Firmenrechtsschutzversicherung
Betreiben Sie eine eigene Firma, sind Sie sowohl im Wettbewerbsrecht als auch gegenüber Arbeitnehmern zu Normen und Regeln verpflichtet. Verstoßen Sie gegen firmenrechtliche Verpflichtungen, tragen Sie als Unternehmer die Haftung. Oftmals reicht nur der Vorwurf eines Marktteilnehmers oder Kunden aus, durch den Sie in einen Rechtsstreit hineingezogen werden können. Oder aber andere Unternehmen nutzen Rechtsvorschriften aus. Dann müssen Sie sich einen Anwalt für die Lösung des Problems zur Hilfe holen. Es gibt viele verschiedene Beispiele, bei denen ein Rechtsfall geklärt werden muss. In solchen Fällen greift die Firmenrechtsschutzversicherung für das versicherte Unternehmen ein. Die Risikoversicherung für Firmen kann für gewerbliche, freiberufliche und sonstige selbstständige Berufe genutzt werden. Oder aber auch für juristische Personen wie GmbH, AG oder UG. Abhängig von dem beantragten Versicherungsumfang sind zudem automatisch die angestellten Mitarbeiter abgesichert.
Leistungen Firmenrechtsschutz
Die Gewerbeversicherung dient der Klärung von Rechtsstreitigkeiten mit dritten Personen. Im Rahmen des Versicherungsumfangs kann eine Firma folgende Leistungen über die Firmenrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Die Beiträge für die Versicherungsleistung sind bei jedem Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Wer als Existenzgründer oder neugegründete Firma viel Wert auf einen günstigen Versicherungsbeitrag legt, kann die Leistungen und Kosten mit einem Vergleich entsprechend gegenüberstellen, ohne dass man Einbußen bei dem Leistungsumfang haben muss.
Was passiert im Todesfall und bei Berufsaufgabe?
Sollte die Firma aufgegeben werden oder der Tod des Versicherungsnehmers eintreten, bietet die Firmenrechtsschutzversicherung auch weiterhin den Versicherungsschutz für später eintretende rechtliche Auseinandersetzungen. Die sogenannte Nachhaftung sichert den Berufstätigen beziehungsweise die Erben noch bis zu einem Jahr nach Beendigung des Rechtsschutzvertrages ab. Versicherungsbeiträge müssen dann aber nicht mehr gezahlt werden.
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