Was ist bei der Rechtsschutzversicherung versichert?
Die Deckung über die Vermieterrechtsschutzversicherung umfasst die folgenden Rechtsschutzarten, die im Rahmen einer Vermietung anfallen können: Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zum Berufsrechtsschutz, zum Erbrechtsschutz und zum Familienrechtsschutz.
Versicherte Rechtsschutzarten
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Um die Leistungen der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich nach dem Versicherungsbeginn etwas gedulden. Der Versicherungsschutz beginnt erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten kann sofort in Anspruch genommen werden, sofern der Versicherungsfall nicht schon vor der Antragstellung eingetreten ist. Der Versicherungsschutz besteht demnach sofort und ohne Wartezeit.
| Rechtsschutzart | Wartezeit |
|---|---|
| Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz | 3 Monate |
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten | Keine Wartezeit |
Was wäre ein Rechtsschutzfall?
Als Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie sind Sie vielen Risiken ausgesetzt. Folgende Beispiele können eintreten und über die Rechtsschutzversicherung abgesichert werden:
Typische Rechtsschutzfälle
- Eigenbedarfskündigung des Vermieters
- Gegenklage bei verlangter Mietminderung
- Bewohner zahlt die Miete nicht
- Durchsetzung von Mieterhöhungen
- Rechtsfälle aufgrund verursachter Schäden von Dritten
- Streitigkeiten aufgrund verlangter Auflagen und Sicherheiten
Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Vermieter
Die Versicherung steht Vermietern, Eigentümern, Verpächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken oder Immobilien offen. Wichtig ist, dass die jeweilige Person namentlich im Versicherungsschein aufgeführt ist.
Für den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ist hingegen sofort und ohne Wartezeit verfügbar.
Ja, Streitigkeiten über Mietminderungen fallen unter den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und sind nach Ablauf der dreimonatigen Wartezeit versichert.