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Was ist eine Unfallversicherung & wann ist sie sinnvoll?

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Gelbes Schild mit Aufschrift Unfallversicherung

In Deutschland gibt es sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung. Sie möchten wissen, was der Unterschied zwischen diesen beiden Versicherungsformen ist, welche Leistungen sie jeweils erbringen und für wen sich der Versicherungsschutz lohnt? Versicherungscheck hat die Antwort auf all diese Fragen zur Risikoversicherung.

Was ist eine Unfallversicherung?

Gelbes Schild mit Haken

In Deutschland gibt es zwei Formen der Unfallversicherung: die gesetzliche und die private Unfallversicherung. Beide Versicherungsformen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Leistungsangebotes und ihres Zuständigkeitsbereiches. Sie bieten demnach nicht denselben Schutz und sind jeweils nur für bestimmte Personengruppen verpflichtend bzw. sinnvoll.

Ist die Unfallversicherung Pflicht? Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Pflicht. Allerdings ist hierfür der/die Arbeitgeber/in zuständig. Die private Unfallversicherung ist freiwillig und kann sowohl von Arbeitnehmern/innen als auch von anderen Personen in Anspruch genommen werden.

Neben der allgemeinen Unfallversicherung gibt es die sogenannte Insassenunfallversicherung. Diese bietet einen Versicherungsschutz, der ausschließlich für den rechtmäßigen Gebrauch eines Kraftfahrzeuges gilt. Versicherte sind demnach im Falle eines Autounfalles abgesichert, nicht aber bei einem Sportunfall.

Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den fünf deutschen Sozialversicherungen. Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen ist die Unfallversicherung Sache des Arbeitgebenden. Das bedeutet, dass der/die Arbeitgeber/in für den Versicherungsschutz seiner Arbeitnehmer/innen zuständig ist. Hierfür meldet er/sie seinen/ihren Betrieb bei einem Unfallversicherungsträger an und zahlt den gesamten Beitrag.

Wichtig! Jede Person, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis steht, ist automatisch unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand und Nationalität.

Die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt Personen, die Opfer einer der folgenden Unfälle wird:

  • Arbeitsunfall: Unfälle, die Versicherte bei der Arbeitstätigkeit erleiden, z.B. Instandhaltung von Arbeitsgeräten, aber auch die Teilnahme am Betriebssport.
  • Wegeunfall: Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg ereignen.
  • Berufskrankheiten: Krankheiten, die sich der/die Versicherte im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zugezogen hat und die der Gesetzgeber als Berufskrankheiten anerkennt.

Im Versicherungsfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung dem/der Betroffenen bzw. seinen/ihren Angehörigen eine Entschädigung. Hierbei kann es sich sowohl um medizinische oder berufliche Rehabilitation handeln, als auch um die Auszahlung eines Übergangsgeldes bzw. einer Rente.

Was ist die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die sowohl von Arbeitnehmenden als auch von jeglichen anderen Personen abgeschlossen werden kann. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, zahlt die private Unfallversicherung nicht nur im Falle eines Arbeitsunfalles, sondern auch, wenn der Unfall außerhalb der Arbeit passiert. Zudem sind Versicherte sowohl im In- als auch im Ausland geschützt.

Als Versicherungsfall zählen demnach Ereignisse, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Plötzliches Ereignis: Das unfallverursachende Ereignis muss innerhalb eines kurzen Zeitraumes eingetreten sein, z.B. Verkehrsunfall, aber keine sportliche Dauerbelastung.
  • Krafteinwirkung von außen: Ursprung des Unfalls muss eine Kraft von außen sein, z.B. Auto beim Verkehrsunfall, aber keine Krankheiten wie ein Schlaganfall.
  • Unfreiwillig: Der Unfall darf nicht vorsätzlich verursacht worden sein.
  • Gesundheitsschädigung: Die Gesundheitsschädigung muss dauerhaft sein, d.h. länger als drei Jahre und keine Chance auf Besserung. Es muss also eine sogenannte Invalidität vorliegen.

Wichtig! Grundsätzlich springt die private Unfallversicherung nur bei körperlichen Schäden ein. Bei psychischen Erkrankungen ist es unwahrscheinlich, dass der/die Versicherte einen Leistungsanspruch geltend machen kann.

Welche Leistungen erbringt die private Versicherung?

