Was ist bei der Rechtsschutzversicherung versichert?

Die Deckung über die Vermieterrechtsschutzversicherung umfasst die folgenden Rechtsschutzarten, die im Rahmen einer Vermietung anfallen können. Sie ist damit gezielt auf das Immobilien- und Mietrecht zugeschnitten und ergänzt eine etwaige private Rechtsschutzversicherung, die Streitigkeiten aus der eigenen vermieteten Immobilie in der Regel ausschließt. Wie die einzelnen Bausteine eines Tarifs zusammenwirken, erklären wir im Überblick zur Rechtsschutzversicherung.

Versicherte Rechtsschutzarten

  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Um die Leistungen der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich nach dem Versicherungsbeginn etwas gedulden. Der Versicherungsschutz beginnt erst nach einer Wartezeit von rund 3 Monaten — ein Konflikt, der bereits vor oder während dieser Frist seine Ursache hat, ist also nicht gedeckt. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten kann sofort in Anspruch genommen werden, sofern der Versicherungsfall nicht schon vor der Antragstellung eingetreten ist. Der Versicherungsschutz besteht demnach sofort und ohne Wartezeit.

Wartezeit für Vermieter-Rechtsschutz nach Bereich
Rechtsschutzart Wartezeit
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz 3 Monate
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Keine Wartezeit

Was wäre ein Rechtsschutzfall?

Als Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie sind Sie vielen Risiken ausgesetzt. Folgende Beispiele können eintreten und über die Rechtsschutzversicherung abgesichert werden:

Typische Rechtsschutzfälle

  • Eigenbedarfskündigung des Vermieters
  • Gegenklage bei verlangter Mietminderung
  • Bewohner zahlt die Miete nicht
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Rechtsfälle aufgrund verursachter Schäden von Dritten
  • Streitigkeiten aufgrund verlangter Auflagen und Sicherheiten

Was deckt der Vermieterrechtsschutz in der Regel nicht ab?

So nützlich der Schutz im Mietstreit ist — einige typische Vermieter-Risiken fallen üblicherweise nicht unter die Vermieterrechtsschutzversicherung. Wer das vorab weiß, vermeidet böse Überraschungen im Schadenfall:

  • Streitigkeiten, die bereits vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit ihre Ursache hatten;
  • Konflikte rund um den Neubau, den Kauf oder die erstmalige Finanzierung der Immobilie, die häufig als eigener Baustein angeboten werden;
  • Schäden, die in den Bereich der Haftpflicht fallen — diese gehören in eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und nicht in den Rechtsschutz.

Wie hoch der maximal erstattete Kostenrahmen ausfällt und ob ein Eigenanteil vereinbart ist, hängt vom gewählten Tarif ab. Worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Selbstbeteiligung im Rechtsschutz.

Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Die Versicherung steht Vermietern, Eigentümern, Verpächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken oder Immobilien offen. Wichtig ist, dass die jeweilige Person namentlich im Versicherungsschein aufgeführt ist.

Für den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ist hingegen sofort und ohne Wartezeit verfügbar.

Ja, Streitigkeiten über Mietminderungen fallen unter den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und sind nach Ablauf der dreimonatigen Wartezeit versichert.