Was ist eine Rentenversicherung?
Eine Rentenversicherung ist eine Vorsorgeversicherung, die versicherten Personen im Alter ein konstantes Einkommen garantiert. Erwerbstätige zahlen monatlich einen bestimmten Beitrag ein und erhalten mit Eintritt in das Rentenalter eine monatliche Rente. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Art der Versicherung und den eingezahlten Beiträgen ab. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Lebensversicherung und zur Pflegeversicherung.
Grundsätzlich wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung unterschieden. Die gesetzliche Rente wird von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt, die private vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Beispiele für private Rentenversicherungen sind:
- Basisrente (auch: Rürup-Rente);
- Riester-Rente;
- Betriebliche Altersvorsorge.
Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der fünf Sozialversicherungen in Deutschland und somit für den Großteil der Menschen Pflicht. Versicherungspflichtig Beschäftigte — also Personen mit einem Verdienst oberhalb der jeweils geltenden Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) — müssen monatliche Beiträge zahlen. Ausgenommen hiervon sind in der Regel Beamte und bestimmte Selbstständige. Auch 2026 gilt: Die maßgeblichen Grenzwerte werden jährlich angepasst, weshalb sich ein Blick auf die aktuellen Werte der Deutschen Rentenversicherung lohnt.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. Diese fasst insgesamt 16 Rentenkassen zusammen, die entweder regionsübergreifend oder bundesweit zuständig sind. Welche Rentenkasse für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Versicherte haben bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente. Grundsätzlich gilt, dass eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren erfüllt werden muss.
| Rentenart | Definition | Weitere Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Altersrente | Einkommen im Alter | Wartezeit ≥ 5 Jahre; Rentenalter erreicht |
| Hinterbliebenenrente | Einkommen bei Tod des/der Partners/in | Wartezeit ≥ 5 Jahre; keine neue Heirat |
| Erwerbsminderungsrente | Einkommen bei Erwerbsunfähigkeit | Wartezeit ≥ 5 Jahre; Arbeit nicht mehr möglich |
Rentenhöhe – Wie viel Geld gibt es?
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von den sogenannten Rentenpunkten ab. Diese sammeln Versicherte im Laufe ihrer Berufskarriere automatisch an. Die Formel: eigenes Bruttojahresgehalt geteilt durch das Durchschnittsgehalt in Deutschland ergibt die jährlichen Rentenpunkte.
Wert eines Rentenpunkts
Ihre monatliche Rente ergibt sich aus Ihren Rentenpunkten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert, der jeweils zum 1. Juli angepasst wird (West und Ost sind inzwischen angeglichen). Beispiel: Wer 40 Rentenpunkte gesammelt hat, erhält das 40-Fache des jeweils geltenden Rentenwerts als Bruttorente. Gehalt oberhalb der jährlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze wird dabei nicht berücksichtigt.
Rente beantragen – Wie geht das?
Personen, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, können bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf ihre Rente stellen. Hierfür sind folgende Schritte nötig:
Wie funktioniert die private Rentenversicherung?
Für viele Menschen reicht die gesetzliche Rente nicht zum Leben aus. Daher entscheiden sich immer mehr Personen für eine private Rentenversicherung. Auch Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, investieren in der Regel in eine private Absicherung.
Das System ist ähnlich aufgebaut wie das gesetzliche, allerdings können Versicherte in der Regel frei entscheiden, wie viel sie einzahlen und wie hoch die spätere Rente sein soll.
Riester-Rente
Für Angestellte geeignet- Staatlich geförderte private Rentenversicherung
- Mind. 4 % des Vorjahreseinkommens bis zum gesetzlichen Höchstbetrag
- Grundzulage + Kinderzulage + Berufseinsteigerbonus
- Auszahlung als lebenslange Rente, Teilauszahlung oder Einmalzahlung
Basisrente (Rürup-Rente)
Für Selbstständige geeignet- Private Rentenversicherung mit Steuervorteilen
- Beiträge bis zum jeweils geltenden Höchstbetrag steuerlich absetzbar
- Ausschließlich als lebenslange Rente auszahlbar
- Mehr dazu: Basisrente steuerlich absetzen
Gut zu wissen
Da Rentner meist geringere Steuern zahlen als Erwerbstätige, überwiegen bei der Basisrente in der Regel die Steuerersparnisse in der Ansparphase gegenüber der späteren Besteuerung der Rente.
