Beispiele für einen Brandschaden
Ein versicherter Brandschaden kann nach den Versicherungsbedingungen der Hausversicherung zum Beispiel entstehen, wenn Funken aus einem brennenden Ofen austreten und den Boden oder Küchenschränke zusätzlich in Brand setzen.
Versicherte Brandschäden — Beispiele
- Funken aus einem brennenden Ofen setzen Boden oder Küchenschränke in Brand
- Ein Sofa fängt Feuer und sengt dabei die Polstergarnitur des Sessels an (Folgeschaden)
- Durch Zigarettenglut entstehen Flammen, die sich selbstständig ausbreiten
Ein Sengschaden ist über die Hausratversicherung häufig nur mitversichert, wenn er durch einen Brand entstanden ist. Die Sachversicherung bezahlt in diesem Fall den Schaden, der durch den Brand entstanden ist. Die Reparatur oder Wiederbeschaffungskosten werden dann von der Hausratversicherung erstattet.
Wann ist ein Brand nicht versichert?
Nicht versicherte Brandschäden
- Vorsätzlich verursachte Brandschäden — strafbar als Versicherungsbetrug
- Sengschäden ohne Flammenbildung — z.B. Zigarettenglut auf dem Sessel ohne Feuerausbreitung
- Grob fahrlässiges Verhalten — vom jeweiligen Tarif abhängig
Tipp: Bei grob fahrlässigem Verhalten ist der Versicherungsschutz vom jeweiligen Tarif abhängig. Viele Versicherungstarife decken dies ab, ohne dass der Beitrag wesentlich teurer wird. Vergleichen Sie daher die Anbieter genau — es gibt Tarife, die auch in solchen Fällen Schutz bieten.
Es muss immer eine Flamme entstehen und sich das Feuer selbstständig ausbreiten, damit die Hausratversicherung leistet.
Häufig gestellte Fragen zum Brandschaden
Ein Brandschaden liegt vor, wenn unbeabsichtigt Flammen auf Gegenstände übergreifen und einen Schaden anrichten. Die Hausratversicherung erstattet dann die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des beschädigten Hausrats.
Ein Sengschaden ist nur dann versichert, wenn er als Folgeschaden eines Brandes entstanden ist. Entsteht der Sengschaden ohne Flammenbildung (z.B. nur durch Zigarettenglut), besteht in der Regel kein Versicherungsschutz — es sei denn, der Tarif schließt dies explizit ein.
Vorsätzlich verursachte Brandschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Vorsatz ist strafbar und kann als Versicherungsbetrug ausgelegt werden, wenn damit bewusst Leistungen erschlichen werden sollen.
Das hängt vom Tarif ab. Viele moderne Tarife versichern auch grob fahrlässig verursachte Schäden, ohne dass der Beitrag wesentlich steigt. Ein Tarifvergleich ist hier empfehlenswert.