Rechtsschutzversicherung für Vermieter, Eigentümer etc.
Über die Rechtsschutzversicherung können Sie für verschiedene Bereiche einen hinreichenden Schutz beantragen. Demgemäß ist es auch für Vermieter von Wohngebäuden möglich, einen Rechtsschutz mit einer Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren. Im Rechtsschutzfall, zum Beispiel bei Streitigkeiten und Rechtsangelegenheiten mit dem Mieter, bezahlt dann die Versicherung unter anderem die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Der Anspruch auf eine Deckung über die Risikoversicherung besteht nicht nur für die Vermieter von Gebäuden, sondern auch für Eigentümer, Verpächter und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken oder Immobilien. Wichtig dabei ist nur, dass die jeweilige Person in dem Versicherungsschein namentlich genannt ist.
Was ist bei der Rechtsschutzversicherung versichert?
Die Deckung über die Vermieterrechtsschutzversicherung umfasst die folgenden Rechtsschutzarten, die im Rahmen einer Vermietung anfallen können:
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
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Rechtschutzversicherung vergleichenUm die Leistungen der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich nach dem Versicherungsbeginn etwas gedulden. Der Versicherungsschutz beginnt erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten kann sofort in Anspruch genommen werden, sofern der Versicherungsfall nicht schon vor der Antragstellung eingetreten ist. Der Versicherungsschutz besteht demnach sofort und ohne Wartezeit.
Was wäre ein Rechtsschutzfall?
Als Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie sind Sie vielen Risiken ausgesetzt. Folgende Beispiele können eintreten und über die Rechtsschutzversicherung abgesichert werden:
- Eigenbedarfskündigung des Vermieters
- Gegenklage bei verlangter Mietminderung
- Bewohner zahlt die Miete nicht
- Durchsetzung von Mieterhöhungen
- Rechtsfälle aufgrund verursachter Schäden von Dritten
- Streitigkeiten aufgrund verlangter Auflagen und Sicherheiten