90 % gesetzlich versichert
5 Grade Pflegebedürftigkeit
990 € max. Pflegegeld (Grad 5)
100 % Versicherungspflicht

Was ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist eine der fünf Sozialversicherungen in Deutschland. Jeder in der Bundesrepublik lebende Mensch ist dazu verpflichtet, eine solche Versicherung zu haben. Personen, die aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder im Alter hilfebedürftig werden, können die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Angeboten wird die Pflegeversicherung von Krankenversicherungen. Tatsächlich ist jede deutsche Krankenversicherung dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Pflegeversicherung bereitzustellen. Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben demnach eine gesetzliche Pflegeversicherung, während privat Versicherte über die private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Gut zu wissen: Rund 90 Prozent der deutschen Bevölkerung ist gesetzlich versichert. Demnach sind nur ca. 10 Prozent bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung

Versicherungspflichtig Beschäftigte haben in der Regel eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Nur in Ausnahmefällen — bei Beamten, Selbstständigen und Angestellten mit besonders hohem Jahresgehalt — kann eine Person sich privat versichern lassen.

Die Leistungen sowie der Antragsprozess sind in beiden Fällen fast gleich. Unterschiede gibt es jedoch in zwei Bereichen:

Beiträge

Gesetzlich vs. Privat
  • Gesetzlich: Beitrag richtet sich nach dem Einkommen
  • Privat: Beitrag richtet sich nach dem individuellen Risiko

Abrechnungsprozess

Direkt vs. Erstattung
  • Gesetzlich: Leistungen werden direkt erbracht
  • Privat: Kosten vorlegen und einreichen

Welche Leistung erbringt die Pflegeversicherung?

Personen, die die Herausforderungen des Alltags nicht mehr alleine bewältigen können, haben die Möglichkeit, einen Leistungsantrag bei ihrer Pflegeversicherung zu stellen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind finanzielle Leistungen, die für bestimmte pflegerische Tätigkeiten eingesetzt werden können:

  • Pflegegeld (für die häusliche Pflege durch Angehörige);
  • Verhinderungspflege (bei zeitweiser Verhinderung der Pflegeperson);
  • Pflegesachleistungen (für ambulante Pflegedienste);
  • Betreuungs- und Entlastungsbetrag;
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung);
  • Kurzzeitpflege (zeitlich begrenzte stationäre Pflege);
  • Vollstationäre Pflege;
  • Wohngruppenzuschuss;
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch;
  • Budget für den Hausnotruf;
  • Wohnraumanpassung.

Höhe der Leistungen nach Pflegegrad

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad der jeweiligen Person ab. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die finanziellen Zuschüsse.

Höhe der Pflegeleistungen (Stand 2023)
Pflegeleistungen Grad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5
Pflegegeld 347 € 599 € 800 € 990 €
Verhinderungspflege 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Pflegesachleistungen 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Tages-/Nachtpflege 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Kurzzeitpflege 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Vollstationäre Pflege 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Wohngruppenzuschuss 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pflegehilfsmittel bis 40 € bis 40 € bis 40 € bis 40 € bis 40 €
Hausnotruf 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Wohnraumanpassung 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Stand 2023)

Wie kann man die Leistungen der Pflegeversicherung beantragen?

Die Leistungen der Pflegeversicherung gibt es im Versicherungsfall nicht automatisch. Stattdessen muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Dieser kann von jeder Person eingereicht werden, die sich hilfebedürftig fühlt und der Meinung ist, Anspruch auf die Leistungen zu haben.

Der Antrag muss bei der jeweiligen Pflegekasse (für gesetzlich Versicherte) bzw. dem jeweiligen Versicherungsunternehmen (für privat Versicherte) eingereicht werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die gleiche Anlaufstelle wie bei der Krankenversicherung. Sie können einen informellen Antrag per Telefon oder E-Mail stellen.

Nachdem der Antrag eingegangen ist, wird ein Prüfverfahren eingeleitet: Eine medizinische Fachkraft vom Medizinischen Dienst (gesetzlich) oder von Medicproof (privat) kommt nach Hause und überprüft die Pflegebedürftigkeit. Basierend auf dem Bericht entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.

