Warum ist die private Unfallversicherung für Kinder besser?
Eine private Unfallversicherung kann nicht nur für erwachsene Personen abgeschlossen werden, sondern auch für deren Kinder. Die Risikoversicherung gilt dabei meist als zusätzlichen Schutz zu der gesetzlichen Unfallversicherung, die unter anderem für Schüler und Kindergartenkinder eine Absicherung bieten kann. Besonders in jungen und unvorsichtigen Jahren können Sie so das eigene Kind optimal gegen körperliche Einschränkungen absichern.
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Unfallversicherungen im VergleichLeistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Schüler nur vor Unfällen im Zusammenhang mit der Schule abgesichert. Ereignet sich auf dem Weg in die Schule oder direkt in der Schule ein Unfall, entsteht ein Leistungsanspruch sofern eine nachgewiesene Invalidität vorliegt. Gleiches gilt für ein versichertes Kind im Kindergarten oder auch für Studenten an einer deutschen Hochschule. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden automatisch von dem jeweiligen Träger bezahlt. Dies können beispielsweise folgenden Einrichtungen sein:
- Schulen
- Kindergärten
- Hochschulen
- Berufsbildene Schulen
- Betriebsstätten
- Einrichtungen für berufliche Aus- und Fortbildung
Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist abhängig von dem versicherten Personenkreis. So müssen die Bildungsstätten zum Beispiel für ältere Schüler höhere Beiträge bezahlen als für Kinder im Vorschulalter. Die Beiträge werden jedes Jahr neu bestimmt.
Was versichert die private Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung bietet im Gegensatz zu der gesetzlichen Absicherung einen Versicherungsschutz für Invalidität nahezu überall auf der Welt. Dadurch ist der Schutz für die Kinder nicht auf einen bestimmten Ort, wie Schule oder Universität, begrenzt. Für Kinder kann der Schutz bereits ab einem günstigen monatlichen Beitrag über einen Kindertarif alleine abgesichert oder über die Familienunfallversicherung mitversichert werden. Dabei können Sie die Versicherungssummen selber bestimmen, so dass die Leistungen spezifisch angepasst werden können. Ein Mindestalter für Kinder gibt es nicht. Bereits neugeborene Babys können in der privaten Unfallversicherung versichert werden. Die Leistungen sind aber bereits genauso wie bei versicherten Volljährigen. Oft gibt es zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Fristverlängerungen für Invaliditätsansprüche oder Beitragsfreistellungen, sofern der Versicherungsnehmer sterben sollte.