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Private Haftpflichtversicherung für die Familie
Innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung gibt es spezielle Tarife für Familien. Über die sogenannte Familienhaftpflichtversicherung können Sie Ihre gesamte Familie günstig mitversichern. Berechnen und finden Sie jetzt online eine günstige Risikoversicherung für Ihre Familie:
Wen können Sie in die Familienversicherung mit einschließen?
Neben dem Versicherungsnehmer können Sie viele weitere Mitglieder Ihrer Familie in den Versicherungsschutz mit einschließen, sofern Sie die Personen der privaten Haftpflichtversicherung melden. Die folgenden Personen können Sie mitversichern:
- Ehegatte
- Eingetragener Lebenspartner
- Lebensgefährte, wenn unter derselben Anschrift gemeldet und beide nicht verheiratet sind
- Pflegebedürftige Angehörige im Familienhaushalt
- Gast- und Austauschkinder / Au-Pairs
- Unverheiratete Kinder
- Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
Damit Sie volljährige Kinder noch mitversichern können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu finden Sie genauere Informationen im Artikel zu der Haftpflichtversicherung für Studenten.
Schutz für deliktunfähige Kinder
Bei besonders jungen Kindern kann es sein, dass Eltern die durch das Kind verursachte Schäden nicht erstatten müssen. Hat ein Kind das Alter von 7 Jahren noch nicht überschritten, ist es rechtlich gesehen deliktunfähig. Das bedeutet, dass es für einen Schaden nicht verantwortlich und nach dem Gesetz auch nicht haftbar ist. Über die private Haftpflichtversicherung können Sie Ihre deliktunfähigen Kinder trotzdem oft versichern, ohne dass Ihr Versicherungsschutz teurer wird. Die Familienhaftpflichtversicherung bezahlt dann auf Wunsch der Eltern eine Entschädigung. Kommt es beispielsweise im Freundeskreis zu einem Schaden, dann ist man froh, wenn die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. In manchen Tarifen gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen die private Haftpflichtversicherung eine Entschädigung ablehnt. Das liegt zum Beispiel vor, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder Leistungen aus einer anderen Versicherung eingefordert werden können.
Ausschlüsse in der Familienhaftpflichtversicherung
Für bestimmte Ereignisse kommt die Familienhaftpflichtversicherung nicht auf. Zum Beispiel wenn man für einen Schaden innerhalb der Familie haften würde. Dazu gehören Leistungen, die versicherte Familienangehörige untereinander einfordern. Möchte ein Kind zum Beispiel einen Schaden von dem Vater erstattet bekommen, ist das über die private Haftpflichtversicherung nicht versichert. Oder zum Beispiel wenn eine Haushaltshilfe Haftpflichtansprüche aufgrund eines Personenschadens stellt. Auch dann ist die Erbringung einer Leistung nicht Aufgabe der Familienhaftpflichtversicherung. Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gibt es nämlich spezielle Unfall- und Betriebshaftpflichtversicherungen.
Wie teuer ist die private Haftpflichtversicherung für Familien?
Die Kosten für eine Familienhaftpflichtversicherung sind hauptsächlich von der Versicherungssumme und der Höhe der Selbstbeteiligung abhängig. Allerdings sind die Preisunterschiede nicht allzu groß:
- Tarife ohne Selbstbeteiligung: 42,- bis 50,- Euro pro Jahr
- Tarife mit 150 € Selbstbeteiligung: 34,- bis 40,- Euro pro Jahr
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