Vorsorgeversicherungen: Definition und Überblick

Vorsorgeversicherungen gibt es in vielen Formen. Ihr Ziel ist es, Versicherte vor den sozialen und wirtschaftlichen Folgen von absehbaren und nicht absehbaren Lebensereignissen zu schützen — sei es Pflegebedürftigkeit im Alter, der Verlust des Einkommens oder der Todesfall.

In Deutschland zählen zu den wichtigsten Vorsorgeversicherungen die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Lebensversicherung. Einige davon gehören zu den gesetzlichen Sozialversicherungen und sind somit Pflicht für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Pflegeversicherung

Schutz bei Pflegebedürftigkeit

Rentenversicherung

Finanzielle Absicherung im Alter

Lebensversicherung

Absicherung für Hinterbliebene

Steuerlich absetzbar

Grundsätzlich können alle Vorsorgeversicherungen steuerlich abgesetzt werden — dazu gehören die Pflege- und Risikolebensversicherung ebenso wie die Kranken- und Unfallversicherung. Nur reine Sachversicherungen (z.B. Kfz- oder Hausratversicherung) sind davon ausgenommen.

Was leistet die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gehört zu den fünf Sozialversicherungen in Deutschland und ist somit für die Mehrheit der Menschen eine Pflichtversicherung. Konkret betrifft dies alle sozialpflichtig beschäftigten Personen — also Arbeitnehmer/innen, die über 450 € im Monat verdienen und weder Beamte noch Selbstständige sind.

Im Pflegefall haben Versicherte Anspruch auf finanzielle Leistungen, die für die Pflegekosten eingesetzt werden können. Benötigt eine pflegebedürftige Person Unterstützung, kann sie beispielsweise einen Pflegedienst beauftragen, dessen Kosten zum Teil von der Versicherung übernommen werden.

Achtung: Keine vollständige Kostenübernahme

Die Pflegeversicherung übernimmt nicht die gesamten Pflegekosten. Es gibt zwar einen finanziellen Zuschuss, Versicherte müssen jedoch einen Eigenanteil selbst tragen.

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss die betroffene Person einen Antrag auf einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade — je höher der Grad, desto höher die finanziellen Leistungen.

Pflegegrade mit monatlichem Pflegegeld und Beeinträchtigungsgrad
Pflegegrad Pflegegeld (monatlich) Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 Kein Anspruch Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2 316 € Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 545 € Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 728 € Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5 901 € Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Nachdem der Antrag eingegangen ist, schickt die Pflegekasse einen Beauftragten zu dem/der Antragsteller/in nach Hause, um die Pflegebedürftigkeit zu überprüfen. Basierend auf dem erstellten Bericht entscheidet die Pflegekasse, ob und welcher Pflegegrad genehmigt wird.

Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten übernimmt, kann eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein. Es gibt drei verschiedene Formen:

Pflegetagegeld

Fester Tagessatz unabhängig von tatsächlichen Kosten

Pflegekosten

Erstattet tatsächlich anfallende Pflegekosten

Pflegerente

Monatliche Rente im Pflegefall

Ob eine solche Zusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab: Wie stehen die gegenwärtigen und zukünftigen finanziellen Möglichkeiten? Kann man sich die Zusatzversicherung auf Dauer leisten, oder gibt es andere Wege, sich gegen den Pflegefall abzusichern?

Welchen Schutz bietet die Rentenversicherung?

Auch die Rentenversicherung gehört in Deutschland zu den Sozialpflichtversicherungen. Wer sozialpflichtig arbeitet, zahlt automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Im Gegenzug erhalten Versicherte mit Eintritt ins Rentenalter eine monatliche Rente, die ihr Gehalt ersetzt.

Die Höhe der Rente hängt hauptsächlich vom Gehalt ab: Je mehr eine Person verdient, desto höher ist auch ihr Rentenanspruch. Zudem muss die Wartezeit erfüllt und das Renteneintrittsalter erreicht sein.

Altersrente

Reguläre monatliche Rente ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter.

Hinterbliebenenrente

Finanzielle Leistung für den/die Ehepartner/in eines/r Verstorbenen.

Erwerbsminderungsrente

Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Braucht man eine private Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Grundsicherung. Besonders Personen mit einem hohen Gehalt können damit jedoch ihren Lebensstandard nicht immer aufrechterhalten. Eine private Rentenversicherung dient daher der Aufstockung der gesetzlichen Rente.

Riester-Rente

Staatlich geförderte Vorsorge: Versicherte legen einen Teil ihres Jahresgehaltes zurück und erhalten eine staatliche Förderung. Mit Eintritt ins Rentenalter wird der Gesamtbetrag auf einen Schlag oder in monatlichen Raten ausgezahlt.

Für Angestellte geeignet

Basisrente (Rürup-Rente)

Lohnt sich vor allem für Selbstständige, da die eingezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. So profitiert man nicht nur im Alter, sondern hat auch in der Gegenwart einen steuerlichen Vorteil.

Für Selbstständige geeignet

Riester-Renten-Verträge

Anzahl der Riester-Renten-Verträge seit 2001

Gut zu wissen

Die Anzahl der Riester-Verträge entspricht nicht der Anzahl der Personen mit Riester-Rente, da eine Person mehrere Riester-Verträge haben kann.

Welche Lebensversicherungen gibt es?

Die Lebensversicherung ist eine Vorsorgeversicherung, die es in zwei verschiedenen Ausführungen gibt:

Risikolebensversicherung

Im Todesfall wird die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Diese Vorsorgeversicherung dient ausschließlich der Absicherung der Familie.

Kapitallebensversicherung

Kombiniert Sparplan und Todesfallschutz: Versicherte zahlen während der Laufzeit ein und erhalten nach Ablauf die Versicherungssumme inklusive Zinsen — auch vor dem Todesfall.

Sie interessieren sich für das Thema Kapitallebensversicherung? In unserem Artikel zum Thema Bezugsberechtigung erfahren Sie, wer Anspruch auf die Versicherungssumme hat.

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Häufig gestellte Fragen über Vorsorgeversicherungen

Die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung sind für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Pflicht. Der Beitrag wird automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Selbstständige und Beamte können sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.

Eine private Rentenversicherung lohnt sich besonders für Personen, die im Alter ihren Lebensstandard halten möchten. Die gesetzliche Rente deckt in der Regel nur 40–50 % des letzten Nettogehalts. Riester-Rente (für Angestellte) und Basisrente (für Selbstständige) bieten zusätzlich staatliche Förderung.

Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall an die Hinterbliebenen — sie dient ausschließlich der Absicherung. Die Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einer Sparkomponente: Am Ende der Laufzeit wird die angesparte Summe inklusive Zinsen ausgezahlt.

Bei Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) beträgt das monatliche Pflegegeld 545 Euro. Alternativ kann Pflegesachleistung in Höhe von 1.363 Euro monatlich für professionelle Pflegedienste beantragt werden.

Ja. Beiträge zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Besonders die Basisrente (Rürup) bietet hohe Steuervorteile für Selbstständige.