Kfz-Versicherung: Wie läuft der Fahrzeugwechsel ab?

Bei einem Fahrzeugwechsel schließen Sie zuerst eine neue Kfz-Versicherung für das künftige Auto ab und beantragen die eVB-Nummer. Anschließend melden Sie das alte Fahrzeug ab und das neue an – beides ist meist am selben Tag möglich. Der bisherige Versicherungsvertrag endet dabei automatisch, eine gesonderte Kündigung entfällt.

Beim Autokauf ist eine Kfz-Versicherung Pflicht: Ohne sie wird das Auto nicht zugelassen und darf nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Beim Erstwagen genügt es, eine neue Police abzuschließen – beim Fahrzeugwechsel ist der Prozess etwas aufwendiger, weil zusätzlich der alte Vertrag abgewickelt werden muss. Die Grundlagen dazu finden Sie in unserem Überblick zur Kfz-Versicherung.

Ablauf beim Fahrzeugwechsel

1
Neue Versicherung abschließen

Kfz-Versicherung für das neue Auto vor dem Kauf abschließen und eVB-Nummer beantragen.

2
Altes Auto abmelden

Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden — Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen werden entwertet.

3
Neues Auto anmelden

Mit der eVB-Nummer und den Unterlagen das neue Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden.

4
Alter Vertrag wird automatisch aufgelöst

Die Zulassungsbehörde informiert die alte Versicherung — eine separate Kündigung ist nicht nötig.

Die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen Fahrzeuges sollten im besten Fall am gleichen Termin bei der zuständigen Kfz-Behörde erfolgen. Bedenken Sie stets, dass Sie ohne Kfz-Versicherung das Fahrzeug nicht anmelden können und ohne Anmeldung des Fahrzeuges nicht auf den öffentlichen Straßen fahren dürfen.

Neue oder alte Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel?

Da die Kfz-Versicherung fahrzeuggebunden ist, brauchen Sie beim Fahrzeugwechsel zwingend einen neuen Vertrag. Sie können beim bisherigen Anbieter bleiben oder zu einem günstigeren Tarif wechseln – Ihre Schadenfreiheitsklasse wird in beiden Fällen übernommen. Wir empfehlen, vor der Entscheidung mindestens drei Angebote zu vergleichen, da sich die Beiträge je nach Fahrzeug deutlich unterscheiden.

Die betroffene Person hat also sowohl die Möglichkeit, bei ihrer Kfz-Versicherung zu bleiben, als auch die Kfz-Versicherung zu wechseln. Da das neue Fahrzeug oft in eine andere Typklasse fällt, ändert sich der Beitrag ohnehin – ein guter Moment, um die Angebote gegenüberzustellen.

Beim alten Anbieter bleiben

  • Gutschrift aus altem Vertrag wird verrechnet
  • Einfacher Prozess ohne Anbieterwechsel
  • SF-Klasse wird direkt übernommen

Anbieter wechseln

  • Gutschrift wird von alter Versicherung ausgezahlt
  • Möglicherweise besseres Preis-Leistungsverhältnis
  • SF-Klasse wird auch zum neuen Anbieter übernommen

Wie steht es um die Schadenfreiheitsklasse? Die Übernahme der bisherigen Schadenfreiheitsklasse zu einem neuen Versicherungsanbieter ist bei einem Fahrzeugwechsel immer möglich. Versichern Sie zusätzlich einen Zweitwagen, gelten dafür eigene Einstufungsregeln.

Die neue Kfz-Versicherung kann vor dem Kauf des neuen Fahrzeuges abgeschlossen werden. Hierfür meldet sich der Versicherungsnehmer bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen und reicht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) und den Vertrag der bisherigen Kfz-Versicherung ein. Anschließend wird ein Vertrag aufgesetzt, den der/die Versicherungsnehmer/in unterzeichnet.

Sie interessieren sich für das Thema Kfz-Versicherung und möchten mehr über die verschiedenen Möglichkeiten erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko.

Neues Auto versichern, wenn das alte noch nicht abgemeldet ist?