Gesetzlich Versicherte

1 Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos per Telefon/E-Mail)
2 Besuch vom Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung
3 Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad

Privat Versicherte

1 Antrag beim privaten Versicherungsunternehmen einreichen
2 Begutachtung durch Medicproof zu Hause
3 Versicherung legt Pflegegrad und Leistungen fest

Tipp: Widerspruch einlegen — Wird der gewünschte Pflegegrad nicht gewährt, haben Sie vier Wochen Zeit, um Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen. Diese überprüft den Antrag dann erneut.

Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Eine Pflegezusatzversicherung ist eine private Versicherung, die im Pflegefall Kosten übernimmt, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht gedeckt werden. Denn weder die gesetzliche noch die private Pflegeversicherung zahlt alle anfallenden Kosten — den Eigenanteil muss die pflegebedürftige Person selbst tragen.

Formen der Pflegezusatzversicherung

Es gibt drei Formen der Pflegezusatzversicherung:

1

Pflegetagegeld

Fester Tagessatz, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

2

Pflegekosten

Erstattet die tatsächlich anfallenden Pflegekosten.

3

Pflegerente

Monatliche Rente im Pflegefall.

Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung für Sie?

Ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Stellen Sie sich zwei zentrale Fragen:

  1. Kann ich mir die Pflegezusatzversicherung langfristig leisten?
  2. Kann ich anders für den Pflegefall vorsorgen (z.B. Ersparnisse, Vermögen, Erbe)?
Vorteile einer Pflegezusatzversicherung
  • Schließt die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflege
  • Finanzielle Entlastung im Pflegefall
  • Freie Wahl der Pflegeeinrichtung
  • Schutz des eigenen Vermögens und der Angehörigen
  • Staatliche Förderung möglich (Pflege-Bahr)
Nachteile einer Pflegezusatzversicherung
  • Langfristige Beitragspflicht nötig
  • Bei Kündigung: Ansprüche und Rücklagen verloren
  • Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss
  • Wartezeiten vor Leistungsbeginn
  • Beiträge können im Alter steigen

Achtung bei vorzeitiger Kündigung: Wird die Pflegezusatzversicherung vorzeitig gekündigt, verliert der/die Versicherte in der Regel die Ansprüche und Rücklagen. Prüfen Sie daher genau, ob Sie die Beiträge langfristig aufbringen können.

Häufig gestellte Fragen über die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine der fünf Sozialversicherungen in Deutschland und dient der finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Sie ist für jeden in Deutschland lebenden Bundesbürger verpflichtend und wird von der jeweiligen Krankenversicherung bereitgestellt.

Jede Person, die aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder altersbedingt hilfebedürftig wird, kann einen Leistungsantrag stellen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5), der durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof begutachtet wird.

Sie stellen einen formlosen Antrag (telefonisch oder per E-Mail) bei Ihrer Pflegekasse bzw. Ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Anschließend erfolgt eine Begutachtung zu Hause durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich) oder Medicproof (privat). Auf Basis des Gutachtens wird der Pflegegrad festgelegt.

Wird der gewünschte Pflegegrad nicht gewährt, haben Sie vier Wochen Zeit, um Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen. Die Kasse muss den Antrag dann erneut prüfen. Es empfiehlt sich, das Gutachten vorab anzufordern und ggf. ein Pflegetagebuch zu führen.

Ob sich eine Pflegezusatzversicherung lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten deckt, kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein — vorausgesetzt, Sie können die Beiträge langfristig zahlen. Alternativ können Ersparnisse, Vermögen oder ein Erbe den Eigenanteil abdecken.

Es gibt drei Formen: das Pflegetagegeld (fester Tagessatz unabhängig von Kosten), die Pflegekostenversicherung (Erstattung tatsächlicher Kosten) und die Pflegerente (monatliche Rentenzahlung im Pflegefall). Die staatlich geförderte Variante heißt „Pflege-Bahr".

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