5 Leistungsbereiche
bis 50 % Rabatt möglich
3 Jahre Max. Vertragslaufzeit
Familie Mitversicherung möglich

Welche Rechtsschutz-Bereiche gibt es?

Möchten Sie ein Angebot für die Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie sich vorher ein paar Gedanken über den Umfang des Versicherungsschutzes machen. Der genaue Deckungsumfang der Versicherung kann nämlich immer individuell festgelegt werden. Bestimmte Bereiche aus dem Alltag können entsprechend eingeschlossen oder ausgeschlossen werden. Welche Kombination sich lohnt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab — Berufstätige profitieren vor allem vom Berufsrechtsschutz, Vermieter vom Vermieter-Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung hat fünf Leistungsbereiche:

Privat

Private Angelegenheiten

Beruf

Berufliche Streitigkeiten

Verkehr

Angelegenheiten im Verkehrsrecht

Wohnen (Mieter)

Wohnhäuslicher Rechtsstreit als Mieter

Vermieter

Rechtsschutz für Vermieter

Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter wird auch oft als Immobilienrechtsschutz oder Eigentümerrechtsschutz bezeichnet. Beide Ausdrücke stellen jedoch dieselbe Rechtsschutzart dar.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Die private Rechtsschutzversicherung gewährleistet dem Versicherungsnehmer oder der gesamten Familie den Versicherungsschutz. In der Rechtsschutzversicherung gibt es folgende Leistungsarten, die je nach Tarifumfang in der Versicherung enthalten sind:

Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung
Leistungsart Kategorie
Schadensersatz-Rechtsschutz Privat
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Wohnen
Arbeitsrechtsschutz Beruf
Datenschutz-Rechtsschutz Privat
Sozial-Rechtsschutz Privat
Opfer-Rechtsschutz (Gewaltstraftaten) Privat
Verwaltungsrechtsschutz Privat
Steuer-Rechtsschutz Privat
Vertrags- und Sachenrecht Privat
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Beruf
Straf-Rechtsschutz Privat
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Verkehr
Beratungs-Rechtsschutz Privat
Rechtsschutz in Ehesachen Privat
Rechtsschutz in Unterhaltssachen Privat

Welche Kosten sind im Versicherungsfall versichert?

Über den Versicherungsschutz können so bestimmte Kostenpunkte erstattet werden. Bekannt ist vor allem, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts abgesichert ist. Daneben gibt es jedoch noch viele weitere Leistungen, die generell mitversichert sind. Die erstattungsfähigen Kosten sind in der privaten Rechtsschutzversicherung sehr umfangreich. Im Versicherungsfall können Sie sich daher darauf verlassen, dass ein großer Teil der rechtlichen Dienste gut abgesichert ist. Zu den versicherten Kosten gehören die folgenden Rechtsleistungen:

Versicherte Kosten im Rechtsschutzfall
  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
  • Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher
  • Verfahren vor Verwaltungsbehörden
  • Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Übersetzung schriftlicher Rechtsdokumente im Ausland
  • Berufung eines Dolmetschers bei Haftandrohungen im Ausland
  • Gebühren für Ersatzdokumente auf Auslandsreisen
  • Verwaltungskosten von privaten Dokumenten bei Reisen
  • Rechtskosten der gerichtlichen Gegenpartei (sofern dazu verpflichtet)
  • Reisekosten zum Gericht

Umfang der Rechtsanwaltskosten

Die Grundlage für die Abrechnung von Anwaltsgebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierüber werden die ortsüblichen Vergütungssätze für Rechtsanwälte zu Grunde gelegt. Im Versicherungsschutz inbegriffen sind zudem Auskünfte in einem Beratungsgespräch oder die Ausarbeitung von einem Gutachten.