Blaue Ärztin

Im Versicherungsfall erbringt die private Unfallversicherung je nach Situation verschiedene Leistungen. Die wohl wichtigste Leistung ist die sogenannte Invaliditätsleistung. Hierbei handelt es sich um einen bestimmten Geldbetrag, der einmalig ausgezahlt wird und die zusätzlichen Kosten des Unfalls decken soll. Weitere Leistungen sind:

  • Unfallrente
  • Hinterbliebenenschutz
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationen
  • Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld
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Beispiel: Unfallversicherung Tagesgeld

Einige Versicherungsverträge bieten ihren Kunden und Kundinnen ein sogenanntes Krankentagegeld an. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Leistung, die den Lohn bzw. das Gehalt ausgleichen soll. Kann der/die Versicherte nach dem Unfall einige Zeit lang nicht arbeiten, so hat er demnach bis zu einem Jahr lang Anspruch auf das Krankentagegeld der Unfallversicherung.

Beispiel: Unfallversicherung Übergangsleistung

Private Unfallversicherungen können sich bis zu ein Jahr Zeit lassen, bevor sie der betroffenen Person die entsprechende Summe auszahlen. Einige Versicherungsverträge beinhalten aus diesem Grund eine sogenannte Übergangsleistung, d.h. eine bestimmte Geldsumme, die vorab ausgezahlt wird.

Damit die Übergangsleistung von der Unfallversicherung ausgezahlt wird, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss die Person bereits seit mehreren Monaten gesundheitlich beeinträchtigt sein.

Damit die Übergangsleistung von der Unfallversicherung ausgezahlt wird, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss die Person bereits seit mehreren Monaten gesundheitlich beeinträchtigt sein.

Beispiel: Unfallversicherung Todesfall

Im Todesfall kann die Unfallversicherung die vorab vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen auszahlen. Dies ist dann der Fall, wenn der/die Versicherungsnehmer/in innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt. Man spricht hier von dem sogenannten Hinterbliebenenschutz.

Wie viel zahlt die private Versicherung?

Die Höhe der Unfallversicherung Versicherungssumme hängt von zwei Komponenten ab:

  1. Wie hoch ist die vereinbarte Versicherungssumme?
  2. Wie groß ist das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung?

Bei Vertragsabschluss einigen sich das Versicherungsunternehmen und der/die Versicherte auf eine Versicherungssumme. Es gilt: Je höher die festgelegte Versicherungssummer, desto höher ist der zu zahlende Beitrag. Der/die Versicherte kann demnach frei entscheiden, wie hoch die Versicherungssumme gesetzt werden soll.

In welcher Höhe die Versicherungssumme letztendlich ausgezahlt wird, hängt jedoch von der gesundheitlichen Beeinträchtigung des/der Versicherten ab. Die Versicherung stellt hierfür den sogenannten Invaliditätsgrad fest.

Was ist der Invaliditätsgrad? Mit dem Begriff Invalidität meinen Unfallversicherungen eine dauerhafte Beeinträchtigung der versicherten Person. Der Invaliditätsgrad bestimmt das Ausmaß dieser Beeinträchtigung und kann zwischen 1 und 100 Prozent betragen.

Berechnet wird der Invaliditätsgrad mit Hilfe der sogenannten Gliedertaxe. Hierbei handelt es sich um eine Tabelle, in der jegliche Beeinträchtigungen aufgelistet und mit einer Prozentzahl versehrt sind. Bei Verlust bzw. vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk liegt der Invaliditätsgrad beispielsweise bei 70 Prozent. Beim Zeigefinger sind es 10 Prozent.

Beispiel Gliedertaxe
Verlorenes bzw. funktionsfähiges Körperteil Invaliditätsgrad
Hand im Handgelenk 55 Prozent
Daumen 20 Prozent
Hand im Handgelenk 55 Prozent
Fuß im Fußgelenk 40 Prozent
Auge 50 Prozent
Geruchssinn 10 Prozent

Beispiel: Eine Handwerkerin verliert bei der Arbeit ein Auge. Sie hat eine private Unfallversicherung in Höhe von 200.000 € abgeschlossen. Hiervon erhält sie nun 50 Prozent, also 100.000 €.

Zusätzlich kann eine sogenannte Unfallversicherung Progression vereinbart werden. Das bedeutet, dass der/die Versicherte bei einem hohen Invaliditätsgrad das Vielfache des vereinbarten Tarifs erhalten würde. Einigt man sich beispielsweise auf eine Progression von 350 Prozent, so erhält der/die Versicherte bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent das 3,5-fache der vereinbarten Summe.

Private Unfallversicherung abschließen – Wie geht das?

