Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden?

Die Hausratversicherung zahlt bei Wasserschäden jegliche Schäden am Mobiliar und anderen beweglichen Gegenständen, die sich in der Wohnung bzw. dem Haus der versicherten Person befinden. Hierzu gehören z. B. Möbel, Elektrogeräte, Bücher und Teppiche. Zudem übernimmt die Versicherung Schäden an Rohren und Installationen:

Versicherte Installationen

  • Rohre für Trink- und Abwasser
  • Leitungssystem
  • Angeschlossene Schläuche (Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner etc.)
  • Klima-, Solar- und Wärmepumpenheizungen
  • Berieselungs- und Sprinkleranlagen

Wie viel zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden? Bis zu welcher Höhe die Hausratversicherung den entstandenen Schaden übernimmt, ist vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig. In der Regel ersetzt die Sachversicherung den Neuwert der beschädigten Gegenstände. Oftmals gibt es hier jedoch eine Obergrenze, die bei rund 50.000 € liegt. Bei besonders wertvollem Hausrat kann es sich lohnen, eine individuelle Obergrenze zu vereinbaren.

Wasserschäden gehören, laut Fachmagazin bba, zu den am häufigsten gemeldeten Schadensfällen in Deutschland. Nicht immer ist die Hausratversicherung zuständig:

Zuständige Versicherung je nach Art des Wasserschadens
Art des Wasserschadens Zuständige Versicherung
Schaden am Mobiliar/HausratHausratversicherung
Schaden am GebäudeWohngebäudeversicherung
Schaden durch Unwetter/NaturkatastropheElementarschadenversicherung
Schaden durch den NachbarnHaftpflichtversicherung

Wann zahlt die Hausratversicherung den Wasserschaden?

Damit die Hausratversicherung für beschädigtes Mobiliar aufkommt, muss der Wasserschaden das Resultat eines bestimmungswidrigen Austritts von Leitungswasser sein.

Gut zu wissen

Der eigentliche Versicherungsfall ist nicht das Austreten des Leitungswassers an sich, sondern das Einwirken des Wassers auf den Hausrat. Die Hausratversicherung zahlt also auch dann, wenn das Leitungswasser von außen in die Wohnung eintritt.

In der Regel gilt, dass Schäden durch Unachtsamkeit und höhere Gewalt nicht von der Hausratversicherung übernommen werden:

Nicht versichert

  • Schäden durch Bade- und Reinigungswasser
  • Schäden durch aufsteigendes Grundwasser
  • Schäden durch Rückstau in der Kanalisation

Für Folgeschäden wie eine vorübergehende Unterbringung im Hotel ist nicht die Hausrat- sondern die Wohngebäudeversicherung zuständig. Hier erfahren Sie mehr über die Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden.

Welche Hausratversicherung übernimmt die Kosten?

Im Falle eines Wasserschadens übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Schadenskosten. Bei vermieteten Wohnungen stellt sich die Frage, wessen Versicherung zuständig ist:

Zuständigkeit bei Wasserschäden in Mietwohnungen
Situation Zuständigkeit
Mieter/in ist verantwortlichHausratversicherung des Mieters / Mieter trägt Kosten selbst
Vermieter/in ist verantwortlichVermieter muss Schadensersatz leisten
Keine Person ist schuldJeweilige Hausratversicherung des Geschädigten

Was tun bei einem Wasserschaden?

4 Schritte bei einem Wasserschaden

1

Für Sicherheit sorgen

Strom abstellen, Hauptwasserhahn schließen.

2

Schaden minimieren

Wasser aufwischen, betroffene Gegenstände in Sicherheit bringen.

3

Schaden melden & dokumentieren

Versicherung unverzüglich informieren, Fotos und Belege sammeln.

4

Schaden beheben lassen

Ab 1.000 € Schadenssumme schickt die Versicherung oft einen Gutachter.

Wie kann man einen Wasserschaden vermeiden?

In der Regel sind Wasserschäden Ereignisse, die nicht voraussehbar sind. Dennoch gibt es Maßnahmen, um das Risiko zu mindern:

  • Leitungen und Anschlüsse regelmäßig kontrollieren
  • Heizung regelmäßig warten
  • Rohrverstopfungen vermeiden, ggf. reinigen
  • Bei Kälte ausreichend heizen

Häufig gestellte Fragen

Die Hausratversicherung zahlt, wenn der Wasserschaden durch einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstanden ist. Schäden durch Bade- oder Reinigungswasser, Grundwasser oder Rückstau sind in der Regel nicht versichert.

Für Schäden am Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Die Hausratversicherung deckt nur Schäden am Mobiliar und beweglichen Gegenständen ab. Bei Naturkatastrophen greift die Elementarschadenversicherung.

Die Versicherung erstattet in der Regel den Neuwert der beschädigten Gegenstände. Oft gibt es eine Obergrenze von ca. 50.000 Euro. Bei wertvollem Hausrat empfiehlt sich eine individuelle Vereinbarung.