Was sind Sachversicherungen?
Erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Sachversicherungen wissen müssen!

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Sachversicherungen ist der Oberbegriff für Versicherungen, die Schaden am Eigentum absichern. Beispiele für Sachversicherungen sind die Kfz-Versicherung, die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Insgesamt können eine Vielzahl an Risiken abgedeckt werden. Welche Risiken genau dazu zählen und was Sie noch über diese Versicherungsart wissen müssen, erfahren Sie bei Versicherungscheck.
Sachversicherungen sind Versicherungen, die Schäden oder Verlust an Eigentum und Besitz abdecken. Sachversicherungen sind demnach durch Umfang und Leistung definierte Versicherungen, die Beschädigung oder Verlust an bestimmten Sachwerten absichern. Die gängigsten zu versichernden Sachwerte sind Gebäude, Einrichtungsgegenstände, Fahrzeuge, Haustiere, Gebrauchsgüter oder Gerichtskosten.
Die Anforderungen an die jeweiligen Sachversicherungen beruht auf dem spezifischen Risiko und der jeweiligen Anforderung. So ist eine Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung zur Betreibung eines Kraftfahrzeuges. Im Gegensatz dazu ist eine Hausratversicherung, die das eigene Inventar schützt zwar sinnvoll aber nicht verpflichtend.
Sachversicherungen gibt es für nahezu jede Lebenslage und in so gut wie jeder Ausführung. Das Angebot ist also sehr vielfältig. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen privaten und speziellen Sachversicherungen. Zu den gängigsten privaten Sachversicherungen zählen folgende Versicherungen:
Zu den etwas spezielleren Sachversicherungen zählen zum Beispiel die folgenden:
Auch eine Rechtsschutzversicherung ist in gewisser Weise eine Sachversicherung, da ein Rechtsstreit das Ziel haben kann, das Vermögen einer bestimmten Person zu schützen. das gleiche gilt für die Haftpflichtversicherung, bei der der Besitz der anderen geschützt wird.
Wie sinnvoll Sachversicherungen sind, hängt zum einen von der Versicherung und zum anderen von der persönlichen Situation des Versicherten ab:
Wichtig! Bei der Hausratversicherung richtet sich die Versicherungssumme nach dem Neuwert der Einrichtungsgegenstände. Die Summe kann aber auch anhand der Quadratmeterzahl berechnet werden, wodurch automatisch ein Unterversicherungsverzicht besteht. So vermeidet man, dass man im Versicherungsfall nicht die gesamte Versicherungssumme erstattet bekommt.
Für Kraftfahrzeuge ist eine Sachversicherung unabdingbar. So ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht, während bei einem neuen Auto oftmals eine Teil- und Vollkaskoversicherung zusätzlich empfehlenswert ist. Bei einem plötzlichen Totalschaden ist somit das finanzielle Risiko minimiert. Bei einem Gebrauchtwagen kann hingegen die Haftpflichtversicherung oder die günstige Teilkaskoversicherung komplett ausreichen.
Auch die private Haftpflichtversicherung ist sehr zu empfehlen. Sollten etwa bei Außenarbeiten am Haus unabsichtlich ein in der Nähe parkendes Automobil beschädigt werden, ist unter Umständen plötzlich ein Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro angerichtet. Aber auch im Alltag kann eine solche Sachversicherung durchaus sinnvoll sein.
Die Kosten für Sachversicherungen sind von der jeweiligen Versicherungen abhängig. Es ist ratsam die Versicherung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um festzustellen, ob sie noch für die individuellen Anforderungen ausreichend ist. Werden beispielsweise Haus oder andere Immobilien umgebaut oder modernisiert, verändert sich deren Wert, so dass eine Anpassung der Gebäudeversicherung vorgenommen werden muss.
Ebenso kann das Inventar der Wohnung an Wert zunehmen, wenn Preise steigen oder neuer Hausrat hinzukommt. Während der Versicherungslaufzeit sollten Versicherte Änderung der Versicherungssumme also durchaus prüfen. Oftmals kann dafür auch eine automatische, jährliche Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart werden, um im Versicherungsfall genügend abgesichert zu sein.
Grundsätzlich ist die Laufzeiten einer Sachversicherungen nicht begrenzt. Solange das versicherte Risiko besteht oder der Vertrag nicht gekündigt wird, ist die Versicherung also aktiv. Versicherungsnehmer/innen können bei Vertragsschluss sogar eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren vereinbaren, um einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag zu bekommen.
Für bestimmte Vertragsarten kann die Laufzeit bereits bei Vertragsabschluss eingegrenzt werden. So enden zum Beispiel Reiseversicherungen automatisch nach Abschluss der Reise.
Die meisten Versicherungsverträge sehen eine automatische Verlängerung nach der vereinbarten Laufzeit vor. Um die automatische Verlängerung zu verhindern, kann der/die Versicherte vor Ablauf der vorbestimmten Zeitspanne die Kündigung einreichen. Die Kündigung durch den Versicherten zum Vertragsende nennt man ordentliche Kündigung.
Wann die ordentliche Kündigung eingereicht werden muss, hängt von der Sachversicherung ab. Bei der Kfz-Versicherung besteht für die gesamte Betriebszeit des betreffenden Fahrzeuges Versicherungsschutz. Wird das Auto abgemeldet erlischt auch die Versicherung.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist in der Regel zum 01. Januar eines Jahres möglich. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher, also bis zum 30. November bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Wird bis zu diesem Zeitpunkt kein Wechsel bei der Versicherungsgesellschaft angekündigt so verlängert sich der Vertrag automatisch.
Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist bei den anderen Sachversicherungen drei Monate. Ist beispielsweise eine Hausratversicherung zum 01. Juli abgeschlossen worden, so endet das Versicherungsjahr ebenfalls an diesem Tag. Die Kündigung muss demnach spätestens am 31. März bei der Versicherung eingegangen sein.
Sollte die Versicherungsgesellschaft bei gleichbleibenden Leistungen die Beiträge für den/die Versicherte/n erhöhen, so hat diese/r das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme, den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
Die Erhöhung der Kosten für bestimme Leistungen und inflationäre Veränderungen werden von Versicherungen oftmals als Begründung für eine Beitragserhöhung angegeben. Es ist dann ratsam Preisvergleiche mit anderen Versicherungsanbietern anzustellen.
Sowohl der/die Versicherte als auch das Versicherungsunternehmen haben darüber hinaus unter bestimmten Umständen das Recht zur Sonderkündigung des Vertrages. Lassen sich Bestandteile des jeweiligen Vertrages nicht mehr erfüllen, so kann man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn das Versicherungsunternehmen seine Leistungen nicht erfüllt oder der/die Versicherungsnehmer/in seine/ihre Beiträge nicht zahlt.
Bei dem Kauf einer Immobilie bleibt die Gebäudeversicherung trotz des Eigentümerwechsels erstmal bestehen, da sie objektbezogen ist. Auch in diesem Fall besteht für den Käufer ein Sonderkündigungsrecht, damit dieser eine eigene Gebäudeversicherung abschließen kann.
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Von Clara Ringbeck
Project Manager
Clara arbeitet seit März 2022 bei Selectra und unterstützt seit Anfang des Jahres 2023 das Versicherungscheck-Projekt. Ihre Aufgabe ist es Ihnen als Leser das Thema Versicherungen in Deutschland näherzubringen und Sie bei jeglichen Fragen zu unterstützen.
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