18+ Versicherungsarten
1 Jahr Standardlaufzeit
3 Mon. Kündigungsfrist
Individuell Beitragsberechnung

Definition von Gewerbeversicherung

Die Gewerbeversicherung ist eine Absicherung für das Eintreten von Risiken, die sich im Rahmen einer gewerblichen Berufstätigkeit verwirklichen können. Die Versicherung kann sowohl bei Schäden an unternehmenseigenen Besitz als auch bei Schäden gegenüber Dritten und der Abwehr von Ansprüchen eintreten.

Gut zu wissen: Die Gewerbeversicherung ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Überbegriff für verschiedene Versicherungen, die für ein Gewerbe relevant sind. Mit einem unabhängigen Versicherungsberater finden Sie den passenden Schutz.

Was ist eine Gewerbeversicherung?

Firmeninhaber, Freiberufler und Selbstständige sollten sich frühzeitig mit dem Thema Gewerbeversicherung befassen. Ganz egal, ob in der Gastronomie, als Arzt, Rechtsanwalt oder als Handwerker - es gibt in jeder Branche Risiken, die den Betriebsinhaber finanziell stark belasten können. Im schlimmsten Fall kann das sogar dazu führen, dass sich Unternehmer mit ihrem privaten Vermögen verschulden oder ihr Unternehmen komplett aufgeben müssen.

Gewerbeversicherungen bieten Sicherheit, indem sie betriebliche Gefahren versichern. Mit einer Versicherungsberatung klären Sie vorab, welchen Versicherungsschutz Sie brauchen. Firmen können sich die Leistungen individuell zusammenstellen. Je nachdem, welche Risiken bestehen und welche Leistungen die Gewerbeversicherung enthalten soll, berechnen sich die dafür zu entrichtenden Beiträge.

Die Gewerbeversicherung ist genau genommen keine Versicherungsart an sich, sondern umschreibt als Überbegriff unterschiedliche Versicherungen, die für ein Gewerbe relevant sind. Für Groß- oder Kleingewerbe können Sie zum Beispiel die folgenden Versicherungen abschließen:

Gewerbeversicherungen im Überblick
Versicherungsart Schutzbereich
Betriebshaftpflicht Schäden gegenüber Dritten im Betrieb
Berufshaftpflicht Berufsbedingte Haftungsrisiken
Vermögensschadenhaftpflicht Finanzielle Schäden bei beratenden Berufen
Produkthaftpflicht Mängel an hergestellten Produkten
Bauherrenhaftpflicht Schäden bei Bauvorhaben
Gebäudeversicherung Gewerblich genutzte Gebäude
Inventarversicherung Betriebseinrichtungen und Vorräte
Maschinenversicherung Stationäre und fahrbare Maschinen
D&O-Versicherung Geschäftsführer und Vorstände
Firmenrechtsschutz Rechtliche Streitigkeiten im Gewerbe
Flottenversicherung Gewerbliche Fahrzeugflotten
Bauleistungsversicherung Schäden am eigenen Bauvorhaben
Cyberversicherung Digitale Risiken und Hackerangriffe
Transportversicherung Waren und Güter auf dem Transportweg

Je nach Berufsart können einzelne Versicherungen sogar Pflicht sein. Für Beratungstätigkeiten ist zum Beispiel eine Berufshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung notwendig. Für Transportunternehmen ist die Frachtführerhaftpflichtversicherung und gewerbliche Kfz-Versicherung unentbehrlich.

Welcher Versicherungsschutz für Sie sinnvoll ist, besprechen Sie als Unternehmer am besten mit einem unabhängigen Versicherungsberater. Gemeinsam prüfen Sie, welche Risiken innerhalb Ihres Unternehmens auftreten können und wie Sie sich am besten dagegen schützen. Weil die Anforderungen eines Unternehmens ganz unterschiedlich ausfallen, sind auch Gestaltung und Kosten der Risikoversicherung für Gewerbe stets individuell.

Kündigungsfristen bei Gewerbeversicherungen

Im Normalfall beträgt die Laufzeit einer Gewerbeversicherung ein Jahr. Um Rabatte zu bekommen, können Sie allerdings auch eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren vereinbaren. Eine Kündigung ist erst zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Mit Ausnahme von gewerblichen Kfz-Versicherungen gilt für Gewerbeversicherungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Gewerbliche Kfz-Versicherungen haben nur eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die Kündigung wird immer zum Ende des Versicherungsjahres wirksam.

Ordentliche Kündigung

3 Monate Frist zum Ende des Versicherungsjahres

Außerordentliche Kündigung

4 Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes

Kfz-Versicherungen

Nur 1 Monat Kündigungsfrist

Außerdem gibt es Situationen, in denen Sie die Gewerbeversicherung außerordentlich kündigen dürfen. Das ist der Fall, wenn ein Schaden nicht in Ihrem Sinne erstattet wurde, die Beiträge erhöht wurden oder die vorrangige Versicherungssache (zum Beispiel Produktionsmaschinen) nicht mehr vorhanden ist. Ab Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen. Bevor Sie Ihren Tarif allerdings voreilig kündigen, sollten Sie mögliche Alternativen prüfen und die Produkte und Preise anderer Gewerbeversicherungen miteinander vergleichen. So vermeiden Sie den Verlust Ihres Versicherungsschutzes und können möglicherweise zu einem besseren Anbieter wechseln.

Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeversicherung

Die Gewerbeversicherung ist ein Überbegriff für verschiedene Versicherungen, die gewerbliche Risiken abdecken. Dazu gehören unter anderem die Betriebshaftpflicht, die Inventarversicherung und die Maschinenversicherung. Je nach Branche und Risiko stellen Sie den Schutz individuell zusammen.

In manchen Berufen sind bestimmte Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Für beratende Tätigkeiten ist häufig eine Berufshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht. Transportunternehmen benötigen eine Frachtführerhaftpflichtversicherung.

Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab: Branche, Unternehmensgröße, gewünschter Deckungsumfang und Risikolage. Da die Anforderungen individuell sind, sollten Sie mit einem unabhängigen Versicherungsberater die passenden Angebote vergleichen.

Ja, eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein Schadensfall nicht zufriedenstellend reguliert wurde, Beiträge erhöht wurden oder die versicherte Sache nicht mehr existiert. Die Frist beträgt vier Wochen ab Kenntnisnahme des Grundes.