Wer darf sich privat versichern?
Nicht jeder darf in die PKV wechseln. Als Berufstätiger ist man grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bestimmte Personengruppen dürfen jedoch die GKV verlassen und in die private Krankenversicherung wechseln:
Auch Studenten, Hausfrauen/-männer und Minijobber können unter bestimmten Voraussetzungen in die PKV eintreten. Vor allem Beamte profitieren stark, weil nur die PKV spezielle Beihilfetarife anbietet.
Wie funktioniert die Abrechnung?
In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip — Sie erhalten Rechnungen direkt und reichen diese bei Ihrer Versicherung ein:
Der Arzt behandelt Sie und stellt eine detaillierte Rechnung aus.
Sie überweisen den Betrag an den Arzt (in der Regel 30 Tage Zahlungsfrist).
Rechnung per Post, Online-Portal oder App bei Ihrer PKV einreichen.
Die PKV überweist den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto — oft innerhalb weniger Tage.
Gut zu wissen: Bei größeren Rechnungen (z.B. Krankenhausaufenthalt) rechnen viele PKV-Gesellschaften direkt mit dem Krankenhaus ab — Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Exklusivleistungen in der PKV
Die PKV bietet Leistungen, die in der GKV normalerweise nicht enthalten sind:
- Einbett- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Zahnersatz bis zu 100 %
- Keramikfüllungen, Implantate, Inlays
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- Heilpraktiker und Naturheilverfahren
- Freie Arztwahl im Krankenhaus
- Auslandskrankenversicherung
- Bevorzugte Behandlung in Arztpraxen
- Kürzere Wartezeiten beim Arzt
- Separates Wartezimmer
- Mehr Zeit für Beratungen
- Extra-Services im Krankenhaus
- Schnellere OP-Termine
Optionale Zusatzbausteine
Folgende Leistungen können Sie optional mitversichern: Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld und Pflegezusatzversicherung.
Wonach richtet sich Ihr Versicherungsbeitrag?
Anders als in der GKV gibt es in der PKV keinen einheitlichen Beitragssatz. Ihr Beitrag wird individuell berechnet, unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Entscheidend sind:
Eintrittsalter
Je jünger Sie eintreten, desto günstiger der Grundbeitrag
Leistungsumfang
Mehr Leistungen = höherer Beitrag
Jedes Familienmitglied hat einen eigenen Beitrag. Sofern ein Elternteil in der GKV bleibt, können Kinder dort kostenlos mitversichert werden. Einen PKV-Vergleich finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Beitragsrückerstattung
Nehmen Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung. Die Höhe hängt von Ihrem Tarif und der Anzahl leistungsfreier Jahre ab — manche PKV-Gesellschaften erstatten bis zu fünf Monatsbeiträge.
| Art | Garantie | Beschreibung |
|---|---|---|
| Erfolgsabhängig | Nicht bindend | Wird in den meisten Jahren ausgezahlt, kann bei finanziellen Schwierigkeiten entfallen |
| Garantiert | Vertraglich gesichert | Muss jedes leistungsfreie Jahr ausgezahlt werden — unabhängig vom Geschäftsergebnis |
Private Krankenversicherung im Rentenalter
Im Alter können die PKV-Beiträge steigen. Gründe sind Inflation, höhere Lebenserwartung, teurere Medikamente und steigende Arztkosten. Es gibt jedoch Mechanismen, die für stabile Beiträge sorgen:
Alterungsrückstellungen
Seit 2000 werden 10 % Ihres Tarifbeitrags bis zum 60. Lebensjahr verzinslich angespart. Diese Rücklagen sollen stabile Beiträge im Rentenalter sichern.
Beitragsentlastungstarif
Zusätzlicher Baustein, der die Krankenversicherung im Alter wieder günstiger macht. Ab 60 entfällt zudem der 10-%-Zuschlag.
Basistarif als Notfallsicherung
Sie haben jederzeit das Recht, in den Basistarif zu wechseln — dieser ist preislich an die GKV angelehnt und bietet vergleichbare Leistungen.
Häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung
Unter bestimmten Umständen ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung bis zum 55. Lebensjahr möglich. Am häufigsten gelingt dies, wenn Sie eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen.
Nicht unbedingt. Bei kleineren Arztrechnungen zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung ein. Bei größeren Beträgen (z.B. stationäre Aufenthalte) rechnet die PKV häufig direkt mit dem Krankenhaus ab.
Nein. In der PKV erhalten Sie vertraglich garantierte Leistungen. Anders als in der GKV dürfen Versicherer diese Leistungen nicht einfach reduzieren oder aufheben — sie sind dauerhaft vertraglich gesichert.
Durch Alterungsrückstellungen und den optionalen Beitragsentlastungstarif können die Kosten im Alter stabil gehalten werden. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzliche 10-%-Zuschlag. Mehr zu möglichen Beitragserhöhungen.
Nein. Die meisten PKV-Gesellschaften bieten ein Online-Portal oder eine App an. Dort verwalten Sie Rechnungen, Diagnosen und verschriebene Medikamente. Auch Online-Beratungen und Terminreservierungen sind oft inkludiert.