Kfz-Versicherung: Wie läuft der Fahrzeugwechsel ab?
Beim Autokauf ist eine Kfz-Versicherung Pflicht. Ohne eine solche Versicherung wird das Auto nicht zugelassen und darf somit nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Erstwagen oder einen Fahrzeugwechsel handelt. Beim Erstwagen genügt es allerdings, eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen, beim Fahrzeugwechsel ist der Prozess etwas aufwendiger.
Ablauf beim Fahrzeugwechsel
Kfz-Versicherung für das neue Auto vor dem Kauf abschließen und eVB-Nummer beantragen.
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden — Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen werden entwertet.
Mit der eVB-Nummer und den Unterlagen das neue Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden.
Die Zulassungsbehörde informiert die alte Versicherung — eine separate Kündigung ist nicht nötig.
Die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen Fahrzeuges sollten im besten Fall am gleichen Termin bei der zuständigen Kfz-Behörde erfolgen. Bedenken Sie stets, dass Sie ohne Kfz-Versicherung das Fahrzeug nicht anmelden können und ohne Anmeldung des Fahrzeuges nicht auf den öffentlichen Straßen fahren dürfen.
Neue oder alte Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel?
Da eine Kfz-Versicherung stets fahrzeuggebunden ist, muss beim Fahrzeugwechsel der bestehende Versicherungsvertrag aufgelöst und ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Die betroffene Person hat sowohl die Möglichkeit, bei seiner/ihrer Kfz-Versicherung zu bleiben als auch die Kfz-Versicherung zu wechseln. Bevor man eine Entscheidung trifft, lohnt es sich, die jeweiligen Vertragsangebote miteinander zu vergleichen.
Beim alten Anbieter bleiben
- Gutschrift aus altem Vertrag wird verrechnet
- Einfacher Prozess ohne Anbieterwechsel
- SF-Klasse wird direkt übernommen
Anbieter wechseln
- Gutschrift wird von alter Versicherung ausgezahlt
- Möglicherweise besseres Preis-Leistungsverhältnis
- SF-Klasse wird auch zum neuen Anbieter übernommen
Wie steht es um die Schadenfreiheitsklasse? Die Übernahme der bisherigen Schadenfreiheitsklassen zu einem neuen Versicherungsanbieter ist bei einem Fahrzeugwechsel immer möglich.
Die neue Kfz-Versicherung kann vor dem Kauf des neuen Fahrzeuges abgeschlossen werden. Hierfür meldet sich der Versicherungsnehmer bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen und reicht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) und den Vertrag der bisherigen Kfz-Versicherung ein. Anschließend wird ein Vertrag aufgesetzt, den der/die Versicherungsnehmer/in unterzeichnet.
Sie interessieren sich für das Thema Kfz-Versicherung und möchten mehr über die verschiedenen Möglichkeiten erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko.
Der alte Kfz-Vertrag muss in der Regel nicht explizit aufgehoben werden. Stattdessen wird das alte Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet und die Zulassungsbehörde schickt automatisch eine Nachricht an die hinterlegte Versicherung. Daraufhin wird der Vertrag aufgelöst und abgerechnet. Der/die Versicherungsnehmer/in muss also nicht noch zusätzlich das Vertragsverhältnis kündigen.
Wie wird der Fahrzeugwechsel amtlich gemacht?
Die Abmeldung des alten Fahrzeugs und Anmeldung des neuen Autos kann innerhalb eines Tages erfolgen. Zuerst muss das bisherige Kraftfahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle oder im Internet abgemeldet werden. Hierfür werden das Kfz-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des alten Fahrzeuges benötigt, damit diese entwertet werden können.
| Vorgang | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Abmeldung (Zulassungsstelle) | 5–10 € | Online oft günstiger (ab 01/2015 zugelassene Fahrzeuge) |
| Anmeldung neues Fahrzeug | 11–30 € | eVB-Nummer erforderlich |
| Neues Kennzeichen | ~20 € | Wunschkennzeichen: ~32,80 € |
| Altes Kennzeichen reservieren | ~3 € | Für Nutzung am neuen Fahrzeug |
Nach der Abmeldung kann sofort die Zulassung des neuen Fahrzeugs erfolgen. Dafür muss eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung von einer Versicherung angefordert und diese mit den anderen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Hinweis: Sofern Sie das abzumeldende Fahrzeug noch für den Weg zur Zulassungsstelle nutzen, ist es nach § 10 Abs. 4 FZV erlaubt, dass Sie auch nach der Entwertung der Kennzeichen noch mit dem Auto nach Hause fahren dürfen.
Tipp zur Kfz-Steuer: Durch den Fahrzeugwechsel kann es zu einer Erstattung bei der Kfz-Steuer kommen. Da die Steuer in der Regel für einen bestimmten Zeitabschnitt bezahlt wird, kann es aufgrund der vorzeitigen Abmeldung zu einer Rückzahlung kommen. Für den neuen Pkw kommt dann nach der Anmeldung ein gesonderter Steuerbescheid.
Häufig gestellte Fragen zum Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie zuerst eine neue Kfz-Versicherung abschließen und die eVB-Nummer beantragen. Anschließend melden Sie das alte Auto bei der Zulassungsstelle ab und das neue Auto an. Beide Schritte können in der Regel am selben Tag erfolgen.
Ja, das neue Auto kann bereits versichert werden, wenn das alte noch nicht abgemeldet ist. Allerdings wird erst bei der Abmeldung des alten Autos auch dessen Kfz-Versicherung durch die Zulassungsstelle automatisch gekündigt.
Ja. Der Fahrzeugwechsel bietet eine ideale Gelegenheit, den Versicherungsanbieter zu wechseln. Sie schließen einfach eine neue Versicherung ab — der alte Vertrag wird automatisch durch die Abmeldung des Fahrzeugs aufgelöst.
Ja, die Übernahme der bisherigen Schadenfreiheitsklasse ist bei einem Fahrzeugwechsel immer möglich — sowohl beim gleichen als auch bei einem neuen Versicherungsanbieter. Dies gilt, solange das neue Fahrzeug in der gleichen oder einer niedrigeren Fahrzeuggruppe liegt.
Schließen Sie eine neue Kfz-Versicherung ab und reichen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie den bisherigen Versicherungsvertrag ein. Nach Vertragsunterzeichnung erhalten Sie die eVB-Nummer, die Sie bei der Zulassungsstelle für die Anmeldung vorlegen.