Frau in gelb lit gebrochenem Arm

Personen, die eine private Unfallversicherung abschließen möchten, müssen sich vorab für ein Versicherungsunternehmen entscheiden. Hierbei sollten Interessierte folgendes beachten:

  • Die Unfallversicherung sollte eine gute Gliedertaxe haben, denn sie bestimmt letztendlich, wie hoch die ausgezahlte Versicherungssumme ist.
  • Die Unfallversicherung sollte den Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen gering halten. Denn theoretisch kann die Versicherungsleistung gekürzt werden, wenn der Versicherungsfall durch eine Vorerkrankung beeinflusst wurde.
  • Die Unfallversicherung sollte Verletzungen, die durch Eigenbewegung oder erhöhten Kraftaufwand entstanden sind, versichern.
  • Die Unfallversicherung sollte auch für Verletzungen zahlen, die aufgrund einer Bewusstseinsstörung passiert sind. Hierzu gehören beispielsweise ein epileptischer Anfall, ein Herzinfarkt und der Einfluss von Alkohol und Medikamenten.
  • Die Unfallversicherung sollte Insektenstiche, wie beispielsweise einen Zeckenbiss, versichern.
  • Die Unfallversicherung sollte sowohl Bergungskosten als auch kosmetische Operationen einschließen.

Nachdem sich der/ die Interessierte für eine private Unfallversicherung entschieden hat, muss er/sie in der Regel sogenannte Gesundheitsfragen beantworten. Hierbei handelt es sich um einen umfangreichen Fragenkatalog, bei dem es um Vorerkrankungen und vergangene Unfälle geht. Basierend auf den Antworten der/des Interessenten, entscheidet das Versicherungsunternehmen, ob es der Person ein Angebot macht.

Textbox 7: Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen, geht das?

Einige Versicherungsunternehmen bieten Kund/innen die Möglichkeit, eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen. Dies spart Zeit und ermöglicht Personen mit Vorerkrankungen eine solche Versicherung zu haben. Es bedeutet jedoch nicht, dass Vorerkrankungen keine Rolle spielen. Leistungen können dennoch aufgrund der Vorerkrankung verweigert werden.

Kann man die private Versicherung kündigen oder wechseln?

Versicherte können Ihren Versicherungsvertrag bei der privaten Unfallversicherung jährlich zum Ablaufdatum des Vertrages kündigen bzw. zu einer anderen Unfallversicherung wechseln. Sie müssen hierbei allerdings eine Kündigungsfrist von insgesamt drei Monaten einhalten. Zudem gibt es ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, von dem im Falle einer Tariferhöhung Gebrauch gemacht werden kann.

Hinweis! Personen, die ihre Unfallversicherung kündigen, verlieren den Versicherungsschutz und somit das bis dahin angesparte Kapital. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Versicherung stillzulegen, anstatt sie zu kündigen. Man zahlt demnach nicht mehr ein, aber erhält im Versicherungsfall dennoch einen Teil des vorab vereinbarten Geldbetrages.

Auch das Versicherungsunternehmen hat die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag vorzeitig aufzulösen. Und zwar entweder zum Ende jedes Versicherungsjahres oder nach einem Versicherungsfall. Versicherungen nutzen diese Möglichkeit in der Regel nur, wenn der Vertrag sich für sie nicht lohnt.

Ist die private Unfallversicherung sinnvoll?

Gelbe Sirene

Die private Unfallversicherung zahlt Versicherten einen vereinbarten Geldbetrag, wenn sie aufgrund eines Unfalles gesundheitlich eingeschränkt wird. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung kommt es bei der privaten Versicherung nicht darauf an, ob der Versicherungsfall bei der Arbeit oder in der Freizeit eingetreten ist. Dennoch lohnt sich die private Unfallversicherung nicht für jeden.

Tatsächlich deckt die private Unfallversicherung nur wenige Risiken ab, d.h. nur gesundheitliche Schäden, die das Resultat eines Unfalls sind. Aus der vorhergehenden Grafik geht hervor, dass eine Schwerbehinderung nur in den seltensten Fällen auf einen Unfall zurückzuführen ist. Zudem wird stets der Hintergrund des Unfalls geprüft, sodass es auch hier dazu kommen kann, dass die Versicherungssumme nicht ausgezahlt wird.

Grundsätzlich lohnt sich eine private Unfallversicherung vor allem für Personen, deren Beruf ein hohes Unfallrisiko mit sich bringt und Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben:

  • Rentner/innen: Personen in der Rente haben keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus diesem Grund kann sich die Unfallversicherung für Rentner/innen lohnen.
  • Kinder: Kleine Kinder haben noch keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zwar ist hier das Risiko einer Schwerbehinderung nach einem Unfall noch geringer als bei erwachsenen Menschen, dennoch kann sich eine Unfallversicherung für Kinder lohnen. Hier kann man sich beispielsweise für eine Unfallversicherung Familie entscheiden.
  • Selbstständige: Selbstständige können sich freiwillig versichern lassen, d.h., dass sie Anspruch auf die Leistung der Sozialversicherung haben. Wer sich jedoch dagegen entscheidet und zudem keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte als Selbstständiger über eine Unfallversicherung nachdenken.

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