Was ist eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer bedeutet ausgeschrieben "elektronische Versicherungsbestätigungsnummer". Sie weist seit dem Jahr 2008 den deutschen Kfz-Zulassungsstellen das Bestehen eines Versicherungsschutzes nach. Früher wurde dieser Versicherungsnachweis mit einer sogenannten Doppelkarte oder Deckungskarte in Papierform bescheinigt. Mittlerweile wird von den Sachversicherungen daher nur noch die stets siebenstellige eVB-Nummer verwendet.

Vorläufige Deckung der eVB-Nummer

Die eVB-Nummer bietet eine vorläufige Deckung, damit Sie nach der Kfz-Zulassung sofort versichert sind. Die vorläufige Deckung gewährt mindestens den Kfz-Haftpflichtschutz. Zusätzlich kann die Deckung über die Teilkasko und Vollkasko bestehen, sofern Sie die eVB-Nummer mit diesen Leistungen beantragen.

Wichtig: Voller Versicherungsschutz

Der volle Versicherungsschutz tritt sofort in Kraft, sobald Ihr Versicherungsantrag angenommen wurde und Sie den ersten Beitrag bezahlen oder ein Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart haben. Wird der erste Beitrag nicht fristgerecht bezahlt, wird der Versicherungsschutz nicht wirksam und das Kraftfahrzeug ist ohne jeden Versicherungsschutz.

Wie sieht die eVB-Nummer aus?

Die eVB-Nummer besteht aus einer Kombination von insgesamt 7 Buchstaben oder Zahlen. Der elektronische Versicherungscode kann allerdings auch gar keine Nummer beinhalten und nur aus Buchstaben bestehen. Lediglich die Buchstaben I und O werden nicht verwendet, um eine Verwechslung mit den Zahlen 1 und 0 zu vermeiden.

Gültigkeit der Versicherungsbestätigung

Wenn Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung beantragen, dann ist sie sofort gültig. Nach der Beantragung beginnt eine Geltungsfrist zu laufen. Die Gültigkeit der eVB-Nummer ist nämlich zeitlich begrenzt. Nach Erstellung der eVB-Nummer müssen Sie Ihr Auto innerhalb von 1 bis 24 Monaten bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Die Dauer der Gültigkeit kann jede Versicherung eigenständig festlegen. Bei den meisten Versicherungen ist sie mindestens 6 Monate gültig. Erfolgt keine Nutzung der Versicherungsbestätigung, verliert der Zulassungscode automatisch seine Gültigkeit. Eine Kündigung oder ein Widerruf ist für die Löschung nicht notwendig. Darüber hinaus können Sie die eVB-Nummer nicht mehrmals verwenden.

Wann brauchen Sie eine eVB-Nummer?

Es gibt viele verschiedene Situationen, in denen die eVB-Nummer gebraucht wird. In den meisten Fällen müssen Fahrzeughalter ein Auto zulassen. Sie wird aber auch genutzt, wenn Versicherte in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen oder die Versicherung wechseln.

Beispiele für die Nutzung der eVB-Nummer

Ist die eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung Pflicht?

Ja, für die Kfz-Zulassung eines Autos brauchen Sie immer einen elektronischen Versicherungsnachweis, da sonst die gewünschte Anmeldung nicht möglich ist. Dieser Nachweis erfolgt anhand der siebenstelligen eVB-Nummer, die Sie für die Autoanmeldung bei der Zulassungsbehörde unbedingt vorlegen müssen. Gleiches gilt natürlich auch für die Zulassung von Motorrädern, Quads, Lkw, Wohnmobile und alle anderen Fahrzeuge.

Kosten der eVB-Nummer

Wenn Sie ein Fahrzeug langfristig versichern und zulassen möchten, dann ist die Bereitstellung der Zulassungsnummer von einem Kfz-Versicherungsanbieter kostenlos. Lediglich die Beiträge für die abgeschlossene Kfz-Versicherung müssen selbstverständlich gezahlt werden. Sollten Sie sich nach der Kfz-Zulassung doch noch für eine andere Versicherung entscheiden und die eVB-Nummer widerrufen, dann fordern die Versicherungsanbieter lediglich die Versicherungsbeiträge für die vorläufige Deckung.

eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen

Sofern Sie lediglich eine kurzzeitige Zulassung beabsichtigen, benötigen Sie eine Kurzzeit-eVB. Diese Nummer wird speziell für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt. Die Kosten für die Kurzzeitversicherung liegen je nach Anbieter und Versicherungsdauer meist im niedrigen zweistelligen Eurobereich – ein Vergleich vor dem Abschluss lohnt sich daher auch hier.

