Ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich gilt, dass eine Glasversicherung nur für wenige Personen wirklich sinnvoll ist. Denn Glasschäden an einem herkömmlichen Fenster, einer Vitrine oder einem Glastisch sind in der Regel nicht so teuer, dass die Beiträge für eine Glasversicherung sich lohnen. Vielmehr lohnt sich die Zusatzversicherung für Personen, die teure Glasarbeiten in ihrem Eigenheim besitzen.

Sinnvoll bei

  • Wintergärten
  • Großflächige Fenster
  • Gewächshäuser
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten
  • Aquarien und Terrarien

Weniger sinnvoll bei

  • Herkömmliche Fenster (geringe Reparaturkosten)
  • Einfache Vitrinen oder Glastische
  • Wohnungen ohne teure Glaseinbauten

Braucht man als Mieter/in eine Glasversicherung? Sowohl Mieter/innen als auch Besitzer/innen können eine Glasversicherung abschließen. Ob eine solche Versicherung sinnvoll ist, hängt in erster Linie nicht davon ab, ob der/die Versicherte Mieter/in oder Besitzer/in der Immobilie ist. Ausschlaggebend ist, ob es teure Glaseinbauten gibt. Zudem kann es eine Rolle spielen, ob Kinder oder große Haustiere Teil des Haushaltes sind, da es hier schneller zu Unfällen kommen kann.

Glasversicherung sinnvoll: Wann bricht Glas?
Grund für Glasbruch Beispiel
Hitzestau Schwere Gardinen dicht an der Innenglasscheibe
Erhöhte Wärmeabsorption Schilder, Plakate etc. auf der Glasscheibe
Flächenlast Langanhaltende hohe Schneelast
Strecklast Falsche Dimensionierung der Glasdicke
Punktlast Ballwurf

In welchen Situationen zahlt die Glasversicherung?

Die Glasversicherung zahlt Schäden, die durch einen Glasbruch entstehen. Beispiele hierfür sind das Zerbrechen einer Fensterscheibe oder das Zerspringen des Cerankochfeldes. Grundvoraussetzung ist, dass es sich bei dem beschädigten Glas um Flachglas handelt, etwa Glasscheiben oder große Spiegel. Kosten für beschädigtes Hohlglas wie Vasen, Trinkgläser oder Flaschen werden dagegen nicht übernommen.

Hinweis: Die Glasversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn das Glas zerstört ist. Bei Kratzern am Glas oder abgesprungenen Glassplittern kann die Zusatzversicherung nicht in Anspruch genommen werden.

Wann die Glasversicherung zahlt, hängt zudem davon ab, ob die Versicherung im Zusammenhang mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wurde.

Hausratversicherung

Schäden am Mobiliar
  • Schränke, Vitrinen, Glastische
  • Duschkabinen
  • Spiegel
  • Glasscheiben an Backöfen, Cerankochfeld
  • Terrarien und Aquarien

Wohngebäudeversicherung

Schäden an Gebäudeverglasungen
  • Fenster, Türen, Balkonverglasungen
  • Wintergärten
  • Verglaste Wetterschutzan- und vorbauten

Wichtig: Die Glasversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn keine andere Versicherung zuständig ist. Entsteht ein Glasschaden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel, sind die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung zuständig.

Schadenbeispiele im Alltag

Typische Schadenbeispiele

1

Das Nachbarskind schießt seinen Fußball durch das Küchenfenster, welches zerbricht.

2

Der schwere Edelstahltopf fällt auf den Herd und das Cerankochfeld springt.

3

Der Hund tobt durchs Schlafzimmer und schmeißt einen teuren Bilderrahmen um - das Glas zerbricht.

4

Beim Lüften entsteht ein Durchzug und das Badezimmerfenster schlägt zu und zerbricht.

Was zahlt die Glasversicherung?

Im Versicherungsfall zahlt die Glasversicherung nicht nur die Reparatur und Wiederbeschaffung des zerstörten Gegenstandes. Stattdessen übernimmt sie auch die Kosten für die Notverglasung, die Aufräumarbeiten und die Entsorgung des kaputten Gegenstandes.

