50+ Versicherer im Vergleich
100 Mio. Euro Deckungssumme
3 Stufen Haftpflicht, Teil- & Vollkasko
Pflicht Kfz-Haftpflicht gesetzlich

Stichtag Kfz-Wechsel: 30. November

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Was können Sie in die Kfz-Versicherung einschließen?

In der Kfz-Versicherung haben Sie viele Tarifoptionen, die Sie bei einem Versicherungscheck mit einschließen können. Oft genutzt wird vor allem die Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom deutschen Gesetzgeber vorgeschrieben und damit für jeden Verkehrsteilnehmer Pflicht. Optional ist der Schutz über die Teilkasko und Vollkasko. Was lohnt sich für Sie?

Vergleich der drei Kfz-Versicherungsstufen
Kriterium Kfz-Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Pflicht? Ja, gesetzlich vorgeschrieben Nein, freiwillig Nein, freiwillig
Was ist versichert? Schäden an Dritten Schäden am eigenen Fahrzeug (extern) Alle Schäden am eigenen Fahrzeug
Typische Schäden Personen-, Sach-, Vermögensschäden Diebstahl, Hagel, Brand, Glasbruch + Selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus
Empfohlene SB Keine 150 Euro 300–1.000 Euro
Empfohlen für Alle Fahrzeughalter Gebrauchtwagen mit Restwert Neuwagen und hochpreisige Fahrzeuge

Kfz-Haftpflichtversicherung

Auf öffentlichen Straßen fahren Sie wahrscheinlich eher behutsam statt rücksichtslos. Trotz aller Vorsicht kann immer mal etwas passieren. Im Falle eines Kaskoschadens sind Sie froh, wenn Sie für einen verursachten Schaden nicht selber aufkommen müssen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt solche Schäden, die Sie einer anderen Person zufügen. Jeder Kfz-Versicherer muss laut Gesetz mindestens die folgenden Versicherungssummen gewährleisten:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden;
  • 1,22 Millionen Euro für Sachschäden;
  • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.

Da diese Mindestdeckungssummen nicht für jeden Schadensfall ausreichen, sind Sie bei den meisten Kfz-Versicherungen mit einer pauschalen Versicherungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro versichert.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung kommt für bestimmte Schäden am eigenen Wagen auf. Für die Teilkasko ist eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro empfehlenswert, weil dadurch Ihre Beiträge im Vergleich zu einem Tarif ohne Selbstbeteiligung oft wesentlich günstiger sind. Folgende Ereignisse sichern Sie mit der Teilkaskoversicherung ab:

Teilkasko-Leistungen

Externe Gefahren abgesichert
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl / Entwendung / Raub
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Zusammenstoß mit Tieren / Tierbisse
  • Glasbruch

Vollkasko-Zusatzleistungen

Umfassender Schutz
  • Selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Vandalismus und böswillige Handlungen
  • Schäden an Akkus bei Elektrofahrzeugen
  • Alle Leistungen der Teilkasko inklusive

Oft machen die Kosten für die Teilkaskoversicherung nur einen Bruchteil von dem Gesamtbeitrag aus. Aus diesem Grund kann sich der Einschluss des Teilkaskoschutzes in Ihre Kfz-Versicherung durchaus lohnen. Die Vollkaskoversicherung ist vor allem für neue, neuwertige und höherpreisige Verkehrsmittel empfehlenswert. Bei teuren Autos kann sie die Versicherungskosten stark erhöhen — deshalb ist auch hier eine Selbstbeteiligung zwischen 300,- und 1.000,- Euro zu empfehlen.

Welche Zusatzleistungen gibt es?

Zusatzleistungen ermöglichen es, den Versicherungsschutz an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Möchten Sie zum Beispiel bei einer Panne schnelle Hilfe bekommen? Oder kommt es auch mal vor, dass Sie sich im Urlaub einen Mietwagen holen? Oder haben Sie hohe Schadenfreiheitsklassen, die Sie nach einem Unfall nicht verlieren möchten? Für solche und andere Fälle gibt es in der Kfz-Versicherung die folgenden Zusatzleistungen:

Diese Leistungen sind nicht unbedingt notwendig. Sie sollten sie vielmehr ganz nach Ihren Wünschen und Umständen einschließen. Verreisen Sie zum Beispiel oft mit Ihrem Auto, dann kann ein Schutzbrief sinnvoll sein. Oder möchten Sie Reparaturen lieber in einer Werkstatt Ihres Vertrauens durchführen lassen, dann sollten Sie sich für die freie Werkstattwahl entscheiden.

Zusatzfahrer in der Kfz-Versicherung

Hin und wieder werden versicherte Kraftfahrzeuge auch von Familienangehörigen oder Freunden gefahren. Kommt das auch bei Ihnen vor, dann ist es wichtig, dass Sie jeden Fahrer vor der Fahrt bei der Kfz-Versicherung anzeigen und sich die Bestätigung zuschicken lassen. Nur so ist der Versicherungsschutz garantiert. Sie können jeden Zusatzfahrer bereits online beim Vertragsabschluss mit angeben oder während der Vertragslaufzeit nachmelden.