Der Umfang für die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten ist in der Rechtsschutzversicherung noch genauer bestimmt. In Einzelfällen können sogar die Tätigkeiten von bis zu zwei Rechtsanwälten erstattet werden, wenn die geforderten Voraussetzungen vorliegen. Sollte der Gerichtsstand mehr als 100 Kilometer vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt sein, ist es möglich, einen zweiten Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten. Der ortsansässige Rechtsanwalt kann so den Schriftverkehr mit dem Anwalt beim Gerichtsstand führen, wodurch der Versicherungsnehmer nicht ständig persönlich vor dem Gericht erscheinen muss. Diese Leistung gilt sowohl im Inland als auch im Ausland.

Was ist nicht versichert?

Bis zu einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung muss der Versicherungsnehmer die Gebühren für rechtliche Dienste selber bezahlen. In der Rechtsschutzversicherung gibt es darüber hinaus auch Leistungen, die nicht in die Deckung fallen und somit von dem Versicherer nicht übernommen werden. Bei fast allen Rechtsschutzarten handelt es sich dabei um die nachstehenden Unkosten:

Nicht versicherte Kosten
  • Kosten, die ohne Rechtspflicht übernommen wurden
  • Kosten bei mehr als 3 Zwangsvollstreckungen
  • Zwangsvollstreckungen später als 5 Jahre nach Rechtsspruch
  • Entschädigungskosten aufgrund nicht zufriedenstellender Ergebnisse
  • Strafvollstreckungsverfahren mit geringen Geldbußen (je nach Tarif unterhalb einer Bagatellgrenze)
  • Gebühren, die eine dritte Person leisten muss
  • Zwangsvollstreckung wegen Umweltschutz auf Gewerbegrundstücken

Hinzu kommt, dass versicherte Leistungen insgesamt bis zu der vereinbarten Versicherungssumme übernommen werden. Die Begrenzung der Versicherungssumme gilt jedoch nur pro Rechtsschutzfall. Beginnt ein neuer Versicherungsfall werden anfallende Gebühren wieder voll erstattet.

Beispiele von Rechtsschutzfällen

Anbei einige Beispiele, wo die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten von Rechtsstreitigkeiten abfangen würde:

Verkehr & Privat

  • Verkehrsunfall
  • Sturz im Supermarkt
  • Falschberatung bei Vermögensanlage
  • Trennung oder Scheidung
  • Verteilung eines Erbes
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Schmerzensgeld einklagen

Beruf & Wohnen

  • Kündigung des Arbeitsplatzes
  • Arbeitszeugnis nicht korrekt
  • Urlaubsgeld gestrichen
  • Arbeitslohn nicht gezahlt
  • Beihilfe-Streitigkeiten (Beamte)
  • Werbungskosten nicht anerkannt
  • Eigenbedarfskündigung
  • Wohngeldabrechnung falsch
  • Mietminderung wegen Mängeln

Wofür gibt es Leistungsausschlüsse?

Die nachfolgenden Ereignisse können, aber müssen nicht von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sein. Je nach Tarif und Anbieter sollten Sie den Versicherungsschutz entsprechend vergleichen, um zu prüfen, ob die Fälle versichert sind.

Mögliche Leistungsausschlüsse
  • Feindselige oder terroristische Taten, vorsätzliche/rechtswidrige Handlungen
  • Aufstände, Erdbeben
  • Genetische Schäden und Nuklearschäden
  • Kauf oder Errichtung eines Gebäudes/Grundstücks
  • Gemeinschaftliches Arbeits- und Dienstrecht
  • Gerichtsverfahren bei Verfassungsgerichten (teilweise)
  • Enteignungsverfahren, Insolvenzverfahren
  • Verstöße gegen Halt- und Parkverbot
  • Asylrechtsverfahren
  • Verfahren mit Personen des gleichen Rechtsschutzvertrags
  • Patent-, Marken- und Urheberrechte
  • Tätigkeiten als Geschäftsführer oder Vorstand
  • Spiel- oder Wettverträge
  • Kauf und Verkauf von Aktien und Wertpapieren
  • Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht

Welche Personen können Sie mitversichern?

