Beispiele für einen Brandschaden

Ein versicherter Brandschaden kann nach den Versicherungsbedingungen der Hausversicherung zum Beispiel entstehen, wenn Funken aus einem brennenden Ofen austreten und den Boden oder Küchenschränke zusätzlich in Brand setzen.

Versicherte Brandschäden — Beispiele

  • Funken aus einem brennenden Ofen setzen Boden oder Küchenschränke in Brand
  • Ein Sofa fängt Feuer und sengt dabei die Polstergarnitur des Sessels an (Folgeschaden)
  • Durch Zigarettenglut entstehen Flammen, die sich selbstständig ausbreiten

Ein Sengschaden ist über die Hausratversicherung nur dann mitversichert, wenn er als Folge eines versicherten Brandes entstanden ist. Die Sachversicherung ersetzt in diesem Fall die durch das Schadenfeuer verursachten Schäden. Die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten werden dann von der Hausratversicherung erstattet — in der Regel zum Neuwert, sofern keine Unterversicherung vorliegt.

Wann ist ein Brand nicht versichert?

Nicht versicherte Brandschäden

  • Vorsätzlich verursachte Brandschäden — strafbar als Versicherungsbetrug
  • Sengschäden ohne Flammenbildung — z.B. Zigarettenglut auf dem Sessel ohne Feuerausbreitung
  • Grob fahrlässiges Verhalten — vom jeweiligen Tarif abhängig

Tipp: Bei grob fahrlässigem Verhalten ist der Versicherungsschutz vom jeweiligen Tarif abhängig. Viele Versicherungstarife decken dies ab, ohne dass der Beitrag wesentlich teurer wird. Vergleichen Sie daher die Anbieter genau — es gibt Tarife, die auch in solchen Fällen Schutz bieten.

Entscheidend bleibt: Es muss eine offene Flamme entstehen und sich das Feuer selbstständig ausbreiten können, damit die Hausratversicherung leistet. Glimmen, Schmoren oder Sengen ohne Flammenbildung gelten dagegen nicht als versicherter Brand.

Häufig gestellte Fragen zum Brandschaden

Ein Brandschaden liegt vor, wenn ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd entsteht und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann, sodass Flammen den Hausrat beschädigen oder zerstören. Die Hausratversicherung erstattet dann die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des beschädigten Hausrats.

Ein Sengschaden ist nur dann versichert, wenn er als Folgeschaden eines Brandes entstanden ist. Entsteht der Sengschaden ohne Flammenbildung (z.B. nur durch Zigarettenglut), besteht in der Regel kein Versicherungsschutz — es sei denn, der Tarif schließt dies explizit ein.

Vorsätzlich verursachte Brandschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Vorsatz ist strafbar und kann als Versicherungsbetrug ausgelegt werden, wenn damit bewusst Leistungen erschlichen werden sollen.

Das hängt vom Tarif ab. Viele moderne Tarife versichern auch grob fahrlässig verursachte Schäden, ohne dass der Beitrag wesentlich steigt. Ein Tarifvergleich ist hier empfehlenswert.

Weitere Themen zur Hausratversicherung