Deutsche Rentenversicherungssysteme

In Deutschland gibt es zum einen die gesetzliche Rentenversicherung und zum anderen die private Rentenversicherung. Beide Systeme sind voneinander unabhängig und sind in Bezug auf die Rentenstruktur sehr unterschiedlich. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zum Rechner für die gesetzliche Rente, zur Lebensversicherung und zur Pflegeversicherung.

Gesetzliche Rentenversicherung

Umlageverfahren
  • Rentenbeginn in der Regel ab 67 Jahren
  • Rente abhängig von Einzahlungsdauer und -höhe
  • Sinkende Leistungen durch demographischen Wandel erwartet

Private Rentenversicherung

Kapitaldeckungsverfahren
  • Flexibler Rentenbeginn (z.B. ab 63 Jahren)
  • Beitragshöhe frei wählbar — ohne Begrenzung
  • Steuerfreie Zinserträge in der Ansparphase

Die private Rentenversicherung ist eine übliche Vorsorgeart für das Rentenalter. Bei dieser Form der Vorsorgeversicherung wird monatlich ein fester Betrag eingezahlt und verzinslich angelegt. Die Zinserträge müssen während der Ansparphase nicht versteuert werden, so dass ein Zinses-Zins-Effekt entsteht, der das Vermögen in der Regel stärker wachsen lässt. Beliebte private Rentenmodelle sind:

  • Klassische Rentenversicherung;
  • Rürup-Rente / Basisrente;
  • Riester-Rente;
  • Betriebliche Altersversorgung.

Wie erfolgt die Auszahlung der privaten Rente?

Das angesammelte Vermögen wird zum Ende der Beitragszahlungsdauer an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Form der Auszahlung kann der Versicherungsnehmer selber festlegen. Oft ist dies aber von dem abgeschlossenen Rententarif abhängig. Die private Rentenversicherung kann mit verschiedenen Leistungsarten gewählt werden:

  • lebenslange monatliche Rente;
  • einmalige Kapitalabfindung.

Was können Sie privat mitversichern?

Die private Rentenversicherung bietet eine Vielzahl an Optionen, mit denen Sie den Versicherungsschutz nach Bedarf anpassen können.

Zusatzoptionen der privaten Rente

1
Beitragsrückgewähr

Tritt der Tod vor dem Renteneintritt der versicherten Person ein, werden die eingezahlten Beiträge von der Versicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

2
Rentengarantiezeit

Mit der Rentengarantiezeit wird die Rente mindestens über den vereinbarten Zeitraum ausgezahlt, auch wenn die versicherte Person vorher stirbt. So verfällt das restliche Guthaben nicht.

3
Unfallzusatzversicherung

Wenn die versicherte Person durch einen Unfall stirbt, wird eine vereinbarte Versicherungssumme zusätzlich zu den Leistungen aus der Beitragsrückgewähr an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Was ist eine aufgeschobene Rentenversicherung?

Der Begriff "Aufgeschobene Rentenversicherung" ist ein weit verbreiteter Begriff bei der Altersvorsorge. Es handelt sich bei einem Rentenvertrag um eine aufgeschobene Rentenversicherung, wenn die Rentenzahlung nicht sofort beginnt, sondern erst später zu einem bestimmten Zeitpunkt — zum Beispiel zum 65. Lebensjahr. Der Rentenbeginn wird quasi aufgeschoben.

Während der Vertragslaufzeit kann entweder zum Vertragsbeginn ein Einmalbeitrag angelegt werden oder laufend Beiträge gezahlt werden. Zum Rentenbeginn wird dann das angesammelte Vermögen in Form einer Rente an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Steuervorteil: Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Ablaufleistung der aufgeschobenen Rentenversicherung nur zur Hälfte besteuert. Voraussetzungen sind eine zwölfjährige Mindestvertragslaufzeit und ein Mindestablaufalter von 60 Jahren. Produkte wie die Rürup-Rente, die Direktversicherung oder die klassische private Rentenversicherung können unter die aufgeschobene Rentenversicherung fallen.

Förderung mit der Riester-Rente

Die Riester-Rente dient als zusätzliche Absicherung neben anderen Vorsorgearten und zeichnet sich vor allem durch die staatlich geförderten Zulagen aus. Die Rente kann bereits ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und wird spätestens in einem Alter von 67 Jahren ausgezahlt.

Im Rahmen der Wohn-Riester-Förderung lässt sich angespartes Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum entnehmen. Zusätzlich besteht zum Rentenbeginn die Möglichkeit, sich bis zu 30 % des Vermögens als Einmalbetrag auszahlen zu lassen; der übrige Teil wird als lebenslange Rente verrentet. Während der Ansparphase bleiben die geförderten Beiträge unversteuert, erst die spätere Rente wird besteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Riester-Rente im Überblick
Merkmal Details
Auszahlung Lebenslange Rentenzahlung + einmalige Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn möglich
Sonderausgabenabzug Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen
Rentenbeginn Frühestens ab 60 Jahren, spätestens mit 67 Jahren
Besteuerung Steuerfrei in der Ansparphase, Besteuerung ab Rentenbeginn

Ist Wohn-Riester eine Alternative?