In der privaten Rechtsschutzversicherung ist zuallererst der Versicherungsnehmer versichert. Daneben ist im Paartarif der Ehepartner oder ein eingetragener Lebenspartner in dem Versicherungsschutz eingeschlossen. Im Rahmen eines Versicherungschecks müssen Sie entsprechend angeben, ob Sie sich alleine oder mit der Familie versichern möchten. Für Versicherungsnehmer, die bereits eine Familie gegründet haben, werden auch die Kinder im Familientarif mitversichert. Die private Rechtsschutzversicherung schließt Kinder mit ein, wenn sie noch minderjährig sind oder noch keiner eigenen beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Single-Tarif

Nur der Versicherungsnehmer

Paar-Tarif

Inkl. Ehe-/Lebenspartner

Familien-Tarif

Inkl. Partner und Kinder

So gestalten Sie Ihren Rechtsschutzvertrag

Um eine günstige und auf Sie zugeschnittene Rechtsschutzversicherung für die Absicherung von Rechtsfällen zu bekommen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag individuell gestalten. Die einzelnen Tarifbestandteile legen Sie einfach beim Online-Versicherungscheck fest. Dadurch erhalten Sie die entsprechenden Tarifergebnisse und entscheiden sich dann für einen guten Anbieter. Sofern Sie den Rechtsschutzvertrag mit den folgenden Tipps gestalten, sind außerdem Rabatte von bis zu 50 Prozent möglich.

1

Lebensbereiche auswählen

Überlegen Sie, welche Bereiche Sie versichern möchten: privat, beruflich, verkehrsrechtlich, als Mieter oder Vermieter. Selbstständige können das Gewerbe einschließen oder benötigen eine separate Gewerberechtsschutzversicherung.

2

Mindestvertragslaufzeit festlegen

Wählen Sie zwischen 1 und 3 Jahren Laufzeit. Bei 3 Jahren Laufzeit geben Rechtsschutzversicherungen einen Rabatt von bis zu 15 Prozent. Die maximale Laufzeit ist gesetzlich auf drei Jahre begrenzt.

3

Selbstbeteiligung vereinbaren

Der Einschluss des Selbstbehalts ist langfristig sinnvoll, wenn Sie selten Leistungen in Anspruch nehmen. Der Beitrag wird je nach Höhe der Selbstbeteiligung um bis zu 30 Prozent günstiger.

4

Zahlungsrhythmus wählen

Bei jährlicher Zahlweise sparen Sie ca. 5 % gegenüber monatlicher Zahlung. Halbjährlich und vierteljährlich bringen Vergünstigungen von 2 bis 3 Prozent.

Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich besonders, wenn Sie im Berufsleben stehen, ein Auto besitzen oder zur Miete wohnen. Ein einzelner Rechtsstreit kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Die Versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, sodass Sie Ihr Recht durchsetzen können, ohne finanzielle Risiken einzugehen.

Die Rechtsschutzversicherung deckt Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare, Gebühren für Schlichtungsverfahren, Zeugenentschädigungen und Reisekosten zum Gericht ab. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif und den eingeschlossenen Leistungsbereichen ab.

Die Kosten hängen vom Umfang der versicherten Leistungsbereiche, der Selbstbeteiligung, der Versicherungssumme und der Vertragslaufzeit ab. Durch geschickte Tarifgestaltung sind Rabatte von bis zu 50 Prozent möglich.

Ja, bei vielen Rechtsschutzversicherungen gibt es eine Wartezeit von typischerweise drei Monaten. Während dieser Zeit können Sie noch keine Leistungen in Anspruch nehmen. Ausnahmen bilden oft Verkehrsrechtsschutzfälle und Straf-Rechtsschutzfälle.

Ja, Sie können Ihre Rechtsschutzversicherung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.