Ja, Sie können das neue Auto bereits versichern und anmelden, bevor das alte abgemeldet ist. Beide Fahrzeuge sind dann parallel versichert. Die Kfz-Versicherung des alten Wagens endet erst, wenn Sie ihn bei der Zulassungsstelle abmelden – diese informiert den Versicherer automatisch. Ein kurzer Überschneidungszeitraum verursacht in der Regel keine Mehrkosten.

Für das neue Fahrzeug benötigen Sie lediglich eine gültige eVB-Nummer, mit der Sie das Auto bei der Zulassungsstelle anmelden. Sie müssen also nicht warten, bis der alte Wagen verkauft oder abgemeldet ist – das ist besonders praktisch, wenn Sie das neue Auto vor der Übergabe des alten brauchen.

Eine feste, gesetzliche Übergangsfrist, in der das neue Auto automatisch über die alte Police mitversichert wäre, gibt es bei einem regulären Fahrzeugwechsel nicht: Jede Kfz-Versicherung ist fahrzeuggebunden, daher braucht das neue Auto seinen eigenen Vertrag. Eine zeitlich begrenzte Übergangsfrist greift nur in einem Sonderfall – beim Tod der versicherten Person läuft der Vertrag des geerbten Fahrzeugs noch bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode weiter. Im Normalfall sichern Sie die Versicherung für das neue Auto deshalb am besten schon vor der Anmeldung über die eVB-Nummer ab, sodass keine Lücke entsteht.

Gut zu wissen: Solange beide Fahrzeuge angemeldet sind, zahlen Sie auch für beide Beiträge. Sobald Sie das alte Auto abmelden, endet dessen Vertrag – zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie anteilig zurück.

Wie wird der Fahrzeugwechsel amtlich gemacht?

Den Fahrzeugwechsel machen Sie an einem Tag bei der Zulassungsstelle amtlich: Zuerst melden Sie das alte Auto ab, danach das neue an. Für die Abmeldung des alten Fahrzeugs brauchen Sie Kennzeichen und beide Zulassungsbescheinigungen, für die Anmeldung die eVB-Nummer des neuen Vertrags.

Für die Abmeldung werden das Kfz-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigungen (Teil 1, ehemals Fahrzeugschein, und Teil 2, ehemals Fahrzeugbrief) des alten Fahrzeuges benötigt, damit diese entwertet werden können. Viele Zulassungsstellen bieten die Abmeldung inzwischen auch online an.

Die Verwaltungsgebühren für An- und Abmeldung legt jede Zulassungsstelle selbst fest und sie unterscheiden sich regional. Die folgende Tabelle nennt daher übliche Richtwerte zur Orientierung — die im jeweiligen Jahr tatsächlich gültigen Sätze erfahren Sie bei Ihrer örtlichen Behörde.

Kosten beim Fahrzeugwechsel
Vorgang Kosten Hinweis
Abmeldung (Zulassungsstelle) 5–10 € Online oft günstiger (ab 01/2015 zugelassene Fahrzeuge)
Anmeldung neues Fahrzeug 11–30 € eVB-Nummer erforderlich
Neues Kennzeichen ~20 € Wunschkennzeichen: ~32,80 €
Altes Kennzeichen reservieren ~3 € Für Nutzung am neuen Fahrzeug

Übliche Richtwerte der Zulassungsstellen — regional abweichend. Stand: 2026.

Nach der Abmeldung kann sofort die Zulassung des neuen Fahrzeugs erfolgen. Dafür muss eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung von einer Versicherung angefordert und diese mit den anderen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Hinweis: Sofern Sie das abzumeldende Fahrzeug noch für den Weg zur Zulassungsstelle nutzen, ist es nach § 10 Abs. 4 FZV erlaubt, dass Sie auch nach der Entwertung der Kennzeichen noch mit dem Auto nach Hause fahren dürfen.