Die Wohn-Riester ist speziell für Personen gedacht, die sich für die Anschaffung einer Immobilie interessieren. Zuerst sparen Sie Kapital inklusive der Riester-Zulagen an. Ist ein gewisses Vermögen vorhanden, verwenden Sie es für die Immobilienfinanzierung. Zusätzlich können die staatlichen Zulagen und Versicherungsbeiträge für die Tilgung eines Darlehens verwendet werden.

Das Kapital der Wohn-Riester können Sie für folgende Bauten verwenden:

  • selbstgenutztes Haus;
  • selbstgenutzte Eigentumswohnung;
  • Genossenschaftswohnung;
  • eigentumsähnliches, dauerhaftes Wohnrecht.

Wichtig bei der Nutzung eines Riester-Vertrags ist die Verwendung des Kapitals für selbstgenutztes Wohneigentum. Sie dürfen auch eine Immobilie im Ausland anschaffen, solange Sie dort Ihren Hauptwohnsitz haben und in Deutschland weiterhin Steuern bezahlen. Für vermietete Immobilien ist eine Förderung durch die Wohn-Riester nicht möglich.

Rürup-Rente für Selbstständige

Als Rentenversicherung gibt es für Selbstständige eine besondere Form der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ermöglicht es Selbstständigen, die jährlich eingezahlten Sparbeiträge bis zum jeweils geltenden Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen. Wie hoch der absetzbare Anteil ausfällt und wie sich der Steuervorteil berechnet, lesen Sie im Detail auf unserer Seite zur Basisrente und Steuer.

Rürup-Rente auf einen Blick

1
Leistung zum Rentenbeginn

Auszahlung frühestens mit 60 Jahren möglich. Leistungen erfolgen grundsätzlich als lebenslange Rentenzahlung. Nur in Ausnahmefällen ist eine einmalige Kapitalzahlung möglich.

2
Schutz bei Berufsunfähigkeit und Tod

Zusätzlich zur Rentenleistung können Sie einen Schutz für Berufsunfähigkeit einschließen (höchstens 50 % des Beitrags). Eine Rentengarantiezeit sichert Hinterbliebene ab.

3
Freiwillige Zuzahlungen

Viele Tarife erlauben jährliche Sonderzahlungen innerhalb der tariflich festgelegten Grenzen, um Kapital und spätere Rente zu erhöhen — steuerlich wirksam bis zum jeweils geltenden Höchstbetrag zur Basisrente.

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung wird im §1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt und ist hauptsächlich für angestellte Mitarbeiter gedacht. Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden direkt über den Arbeitgeber abgewickelt.

Betriebliche Altersversorgung — Modelle im Vergleich
Finanzierungsart Beschreibung
Arbeitgeberfinanziert Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttolohn — dient der Mitarbeitermotivation und spart Lohnnebenkosten
Entgeltumwandlung Beiträge werden vom Bruttoeinkommen einbehalten — senkt die Steuerlast für den Arbeitnehmer

Laut gesetzlichen Richtlinien hat jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung. Mögliche Leistungen sind Rentenzahlungen, Invaliditätsleistungen und Todesfallleistungen. Die 5 Durchführungswege sind:

  • Direktversicherung;
  • Pensionskasse;
  • Unterstützungskasse;
  • Pensionsfonds;
  • Pensionszusage (Direktzusage).

Häufig gestellte Fragen zur privaten Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach dem Umlageverfahren — aktuelle Beitragszahler finanzieren die Renten der heutigen Rentner. Die private Rentenversicherung dagegen basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren: Sie bauen ein eigenes Vermögen auf, das Ihnen später als Rente ausgezahlt wird. Zudem können Sie bei der privaten Rente den Rentenbeginn und die Beitragshöhe frei wählen.

Die Riester-Rente lohnt sich besonders für Angestellte mit Kindern, da die staatlichen Zulagen (Grundzulage plus Kinderzulagen) besonders hoch ausfallen. Auch Geringverdiener profitieren überproportional von den Zulagen. Zudem können die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Eine vorzeitige Kündigung der Rürup-Rente mit Kapitalauszahlung ist grundsätzlich nicht möglich. Das Kapital ist zweckgebunden für die Altersvorsorge. Sie können jedoch die Beitragszahlung ruhen lassen (Beitragsfreistellung). Die Auszahlung erfolgt frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres.

Das hängt von den vereinbarten Optionen ab. Mit einer Beitragsrückgewähr werden die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt, falls der Tod vor Rentenbeginn eintritt. Eine Rentengarantiezeit stellt sicher, dass die Rente mindestens für den vereinbarten Zeitraum weitergezahlt wird — auch nach dem Tod.

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