Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Schüler nur vor Unfällen im Zusammenhang mit der Schule abgesichert. Ereignet sich auf dem Weg in die Schule oder direkt in der Schule ein Unfall, entsteht ein Leistungsanspruch sofern eine nachgewiesene Invalidität vorliegt. Gleiches gilt für ein versichertes Kind im Kindergarten oder auch für Studenten an einer deutschen Hochschule.

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden automatisch von dem jeweiligen Träger bezahlt. Dies können beispielsweise folgenden Einrichtungen sein:

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Schulen
  • Kindergärten
  • Hochschulen
  • Berufsbildende Schulen
  • Betriebsstätten
  • Einrichtungen für berufliche Aus- und Fortbildung

Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist abhängig von dem versicherten Personenkreis. So müssen die Bildungsstätten zum Beispiel für ältere Schüler höhere Beiträge bezahlen als für Kinder im Vorschulalter. Die Beiträge werden jedes Jahr neu bestimmt.

Was versichert die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung bietet im Gegensatz zu der gesetzlichen Absicherung einen Versicherungsschutz für Invalidität nahezu überall auf der Welt. Dadurch ist der Schutz für die Kinder nicht auf einen bestimmten Ort, wie Schule oder Universität, begrenzt. Für Kinder kann der Schutz bereits ab einem günstigen monatlichen Beitrag über einen Kindertarif alleine abgesichert oder über die Familienunfallversicherung mitversichert werden.

Dabei können Sie die Versicherungssummen selber bestimmen, so dass die Leistungen spezifisch angepasst werden können. Ein Mindestalter für Kinder gibt es nicht: Bereits neugeborene Babys können in der privaten Unfallversicherung versichert werden, mit denselben Leistungen wie bei Volljährigen.

Oft gibt es zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Fristverlängerungen für Invaliditätsansprüche oder Beitragsfreistellungen, sofern der Versicherungsnehmer sterben sollte.

Tipp

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder nur in der Schule oder im Kindergarten. Für einen umfassenden Schutz rund um die Uhr und weltweit ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert.

Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung für Kinder

Bereits Neugeborene können in der privaten Unfallversicherung versichert werden. Es gibt kein Mindestalter. Die Leistungen entsprechen denen für versicherte Erwachsene.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder nur bei Unfällen im Zusammenhang mit der Schule oder dem Kindergarten. In der Freizeit, zu Hause oder im Urlaub besteht kein Schutz. Eine private Ergänzung ist daher empfehlenswert.

Ja, über eine Familienunfallversicherung können Kinder kostengünstig mitversichert werden. Alternativ gibt es spezielle Kindertarife, die individuell angepasst werden können.