Gesetzliche vs. Private Rentenversicherung im Überblick
Die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Rentenversicherung auf einen Blick:
| Kriterium | Gesetzlich | Privat |
|---|---|---|
| Pflicht | Ja (für Arbeitnehmer) | Freiwillig |
| Beiträge | 18,6 % des Bruttolohns (je zur Hälfte AG/AN) | Frei wählbar (nach Tarif) |
| Rendite | Umlageverfahren (keine Kapitalanlage) | Kapitaldeckungsverfahren |
| Steuerliche Förderung | Beiträge absetzbar | Riester-Zulagen / Rürup-Absetzbarkeit |
| Auszahlung | Monatliche Rente ab Rentenalter | Je nach Vertrag (Rente, Einmalzahlung, Kombination) |
| Vererbbarkeit | Nur Hinterbliebenenrente | Je nach Tarif vererbbar |
Vorteile und Nachteile der Rentenversicherungsmodelle
Beide Systeme haben Stärken und Schwächen. Die Wahl hängt von Ihrer beruflichen Situation, Ihrem Einkommen und Ihren Sparzielen ab.
Gesetzliche Rentenversicherung
- Garantierte lebenslange Rente
- Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Beiträge
- Keine Gesundheitsprüfung
- Dynamisierung: Renten steigen mit den Löhnen
- Hinterbliebenenrente für Partner und Kinder
- Rente reicht oft nicht zum Leben (Altersarmut)
- Kein Kapital, das vererbt werden kann
- Umlageverfahren abhängig von Demografie
- Kein Mitspracherecht bei der Anlage
- Starre Voraussetzungen (Wartezeit, Rentenalter)
Private Rentenversicherung
- Individuelle Beitragshöhe frei wählbar
- Staatliche Förderung (Riester/Rürup)
- Steuervorteile in der Ansparphase
- Je nach Tarif vererbbar
- Unabhängig von der Demografie
- Anlagerisiko trägt der Versicherte
- Hohe Verwaltungskosten möglich
- Förderung bei Beitragspause gefährdet
- Basisrente nicht als Einmalzahlung verfügbar
- Komplexe Produktlandschaft
Was passiert, wenn Beiträge nicht mehr gezahlt werden können?
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Beiträge automatisch vom Gehalt abgezogen. Solange eine Person versicherungspflichtig beschäftigt ist, werden die Beiträge stets ohne eigenes Zutun bezahlt.
Da es sich bei der privaten Rentenversicherung um eine freiwillige Versicherung handelt, gelten andere Regeln. Bei der Riester-Rente entfällt beispielsweise der Anspruch auf die staatliche Förderung — die Person erhält einen Teil des angesparten Geldes zurück, jedoch nicht den gesamten Betrag.
Wichtig
Informieren Sie sich vor Abschluss einer privaten Rentenversicherung genau über die Konsequenzen, falls Sie die Beiträge in Zukunft nicht mehr zahlen können. Die Bedingungen variieren je nach Versicherungsart und Anbieter.
Häufig gestellte Fragen über die Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die auf dem Umlageverfahren basiert — aktuelle Beiträge finanzieren aktuelle Renten. Die private Rentenversicherung ist freiwillig und basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren — Ihre Beiträge werden angelegt und verzinst.
Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente hängt von Ihren Rentenpunkten ab, die mit dem aktuellen, jährlich zum 1. Juli angepassten Rentenwert multipliziert werden (West und Ost sind angeglichen). Ihre individuelle Rente können Sie mit dem Rentenrechner berechnen oder der jährlichen Renteninformation entnehmen.
Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren (für ab 1964 Geborene). Als besonders langjährig Versicherter mit 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Eintritt vor der Regelaltersgrenze möglich. Für jeden Monat vorzeitigen Renteneintritts werden ansonsten 0,3 % Abschlag berechnet.
Die Riester-Rente eignet sich besonders für Angestellte und Familien mit Kindern (Kinderzulage). Die Basisrente (Rürup-Rente) ist vor allem für Selbstständige und Gutverdiener attraktiv, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Mehr dazu: Basisrente steuerlich absetzen.
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I zahlt die Agentur für Arbeit weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Bei Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) werden seit 2023 keine Rentenbeiträge mehr gezahlt — diese Zeiten werden als Anrechnungszeiten berücksichtigt.
Ja, eine Kündigung ist grundsätzlich möglich. Allerdings entfällt bei der Riester-Rente der Anspruch auf staatliche Zulagen und Steuervorteile — diese müssen zurückgezahlt werden. Bei der Basisrente ist eine Kündigung nicht vorgesehen; Sie können den Vertrag lediglich beitragsfrei stellen.