Spartipp: Kurzzeitkennzeichen

Wenn Sie vorhaben, Ihr Fahrzeug nach Nutzung der Kurzzeitkennzeichen dauerhaft anzumelden, können Sie sich gegebenenfalls die Kosten für die Kurzzeit-eVB sparen. Die Voraussetzung: Sie holen die Kurzzeit-eVB bei der Kfz-Versicherung, wo Sie sich dann auch dauerhaft versichern. Melden Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der Frist (meist 2 bis 6 Wochen) dauerhaft an, schreibt Ihnen die Versicherung die Gebühren gut.

Wer organisiert das eVB-Verfahren?

Jede Versicherungsbestätigungsnummer wird im Hintergrund bei dem "Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft" (GDV) erstellt und hinterlegt. Für die Abwicklung von Kfz-Zulassungen wurde hierfür eigens die "GDV Dienstleistungs-GmbH" (GDV-DL) gegründet. Die zuständige Zulassungsstelle prüft per Datenabgleich, ob die Nummer auch tatsächlich in der Datenbank vorhanden und gültig ist.

Speicherung der eVB-Nummer

Wenn Sie einen Pkw oder ein anderes zulassungspflichtiges Verkehrsmittel für den Straßenverkehr anmelden, erfolgt eine zentrale Speicherung der eVB-Nummer beim Kraftfahrt-Bundesamt. Das ist erforderlich, damit die Zulassungsbehörden auf die Daten sofort zugreifen und die Gültigkeit der Deckung überprüfen können.

So bekommen Sie Ihre eVB-Nummer

Damit Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung erhalten, müssen Sie den eVB-Code von einer bestimmten Kfz-Versicherung anfordern. Überlegen Sie sich also vorher, wo Sie Ihr Kraftfahrzeug versichern möchten. Vor einer Zulassung und einem Versicherungswechsel empfehlen wir Ihnen, die Anbieter mit einem Kfz-Versicherungsvergleich gegenüberzustellen – so erhalten Sie die eVB-Nummer beim Wunschtarif und sparen oft mehrere hundert Euro im Jahr.

eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung

So gehen Sie vor: 5 Schritte zur eVB-Nummer

  1. 1Fahrzeugdaten und Tarifwünsche eingeben
  2. 2Berechnung + Vergleich der Versicherungsanbieter
  3. 3Guten Tarif online beantragen
  4. 4eVB-Nummer erhalten (per SMS oder E-Mail)
  5. 5Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zulassen

eVB-Übermittlung bei einem Versicherungswechsel

Bei einem reinen Versicherungswechsel übermittelt die neue Kfz-Versicherung nach dem Online-Antrag automatisch die sogenannte eVB zur Übermittlung (eVB-Ü) an die Zulassungsstelle. Die neue Versicherung ersetzt damit ganz einfach die bisherige Deckung – Sie selbst müssen für die Übermittlung nicht tätig werden. Da das Fahrzeug bereits angemeldet ist und das Vorzeigen der eVB-Nummer nicht nötig ist, bleibt der Weg zur Zulassungsbehörde entsprechend erspart.

Beantragung bei einer Wiederzulassung

Möchten Sie Ihren alten Wagen nach der Stilllegung innerhalb von 18 Monaten wieder zulassen, dann müssen Sie sich mit Ihrem alten Kfz-Versicherer in Verbindung setzen. Grund dafür ist die Ruheversicherung. Ausnahmen gibt es, wenn Ihr Versicherungsvertrag fristgerecht gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben wurde. Erst wenn Sie Ihr stillgelegtes Kraftfahrzeug mehr als 18 Monate nach der Abmeldung wieder anmelden, sind Sie nicht mehr an Ihre alte Kfz-Versicherung gebunden.

Wie die eVB-Nummer bei einem Umzug holen?

Sofern Sie lediglich einen Umzug in eine andere Stadt planen, ist ein Versicherungswechsel nicht möglich. Sie müssen die elektronische Versicherungsbestätigung direkt bei Ihrer jetzigen Versicherung beantragen. Das funktioniert meist am schnellsten per Telefon oder E-Mail.

Häufig gestellte Fragen zur eVB-Nummer

Die Gültigkeit der eVB-Nummer beträgt je nach Versicherung zwischen 1 und 24 Monaten. Bei den meisten Anbietern ist sie mindestens 6 Monate gültig. Wird sie nicht genutzt, verfällt sie automatisch.

Bei einer langfristigen Fahrzeugversicherung ist die eVB-Nummer kostenlos. Nur für Kurzzeitkennzeichen fällt ein meist niedriger zweistelliger Eurobetrag an, dessen Höhe je nach Anbieter und Versicherungsdauer variiert.

Nein, die eVB-Nummer kann nur einmal verwendet werden. Sofern der Versicherungscode einmal bei der Zulassungsstelle eingelöst wurde, kann er nicht für einen weiteren Vorgang genutzt werden.

Bei einem reinen Versicherungswechsel wird die eVB zur Übermittlung (eVB-Ü) automatisch von der neuen Versicherung an die Zulassungsstelle geschickt. Sie müssen nicht persönlich zur Behörde.