Tipp: Je mehr Nutzer Ihr Fahrzeug fahren, desto höher ist Ihr Versicherungsbeitrag. Benennen Sie alle Fahrer genau und lassen Sie überflüssige Personen weg. Falls jemand nur ein- oder zweimal im Jahr Ihr Auto fährt, informieren Sie besser nachträglich Ihre Kfz-Versicherung — für die gemeldeten Tage fallen zwar Beiträge an, aber Sie sparen für die anderen Tage im Jahr viel Geld. Für Lkw- und Wohnmobilversicherungen ist der Fahrerkreis hingegen nicht so ausschlaggebend.

Ablauf bei einer Kfz-Zulassung

Haben Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft, dann möchten Sie es wahrscheinlich zeitnah zulassen. Vor der Zulassung müssen Sie sich für eine bestimmte Kfz-Versicherung entscheiden. Nur so bekommen Sie eine eVB-Nummer, die Sie bei der Zulassungsbehörde vorzeigen müssen.

So läuft die Kfz-Zulassung ab

1
Versicherungscheck durchführen

Tarifleistungen und Preise von über 50 Versicherungsanbietern vergleichen

2
Kfz-Versicherung online beantragen

Sie erhalten sofort Ihre eVB-Nummer

3
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden

eVB-Nummer und Zulassungsunterlagen vorlegen

4
Versicherungsschutz beginnt

Ab dem Zulassungstag sind Sie versichert — Versicherungsschein folgt per Post

Welche Schadenfreiheitsklasse bekommen Sie?

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung beantragen, möchten Sie bestimmt die bestmöglichen Konditionen in Anspruch nehmen. Sammeln Sie Schadenfreiheitsklassen an, dann sind Ihre Versicherungskosten günstiger. Grob können Sie davon ausgehen, dass Sie pro schadenfreiem Kalenderjahr eine Schadenfreiheitsklasse zusätzlich erhalten.

Einstufungsmöglichkeiten in der Kfz-Versicherung
Situation Einstufung Hinweis
Fahranfänger SF-Klasse 0 SF 1/2 möglich wenn Führerschein > 1 Jahr
Elternregelung Sondereinstufung Abhängig von SF-Klasse der Eltern
Zweitwagen Sondereinstufung Je höher SF des Erstwagens, desto besser
Tarifwechsel Übernahme der bisherigen SF Letzte Beitragsrechnung als Nachweis hilfreich

Haben Sie erst kürzlich den Führerschein gemacht und möchten jetzt Ihr erstes Auto zulassen? Als Fahranfänger fangen Sie grundsätzlich mit der Schadenfreiheitsklasse 0 an. Wenn Sie etwas Glück haben, sind aber bereits bessere Sondereinstufungen möglich — zum Beispiel wenn der Führerschein schon länger als ein Jahr im Besitz ist. Alternativ können Sie die sogenannte Elternregelung nutzen: Dafür muss nur ein Elternteil bei einer beliebigen Kfz-Versicherung versichert sein.

Wann dürfen Sie die Kfz-Versicherung wechseln?

Ein Vertragswechsel ist immer zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Sie müssen spätestens einen Monat vor dem Jahresende Ihren aktuellen Vertrag schriftlich kündigen. Bevor Sie Ihren Vertrag wechseln, sollten Sie eine neue Kfz-Versicherung beantragen. Den Vertragsbeginn sollten Sie so festlegen, dass er unmittelbar an die alte Versicherung anschließt (z. B. 01.01.20xx).

Sonderkündigungsrecht: Bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch außerordentlich kündigen. Nutzen Sie dafür Ihr Sonderkündigungsrecht.

Liste mit günstigen Kfz-Versicherungen

Viele unserer Kooperationspartner bieten ausgezeichnete Tarife an. Nach unserer persönlichen Erfahrung zählen oft die folgenden Kfz-Versicherungen zu den günstigen Anbietern. Sofern für Sie keine passende Kfz-Versicherung aus der Liste dabei ist oder Sie Zeit sparen wollen, können Sie auch über unseren Online-Versicherungscheck eine günstige Kfz-Versicherung finden und abschließen. Mit dem Vergleich berechnen Sie viele günstige Kfz-Versicherungen gleichzeitig, anstatt die Tarife bei jedem Versicherer einzeln durchzurechnen.

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Versicherung

Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige Haftpflichtversicherung kann kein Fahrzeug zugelassen werden. Wer ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Teilkasko versichert Schäden am eigenen Fahrzeug durch externe Einflüsse wie Diebstahl, Hagel, Brand oder Glasbruch. Die Vollkasko deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus ab. Beide sind freiwillig.

Ein Wechsel ist grundsätzlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich — kündigen Sie spätestens einen Monat vorher. Bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht.

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist eine siebenstellige Nummer, die Sie für die Kfz-Zulassung benötigen. Sie erhalten die eVB-Nummer sofort nach Beantragung einer Kfz-Versicherung und legen sie bei der Zulassungsstelle vor.

Je höher Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), desto günstiger Ihr Beitrag. Pro schadenfreiem Jahr erhalten Sie eine Klasse mehr. Bei einem Schaden werden Sie zurückgestuft, was den Beitrag deutlich erhöhen kann — daher ist ein Rabattschutz empfehlenswert.

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