Tipp zur Kfz-Steuer: Durch den Fahrzeugwechsel kann es zu einer Erstattung bei der Kfz-Steuer kommen. Da die Steuer in der Regel für einen bestimmten Zeitabschnitt bezahlt wird, kann es aufgrund der vorzeitigen Abmeldung zu einer Rückzahlung kommen. Für den neuen Pkw kommt dann nach der Anmeldung ein gesonderter Steuerbescheid.

Was passiert mit der alten Kfz-Versicherung nach der Abmeldung?

Melden Sie das alte Fahrzeug ab, kündigt die Zulassungsstelle die zugehörige Kfz-Versicherung automatisch zum Abmeldedatum. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet der Versicherer anteilig zurück. Möchten Sie das Auto nur vorübergehend stilllegen, wandelt der Anbieter den Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung um, die das Fahrzeug bis zur Wiederanmeldung absichert.

Wie lange das alte Auto nach der Abmeldung noch versichert ist, hängt also vom Fall ab: Bei einem endgültigen Fahrzeugwechsel endet der Vertrag mit der Abmeldung. Bei einer vorübergehenden Stilllegung greift die Ruheversicherung – sie schützt das Fahrzeug bis zu 18 Monate beitragsfrei gegen Standschäden wie Brand, Diebstahl oder Marderbiss, sofern es auf einem privaten Grundstück steht.

Auto nur abmelden, um die Versicherung zu wechseln? Das ist meist überflüssig. Bei einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Anbieter wechseln, ohne das Fahrzeug abzumelden.

Steht das alte Fahrzeug länger still – etwa bei einem saisonal genutzten Wagen –, kann statt der Abmeldung auch ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Damit ist das Auto nur in den gewählten Monaten zugelassen und versichert, was Beiträge und Kfz-Steuer spart.

Häufig gestellte Fragen zum Fahrzeugwechsel

Für die neue Kfz-Versicherung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den bisherigen Versicherungsvertrag. Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle kommen die eVB-Nummer, Ihr Personalausweis, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie beide Zulassungsbescheinigungen hinzu.

Ja, seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen beim Fahrzeugwechsel auf das neue Auto übertragen lassen, sofern Sie es nicht zwischendurch freigeben. Für die Reservierung fällt eine geringe Gebühr von rund 3 € an.

Ja, die Übernahme der bisherigen Schadenfreiheitsklasse ist bei einem Fahrzeugwechsel immer möglich — sowohl beim gleichen als auch bei einem neuen Versicherungsanbieter. Die SF-Klasse ist personen- und nicht fahrzeuggebunden und wandert daher mit Ihnen mit.

Für Abmeldung, Anmeldung und neues Kennzeichen fallen je nach Zulassungsstelle insgesamt etwa 35 bis 60 € an Verwaltungsgebühren an. Die genauen Sätze legt jede Behörde selbst fest und sie unterscheiden sich regional. Online ist die Abmeldung häufig günstiger.

Nein. Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie den alten Vertrag in der Regel nicht kündigen. Die Zulassungsstelle informiert den Versicherer automatisch über die Abmeldung des Fahrzeugs, woraufhin der Vertrag aufgelöst und abgerechnet wird.

Bei einem regulären Fahrzeugwechsel gibt es keine gesetzliche Übergangsfrist, in der das neue Auto über den alten Vertrag mitversichert wäre – die Police ist fahrzeuggebunden. Eine Übergangsfrist greift nur im Erbfall: Erben fahren das geerbte Fahrzeug noch bis zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode versichert weiter. Für das neue Auto schließen Sie die Versicherung daher vor der Anmeldung über die eVB-Nummer ab.

Ja, Sie können Ihre bisherige Versicherung beim Fahrzeugwechsel behalten und den Vertrag einfach auf das neue Auto umstellen. Der Anbieter passt den Beitrag an die Daten des neuen Fahrzeugs an, Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten. Sie sind nicht verpflichtet zu wechseln – ein Vergleich lohnt sich aber, weil sich die Versicherung für das neue Auto je nach Typklasse ohnehin im Preis ändert.

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