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Zahlt die Hausratversicherung den Wasserschaden?

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blaues Haus, Frau mit Schraubenschlüssel und Mann mit Schraubenzieher, die Wasserschaden reparieren

Die Hausratversicherung zahlt den Wasserschaden, wenn dieser durch einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entsteht. In solch einem Fall ersetzt sie beschädigtes Mobiliar und Hausrat, welches sich in der Immobilie der versicherten Person befindet. Bei Versicherungscheck erfahren Sie mehr über den Vorgang der Hausversicherung im Falle eines Wasserschadens.

Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden?

Die Hausratversicherung zahlt bei Wasserschäden jegliche Schäden am Mobiliar und anderen beweglichen Gegenständen, die sich in der Wohnung bzw. dem Haus der versicherten Person befinden. Hierzu gehören z.B. Möbel, Elektrogeräte, Bücher und Teppiche. Zudem übernimmt die Versicherung Schäden an Rohren und Installationen, die sich im bzw. am Gebäude befinden:

  • Rohre für Trink- und Abwasser
  • Leitungssystem
  • Abgeschlossene Schläuche von Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner etc.
  • Klima-, Solar- und Wärmepumpenheizungen
  • Berieselungs- und Sprinkleranlagen

Wie viel zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden? Bis zu welcher Höhe die Hausratversicherung den entstandenen Schaden übernimmt, ist vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig. In der Regel ersetzt die Sachversicherung den Neuwert der beschädigten Gegenstände. Oftmals gibt es hier jedoch eine Obergrenze, die bei rund 50.000 € liegt. Bei besonders wertvollem Hausrat kann es sich demnach lohnen, eine individuelle Obergrenze zu vereinbaren.

Wasserschäden gehören, laut Fachmagazin bba, zu den am häufigsten gemeldeten Schadensfällen in Deutschland. Die Ursachen können hier sehr unterschiedlich sein. Beispielsweise kann es zu einem Rohrbruch kommen, der alte Boiler kann zerspringen oder ein Unwetter sorgt für eine Überschwemmung im Keller. Nicht immer ist die Hausratversicherung zuständig. So muss in einigen Fällen die Gebäudeversicherung oder die Elementarversicherung verständigt werden:

Haus mit Schadem am Dach

Wann zahlt die Hausratversicherung den Wasserschaden?

Damit die Hausratversicherung für beschäftigtes Mobiliar bzw. andere Installationen aufkommt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Wasserschaden das Resultat eines bestimmungswidrigen Austritts von Leitungswasser sein. Ob beispielsweise Schäden durch undichte Aquarien und Wasserbetten sowie durch grob fahrlässiges Verhalten übernommen werden, ist vom jeweiligen Versicherungstarif abhängig.

Hinweis! Der eigentliche Versicherungsfall ist nicht das Austreten des Leitungswassers an sich, sondern das Einwirken des Wassers auf den Hausrat. Konkret bedeutet das, dass die Hausratversicherung auch dann den Wasserschaden übernimmt, wenn das Leitungswasser von außen in die Wohnung eintritt.

In der Regel gilt, dass Schäden durch Unachtsamkeit und höhere Gewalt nicht von der Hausratversicherung übernommen werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Schäden durch Bade- und Reinigungswasser
  • Schäden durch aufsteigendes Grundwasser
  • Schäden durch Rückstau in der Kanalisation

Deckt die Hausratversicherung Folgeschäden eines Wasserschadens? Ein Wasserschaden hat oftmals nicht nur die Beschädigung der Wohnung und der Möbel zur Folge. So kann es vorkommen, dass die Wohnung für einige Zeit nicht bewohnbar ist und die betroffene Person z.B. einige Tage in ein Hotel ziehen muss. Für die Unterbringungskosten ist jedoch nicht die Hausrat- sondern die Wohngebäudeversicherung zuständig. Hier erfahren Sie mehr über die Rolle der Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden.

Welche Hausratversicherung übernimmt die Kosten?