Leistungen der Glasversicherung
Leistung Beschreibung
Reparatur & Wiederbeschaffung Kosten für Ersatz des zerstörten Glases
Notverglasung Provisorische Absicherung nach dem Schaden
Aufräumarbeiten Beseitigung von Scherben und Splittern
Entsorgung Fachgerechte Entsorgung des kaputten Gegenstandes

Versicherte haben zudem die Möglichkeit, weitere Leistungen mitzuversichern:

  • Kran- und Gerüstkosten;
  • Reparatur von Verschönerungen z.B. Verzierung und Malerei;
  • Reparaturen am Fensterrahmen oder am Mauerwerk;
  • Sachverständiger, der die Schadenskosten einschätzt.

Was kostet eine Glasversicherung?

Die Kosten für eine Glasversicherung sind von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen hängt der Preis davon ab, ob die Person sich für eine Glasversicherung im Rahmen der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung entscheidet. Anschließend spielen viele Elemente eine Rolle, die mit der persönlichen Situation des/der Versicherten zusammenhängen. Einen festen Tarif gibt es nicht: Der Beitrag wird individuell anhand von Wohnfläche, versicherten Glasflächen und gewünschtem Leistungsumfang kalkuliert.

  • die Größe der Wohnfläche;
  • die versicherten Glasflächen und die vereinbarte Versicherungssumme;
  • der Umfang des Schutzes, also ob der/die Versicherte zusätzliche Leistungen wie Kran- oder Gerüstkosten einschließt.

Kann man die Glasversicherung steuerlich absetzen?

Die Glasversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn das versicherte Gebäude unternehmerisch genutzt wird. Dies gilt zwar grundsätzlich nur für Geschäft- und Lagerräume, kann aber auch in einer privaten Wohnung Gültigkeit haben. Und zwar, wenn innerhalb dieser Wohnung ein Arbeitszimmer existiert, das beruflich genutzt wird.

Beispiel: Ein/e Arbeitnehmer/in arbeitet zwei Tage in der Woche im Büro und drei Tage in der Woche im Home Office. Er/sie hat aus diesem Grund einen Raum in seiner/ihrer Wohnung eingerichtet, der ausschließlich als Arbeitszimmer dient. Der/die Betroffene kann die Glasversicherung demnach steuerlich absetzen.

Für eine ausschließlich privat genutzte Wohnung, in der sich kein Arbeitszimmer befindet, kann die Glasversicherung nicht steuerlich abgesetzt werden. Die einzige Ausnahme liegt vor, wenn der/die Versicherte die Wohnung vermietet. In solch einem Fall ist die Glasversicherung eine umlagefähige Versicherung. Die gleichen Regeln gelten übrigens für die steuerliche Absetzbarkeit der Hausratversicherung.

Häufig gestellte Fragen über die Glasversicherung

Eine Glasversicherung lohnt sich vor allem für Personen, die teure Glasarbeiten in ihrem Eigenheim besitzen, wie Wintergärten, großflächige Fenster, Gewächshäuser, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben oder Aquarien und Terrarien. Auch Haushalte mit Kindern oder großen Haustieren können von der Versicherung profitieren, da es hier schneller zu Unfällen kommen kann.

Die Glasversicherung deckt nur Flachglas ab - also Glasscheiben, Spiegel, Cerankochfelder, Vitrinen und ähnliche flache Glasflächen. Hohlglas wie Vasen, Trinkgläser oder Flaschen ist nicht versichert. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie bestimmt, ob ein Schaden unter den Versicherungsschutz fällt.

Nein. Die Glasversicherung greift nur, wenn das Glas tatsächlich zerstört (gebrochen oder zersprungen) ist. Kratzer, Absplitterungen oder oberflächliche Beschädigungen werden von der Versicherung nicht übernommen.

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das versicherte Gebäude muss unternehmerisch genutzt werden (Geschäfts- oder Lagerräume) oder es muss ein beruflich genutztes Arbeitszimmer in der Wohnung vorhanden sein. Bei rein privater Nutzung ist ein steuerliches Absetzen nur möglich, wenn die Wohnung vermietet wird.

Die Glasversicherung zahlt nicht nur die Reparatur und Wiederbeschaffung des zerstörten Gegenstandes, sondern auch die Notverglasung, Aufräumarbeiten und Entsorgung. Optional können weitere Leistungen wie Kran- und Gerüstkosten, Reparatur von Verzierungen oder Mauerwerksreparaturen mitversichert werden.

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