Wann beginnt der vorläufige Versicherungsschutz?
Die vorläufige Deckung tritt in Kraft, sobald der unterschriebene Versicherungsantrag bei dem jeweiligen Unternehmen eingegangen ist. Für diesen Schutz fallen für den Versicherungsnehmer keine zusätzlichen Kosten an. Je nach Versicherungsart gelten unterschiedliche Regelungen.
Kfz
- Schutz ab Zulassung
- eVB-Nummer sofort online
- Dauer: 2-3 Monate
Leben
- Ab Antragseingang
- Lastschrift vereinbart
- Alter unter 70 Jahre
PKV
- Neugeborene ab Geburt
- Ohne Risikozuschläge
- Anmeldung in 2 Monaten
Kfz-Versicherung im Detail
In der Kfz-Versicherung wird direkt bei der Antragstellung eine Versicherungsbestätigung ausgehändigt. Die eVB-Nummer erfolgt sofort online nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Nach der Zulassung beim Straßenverkehrsamt tritt der Versicherungsschutz direkt in Kraft. Je nach Umfang erbringt die Versicherung Leistungen aus der Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.
Achtung: Wenn Sie sich nur die eVB-Nummer besorgen, ohne einen Versicherungsantrag zu stellen, muss der Antrag nach der Kfz-Anmeldung nachgereicht werden. Die vorläufige Deckung wird meist für 2-3 Monate gewährt. Geht innerhalb dieser Frist kein Antrag ein, kündigt die Versicherung den Schutz — dies kann zu einer behördlichen Zwangsabmeldung führen.
Lebensversicherung im Detail
Für den vorläufigen Schutz in der Lebensversicherung ist keine separate Bestätigung erforderlich. Die Deckung beginnt, sobald der Antrag bei der Versicherung eingegangen ist. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Lastschriftverfahren wurde vereinbart oder der erste Beitrag wurde schon gezahlt;
- Versicherungsbeginn soll innerhalb von 2 Monaten starten;
- Antrag hat keine tariflichen Abweichungen;
- Alter der versicherten Person liegt unter 70 Jahre.
Kommt die vorläufige Deckung zum Tragen, wird die beantragte Todesfallleistung ausgezahlt.
Private Krankenversicherung im Detail
In der Krankenversicherung kommt der vorläufige Schutz hauptsächlich bei neugeborenen oder adoptierten Kindern zum Tragen. Wird ein Kind geboren, besteht ab der Geburt sofort Versicherungsschutz — ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten. Voraussetzungen:
- Ein Elternteil ist seit mindestens 3 Monaten dort krankenversichert;
- Anmeldung zur Versicherung erfolgt innerhalb von 2 Monaten ab Geburt;
- Versicherungsbeginn ist rückwirkend zum Geburtstag;
- Versicherungsschutz darf nicht höher sein als vom Elternteil.
Für adoptierte Kinder gilt prinzipiell dasselbe, wenn sie minderjährig sind. Anders als bei einem Neugeborenen darf bei einer Adoption ein Risikozuschlag bis zur einfachen Beitragshöhe vereinbart werden.
Wann endet die vorläufige Deckung?
Die Regelungen zum Ende der vorläufigen Deckung sind in § 52 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt. Die vorläufige Deckungszusage endet, wenn:
| Grund | Erklärung |
|---|---|
| Antrag angenommen | Der endgültige Vertrag tritt in Kraft |
| Antrag abgelehnt | Die Versicherung lehnt den Vertrag ab |
| Antrag widerrufen | Der Versicherungsnehmer zieht den Antrag zurück |
| Anderer Versicherer | Schutz bei einem anderen Unternehmen begonnen |
| Lastschrift fehlgeschlagen | Beitrag konnte nicht abgebucht werden (Verschulden des VN) |
Häufig gestellte Fragen zur vorläufigen Deckungszusage
Nein, für den vorläufigen Versicherungsschutz fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Absicherung ist quasi in der Antragsstellung inbegriffen und wird erst mit dem endgültigen Vertragsbeginn berechnet.
Bei einem Unfall während der vorläufigen Deckung leistet die Versicherung im vollen Umfang des beantragten Schutzes — also Kfz-Haftpflicht und, falls beantragt, Teil- oder Vollkasko. Der Schutz entspricht dem des endgültigen Vertrages.
Wird der Antrag abgelehnt, endet die vorläufige Deckung. Schadensfälle, die während der vorläufigen Deckung eingetreten sind, werden dennoch reguliert. Für die Zukunft besteht jedoch kein Schutz mehr — Sie müssen sich bei einem anderen Versicherer absichern.
In der Kfz-Versicherung gilt die vorläufige Deckung in der Regel auch im europäischen Ausland, da die Kfz-Haftpflicht über die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) nachgewiesen wird. Bei der Lebensversicherung ist der Schutz ebenfalls nicht auf Deutschland beschränkt.