Welche Leistungen sind versichert?

Die Inanspruchnahme von Rechtsschutzleistungen bei Erbschaften ist über den sogenannten Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht geregelt. Demnach werden die Kosten für erste, fachkundige Auskünfte und Ratschläge bis zu einem anbieterabhängigen Höchstbetrag übernommen. Eine Wartezeit für diese Leistungsart gibt es in der Regel nicht.

Nach dem Versicherungsbeginn können Sie daher theoretisch sofort die Dienstleistung von einem zugelassenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Die meisten deutschen Versicherungsgesellschaften verlangen dabei nur, dass die Anwaltszulassung in Deutschland erteilt wurde. Ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt oder auch Notar dürfen Sie dann im Erbrecht beanspruchen, wenn der Versicherungsfall laut den allgemeinen Bedingungen eingetreten ist. Nach den Vertragstexten gilt der Schutz "von dem Ereignis an, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat". In einem Erbfall also dann, wenn der Tod eingetreten ist.

Gut zu wissen

Für den Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht gibt es in der Regel keine Wartezeit. Sie können die Leistung sofort nach Versicherungsbeginn nutzen.

Beispiele für Erbstreitigkeiten

Es gibt mehrere Situationen, in denen die Erben eine Rechtsschutzversicherung gebrauchen können. Das erste Beratungsgespräch mit einem Anwalt kann unter anderem in den folgenden Fällen nützlich sein:

Typische Erbstreitigkeiten

  • Streit der Erben untereinander über die genaue Aufteilung des Vermögens
  • Kreditgeber des Verstorbenen verlangt unklare Forderungen
  • Einholung von Informationen zu der gesetzlichen Erbrangfolge
  • Auskünfte zu Erbansprüche bei Immobilien

Inanspruchnahme von Mediationsverfahren

Unter einem Mediationsverfahren verstehen Versicherer die außergerichtliche Einigung zwischen den streitenden Parteien. Das Ziel dabei ist, dass zusammen mit einem Schlichter, dem sogenannten Mediator, eine Lösung der Auseinandersetzung gefunden wird, ohne dass die Erbberechtigten vor Gericht treten müssen. Dadurch können erhebliche Gerichtsgebühren gespart werden. Dieses Verfahren kann vor allem im Erbrecht wichtig sein und ist bei guten Versicherungstarifen im Beratungs-Rechtsschutz inklusive. Der Mediator kann dabei selbstständig und unabhängig vom Einfluss der Versicherungsgesellschaft ausgesucht werden. Das Mediationsverfahren wird üblicherweise von der gesamten Erbengemeinschaft finanziell getragen. Je nachdem wie viele Parteien an der Erbstreitigkeit beteiligt sind, so werden die Kosten entsprechend gleichmäßig aufgeteilt. Die Rechtsschutzversicherung erstattet den Teil des Entgelts, der von dem Versicherungsnehmer normalerweise bezahlt werden muss.

Vorteil der Mediation

Durch ein Mediationsverfahren können erhebliche Gerichtsgebühren gespart werden. Sie wählen den Mediator selbstständig und unabhängig von der Versicherungsgesellschaft.

Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung im Erbrecht

Für den Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht gibt es in der Regel keine Wartezeit. Sie können die Leistung sofort nach Versicherungsbeginn nutzen, sofern der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eingetreten ist.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Erbrecht primär die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung. Für gerichtliche Verfahren im Erbrecht ist der Schutz meist auf den Beratungs-Rechtsschutz begrenzt, sofern nicht eine erweiterte Deckung vereinbart wurde.

Ja, bei guten Versicherungstarifen ist das Mediationsverfahren im Beratungs-Rechtsschutz inklusive. Die Rechtsschutzversicherung erstattet den Kostenanteil des Versicherungsnehmers an der Mediation.

Der Versicherungsfall tritt im Erbrecht dann ein, wenn das Ereignis eintritt, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers zur Folge hat - also beim Tod des Erblassers.