Im Falle eines Wasserschadens übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Schadenskosten. Allerdings stellt sich hier die Frage, wessen Hausratversicherung zuständig ist. Ist der/die Versicherte Eigentümer/in der Wohnung, so ist selbstverständlich seine/ihre Hausratversicherung verantwortlich für die Kostenübernahme. Komplizierter wird es im Falle einer vermieteten Wohnung:

  • Ist der/die Mieter/in für den Wasserschaden verantwortlich, so muss seine/ihre Hausratversicherung die Kosten übernehmen.
  • Ist der/die Vermieter/in für den Wasserschaden verantwortlich, so muss seine/ihre Hausratversicherung die Kosten übernehmen.
  • Trifft keine Person die Schuld, so ist die Hausratversicherung des/der Vermieter/in für die Kostenübernahme zuständig.
verzweifelte Männer auf Papierstapel

Und was passiert, wenn die für den Wasserschaden zuständige Person keine Hausratversicherung hat? Ist der/die Mieter/in nachweislich für die Verursachung des Wasserschadens verantwortlich und hat keine Hausratversicherung, so kann der/die Vermieter/in verlangen, dass der/die Mieter/in die Schadenskosten übernimmt.

Hätte der/die Vermieter/in den Schaden nachweislich vermeiden können, so muss dieser/dies einen Schadensersatz leisten. Selbstverständlich tritt dieser Fall nur dann ein, wenn der Hausrat beschädigt wurde, bzw. wenn der Hausrat einer anderen Person beschädigt wurde.

Was tun bei einem Wasserschaden?

Damit die Hausratversicherung im Falle eines Wasserschadens die Kosten übernimmt, muss der/ die Versicherte die richtigen Schritte eingeleitet haben. Die betroffene Person muss den Schaden nicht nur weitestgehend eingrenzen, sondern auch so detailreich wie möglich dokumentieren. Folgendes sollte dabei berücksichtigt werden:

  1. Für Sicherheit sorgen: Hauptwasserhahn für die entsprechende Wohnung bzw. das Gebäude abdrehen. Personen, die keinen Zugang zum Hauptwasserhahn haben, müssen die Hausverwaltung informieren. Elektrische Geräte abschalten und die Stromzufuhr vorerst unterbrechen, um einen Kurzschluss zu verhindern.
  2. Schaden weitestgehend minimieren: Wenn nötig, muss das Wasser schnellstmöglich abgepumpt werden. Bei einer starken Überschwemmung die Feuerwehr benachrichtigt. Möbel soweit es geht aus den betroffenen Räumen entfernen oder mit Klötzen unterlegen. Kommt das Wasser aus der Decke, sollten die Möbel mit einer Folie bedeckt werden. Lüften und Heizen, um die Luftfeuchtigkeit aus den Räumen zu schaffen.
  3. Schaden melden: Ist die Situation unter Kontrolle, sollte umgehend die zuständige Versicherung benachrichtigt werden. Hierfür sollte der Vorfall möglichst detailreich und mit Hilfe von Fotos dokumentiert werden. Die Versicherung leitet anschließend die notwendigen Schritte ein.
  4. Schaden beheben lassen: Der/die Versicherte sollte nicht versuchen, den Schaden selbst zu beheben. Stattdessen sollte die betroffene Person sich an eine/n Expert/in wenden. Bei zugefrorenen Rohren sollte beispielsweise stets eine Fachperson beauftragt werden.

Hinweis! In der Regel genügt der Hausratversicherung eine ausführliche Dokumentierung des Schadenfalls. Belaufen sich die Schadenskosten jedoch auf mehr als 1.000 €, so kann es sein, dass die Versicherung eine Person an den Schadensort schickt, um den Vorfall zu bewerten.

Wie kann man einen Wasserschaden vermeiden?

In der Regel sind Wasserschäden Ereignisse, die nicht voraussehbar sind. Dennoch gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die ergriffen werden können, um das Risiko eines Wasserschadens zu mindern, z.B.:

  • Leitungen und Anschlüsse regelmäßig kontrollieren lassen
  • Heizung regelmäßig warten lassen
  • Rohrverstopfungen vermeiden, ggf. reinigen lassen
  • Bei Kälte ausreichend heizen, um Frost zu vermeiden

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