verstöße aus der Versicherungszeit gemeldet werden können – ein Punkt, der gerade bei Berufsaufgabe oder Praxisübergabe relevant wird.
Wichtig: Eine Schadensersatzforderung sollten Sie nie ohne Absprache mit dem Versicherer anerkennen. Die Versicherung prüft zunächst, ob der Anspruch rechtmäßig ist, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Sobald ein möglicher Haftpflichtfall auftritt, prüft die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, ob auf gesetzlicher Grundlage ein Schadensersatzanspruch besteht. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Versicherungsnehmer nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, wehrt die Versicherung die Forderungen ab. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, werden die Kosten für den Haftpflichtprozess üblicherweise von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung getragen.
Was ist eine Rückwärtsversicherung?
Sie können bei Vertragsabschluss einen rückwärtigen Versicherungsschutz in die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einschließen. Damit decken Sie die in der Vergangenheit verursachten Versicherungsfälle mit ab. Die Voraussetzung ist, dass die Verstöße oder Fehler bei der Antragstellung noch nicht bekannt waren.
Wie hoch sind die Kosten?
Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht
Die Kosten sind hauptsächlich vom Berufsrisiko und Jahresumsatz abhängig:
Demnach zahlen zum Beispiel Kleinunternehmer weniger Beiträge als umsatzstarke Firmen. Neben Umsatz und Berufsrisiko fließen vor allem die gewählte Deckungssumme und der vereinbarte Selbstbehalt in den Beitrag ein. Zusätzlich berücksichtigen Versicherungen branchenspezifische Gefahren wie Aktivitäten im Ausland oder Arbeitszeiten im Außendienst. Bei einigen gesetzlich vorgeschriebenen Berufen gibt die jeweilige Berufsordnung zudem eine Mindestdeckungssumme vor, die der Tarif erfüllen muss. Fordern Sie gerne einen genauen Versicherungscheck an. Die ausgearbeiteten Angebote von einem Versicherungsmakler sind kostenlos und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt primär finanzielle Schäden (Vermögensschäden) ab. Die Berufshaftpflichtversicherung schließt zusätzlich auch Sach- und Personenschäden ein.
Für viele beratende Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler und Immobilienverwalter. Auch ohne gesetzliche Pflicht ist sie dringend empfehlenswert.
Als grobe Orientierung liegen die Beiträge häufig zwischen 200 und 600 Euro im Jahr. Der genaue Beitrag hängt vom Berufsrisiko, vom Jahresumsatz sowie von Deckungssumme und Selbstbehalt ab.
Bei der Verstoßtheorie muss lediglich der Verstoß innerhalb der Vertragslaufzeit stattfinden. Wird der Schaden erst Jahre später geltend gemacht, ist er trotzdem versichert, sofern der Verstoß in der Vertragslaufzeit lag.