Gut zu wissen
Mit einer Familienhaftpflichtversicherung schützen Sie Partner, Kinder und weitere Angehörige in einem einzigen günstigen Tarif – in vielen Fällen schon für einen niedrigen zweistelligen Jahresbeitrag. Achten Sie 2026 vor allem auf eine ausreichend hohe Deckungssumme statt allein auf den Preis.
Wen können Sie in die Familienversicherung mit einschließen?
Neben dem Versicherungsnehmer können Sie viele weitere Mitglieder Ihrer Familie in den Versicherungsschutz mit einschließen, sofern Sie die Personen der privaten Haftpflichtversicherung melden. Die folgenden Personen können Sie mitversichern:
Mitversicherte Personen
- Ehegatte
- Eingetragener Lebenspartner
- Lebensgefährte (gleiche Anschrift, beide unverheiratet)
- Pflegebedürftige Angehörige im Familienhaushalt
- Gast- und Austauschkinder / Au-Pairs
- Unverheiratete Kinder
- Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
Damit Sie volljährige Kinder noch mitversichern können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu finden Sie genauere Informationen im Artikel zu der Haftpflichtversicherung für Studenten.
Schutz für deliktunfähige Kinder
Bei besonders jungen Kindern kann es sein, dass Eltern die durch das Kind verursachte Schäden nicht erstatten müssen. Hat ein Kind das Alter von 7 Jahren noch nicht überschritten, ist es rechtlich gesehen deliktunfähig. Das bedeutet, dass es für einen Schaden nicht verantwortlich und nach dem Gesetz auch nicht haftbar ist.
Über die private Haftpflichtversicherung können Sie Ihre deliktunfähigen Kinder trotzdem oft versichern, ohne dass Ihr Versicherungsschutz teurer wird. Die Familienhaftpflichtversicherung bezahlt dann auf Wunsch der Eltern eine Entschädigung. Kommt es beispielsweise im Freundeskreis zu einem Schaden, dann ist man froh, wenn die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.
In manchen Tarifen gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen die private Haftpflichtversicherung eine Entschädigung ablehnt. Das liegt zum Beispiel vor, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder Leistungen aus einer anderen Versicherung eingefordert werden können.
Ausschlüsse in der Familienhaftpflichtversicherung
Für bestimmte Ereignisse kommt die Familienhaftpflichtversicherung nicht auf. Zum Beispiel wenn man für einen Schaden innerhalb der Familie haften würde. Dazu gehören Leistungen, die versicherte Familienangehörige untereinander einfordern. Möchte ein Kind zum Beispiel einen Schaden von dem Vater erstattet bekommen, ist das über die private Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Oder zum Beispiel wenn eine Haushaltshilfe Haftpflichtansprüche aufgrund eines Personenschadens stellt. Auch dann ist die Erbringung einer Leistung nicht Aufgabe der Familienhaftpflichtversicherung. Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gibt es nämlich spezielle Unfall- und Betriebshaftpflichtversicherungen.
Welche Deckungssumme sollte eine Familienhaftpflicht haben?
Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme genannt) ist der wichtigste Leistungsbaustein einer Familienhaftpflichtversicherung – wichtiger als ein paar Euro Beitragsunterschied. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe der Versicherer für verursachte Schäden aufkommt. Gerade bei Personenschäden, etwa wenn ein Familienmitglied einen schweren Unfall verursacht, können sich Forderungen über viele Jahre summieren.
Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Viele leistungsstarke Tarife bieten inzwischen pauschal 50 Millionen Euro oder mehr, oft ohne nennenswerten Aufpreis. Da eine höhere Deckungssumme den Beitrag meist nur geringfügig erhöht, lohnt es sich in der Regel, hier nicht zu sparen. Worauf Sie bei einem Tarif sonst noch achten sollten, lesen Sie in unserem Überblick worauf Sie bei der Haftpflichtversicherung achten sollten.
Wie teuer ist die private Haftpflichtversicherung für Familien?
Die Kosten für eine Familienhaftpflichtversicherung sind hauptsächlich von der Versicherungssumme und der Höhe der Selbstbeteiligung abhängig. Allerdings sind die Preisunterschiede nicht allzu groß:
| Tarif | Kosten pro Jahr |
|---|---|
| Ohne Selbstbeteiligung | 42,- bis 50,- Euro |
| Mit 150 € Selbstbeteiligung | 34,- bis 40,- Euro |
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Haftpflichtversicherung vergleichenHäufig gestellte Fragen zur Familienhaftpflichtversicherung
Ja, sofern Ihr Lebensgefährte unter derselben Anschrift gemeldet ist und Sie beide nicht verheiratet sind. Sie müssen die Person jedoch bei der Versicherung anmelden, damit der Schutz greift.
Minderjährige Kinder sind automatisch mitversichert. Volljährige Kinder bleiben geschützt, solange sie sich in der Erstausbildung (Studium, Lehre) befinden, unverheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
Kinder unter 7 Jahren gelten als deliktunfähig und können rechtlich nicht für verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Viele Familienhaftpflichtversicherungen zahlen dennoch freiwillig eine Entschädigung, um Streitigkeiten mit Geschädigten zu vermeiden.
Ja, in der Regel ist ein Familientarif deutlich günstiger als separate Einzelverträge für jeden Erwachsenen und jedes Kind. Ab zwei Personen im Haushalt lohnt sich der Familientarif fast immer.