2
Arten der Lebensversicherung
Steuerfrei
Zinsen bei Kapitallebensv.
3 Jahre
Wartezeit bei Selbsttötung
300.000 €
Check-Up-Grenze

Welche Lebensversicherungen gibt es?

Die Lebensversicherung gehört zu den klassischen Vorsorgeversicherungen und existiert in zwei Hauptformen: der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung.

Risikolebensversicherung

Reiner Todesfallschutz zu günstigen Beiträgen.

  • Auszahlung nur im Todesfall
  • Günstige Versicherungsbeiträge
  • Keine Auszahlung am Laufzeitende
  • Ideal zur Kreditabsicherung

Kapitallebensversicherung

Todesfallschutz plus Kapitalaufbau.

  • Todesfallschutz + Kapitalanlage
  • Steuerfreie Zinserträge
  • Ablaufleistung am Laufzeitende
  • Geeignet für Immobilienfinanzierung

Risikolebensversicherung

Wünschen Sie nur eine Todesfallabsicherung, dann reicht eine Risikolebensversicherung aus. Die Risikolebensversicherung gewährleistet Versicherungsschutz, falls der Todesfall eintritt. Verstirbt eine versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt die Lebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme aus. Die Höhe der Todesfallsumme können Sie im Tarifantrag selbst bestimmen. Die Versicherungsbeiträge sind im Vergleich zur Kapitallebensversicherung ziemlich günstig, da die Versicherung kein zusätzliches Geld als Altersvorsorge ansparen muss. Der Versicherungsschutz gilt sozusagen lediglich als Sicherheit für die Hinterbliebenen, falls ein Einkommensbezieher verstirbt. Ein Vertragsabschluss kommt zum Beispiel häufig beim Immobilienkauf vor, wenn der Kredit abgesichert werden muss. Ist am Ende der Versicherungslaufzeit keine versicherte Person verstorben, erlischt die Risikolebensversicherung ohne Auszahlung einer Leistung. Das liegt daran, dass mit den Versicherungsbeiträgen nur das Todesfallrisiko abgedeckt ist.

Kapitallebensversicherung

Über die Kapitallebensversicherung profitieren Sie nicht nur von einem Todesfallschutz. Sie sparen zusätzlich verzinstes Kapital an. Das angesammelte Vermögen zahlt die Versicherung am Ende der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer aus — also auch dann, wenn der Tod nicht eingetreten ist.

Der Vorteil der Kapitallebensversicherung ist, dass Sie die während der Vertragslaufzeit erzielten Zinserträge nicht versteuern müssen. Das Kapital bleibt also erhalten, damit es weiterhin in voller Höhe verzinst werden kann.

Die Kapitallebensversicherung kann wie die Risikolebensversicherung bei einer Immobilienfinanzierung sinnvoll sein. Ihr Versicherungstarif wird dabei so kalkuliert, dass Sie Ihr Immobiliendarlehen am Ende der Versicherungslaufzeit oder bei frühzeitigem Tod komplett durch die Auszahlungssumme tilgen können.

Überschussbeteiligung bei Vertragsfälligkeit

Was sind Überschüsse?

In der Lebensversicherung werden Sie an den von der Versicherung erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Überschüsse entstehen, wenn weniger Sterbefälle aufgetreten sind als kalkuliert oder durch Erträge aus Kapitalanlagen.

Das Zustandekommen von Überschüssen kann unterschiedliche Ursachen haben. Die Lebensversicherung kalkuliert die Versicherungsbeiträge im Grunde aufgrund von Sterbefallstatistiken. Es entsteht ein Überschuss, wenn weniger Sterbefälle aufgetreten sind als ursprünglich kalkuliert wurde. Weiterhin werden Erträge aus Kapitalanlagen als Überschussbeteiligung verwendet.

Die Überschussanteile werden in der Risikolebensversicherung meist als zusätzlicher Bonus im Todesfall ausgezahlt — der sogenannte Todesfallbonus. In der Kapitallebensversicherung werden die Überschüsse zusammen mit der Ablaufleistung vergütet.

Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung

Die Ablaufleistung ist der Kapitalertrag, den Sie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung angesammelt haben. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird die Ablaufleistung mit den angesammelten Überschussanteilen an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Arten der Ablaufleistung in der Kapitallebensversicherung
Art der Ablaufleistung Beschreibung
Garantierte Ablaufleistung Feste Zusage bei Vertragsbeginn, berechnet mit aktuellem Garantiezins.
Voraussichtliche Ablaufleistung Kalkulation unter Berücksichtigung der derzeitigen Verzinsung inkl. Überschüssen. Nicht garantiert.
Rentenwahlrecht Alternative: lebenslange, monatliche Rente statt Einmalzahlung.

Zusatzversicherungen in der Lebensversicherung

Viele Lebensversicherungen bieten Zusatzversicherungen an, die Sie bei Ihrem Antrag mit abschließen können. Neben dem Todesfallschutz versichern Sie dadurch weitere Gefahren, die für Ihr Leben relevant sein können.

Berufsunfähigkeit

Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Ideal, wenn keine separate BU-Versicherung besteht.

Hinterbliebenenrente

Ergänzend zur Todesfallsumme: monatliche Zahlungen an Ihre Nachkommen nach dem Todesfall.

Unfallversicherung

Einmalige Invaliditätsleistung oder monatliche Unfallrente bei dauerhaften Schäden nach einem Unfall.

Daneben dürfen Sie bei vielen Tarifen die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umtauschen. Der Umtausch muss innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre vollzogen werden. Für den Wechsel auf eine Kapitallebensversicherung ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht notwendig.

Vorläufiger Versicherungsschutz für Lebensversicherungen

Lebensversicherungen bieten einen kostenlosen vorläufigen Versicherungsschutz solange der eigentliche Versicherungsschutz noch nicht begonnen hat. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt, sobald der Versicherungsantrag bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen ist.

Voraussetzungen für den vorläufigen Schutz

  • Versicherte Person ist unter 70 Jahre alt
  • Erster Beitrag wurde bereits gezahlt oder eine Einzugsermächtigung liegt vor
  • Versicherungsbeginn muss innerhalb von zwei Monaten sein
  • Antrag darf nicht von den standardisierten Bedingungen abweichen

Unter bestimmten Bedingungen erlischt der vorläufige Versicherungsschutz in der Lebensversicherung. Eine Auszahlung der Versicherungssumme ist ausgeschlossen, wenn der Tod aufgrund von Selbstmord, Kriegsereignisse oder bereits bestehenden Krankheiten, die bei der Gesundheitsprüfung abgefragt wurden, eingetreten ist. Des Weiteren erlischt der vorläufige Versicherungsschutz, wenn der Lastschrifteinzug nicht geklappt hat, der Antrag abgelehnt oder widersprochen wurde.

Ausschlüsse in der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung kann ihre Leistungen einschränken, wenn der Tod zum Beispiel aufgrund von folgenden Ereignissen eingetreten ist:

Leistungseinschränkungen

  • Kriegsereignisse (Auszahlung des Zeitwerts zum Todeszeitpunkt)
  • Selbsttötung innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre
  • Tod im vorsätzlichen Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder atomaren Waffen

Kriegsereignisse sind nur dann mitversichert, wenn sie im Ausland stattgefunden haben und die versicherte Person daran nur passiv beteiligt war. Bei einem Krieg im Inland würden ansonsten zu viele Schadenfälle auf einmal eintreten und zur Insolvenz der Versicherung führen. Bei einem Selbstmord innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre besteht nur dann Versicherungsschutz über die Lebensversicherung, wenn bei der betroffenen Person eine geistliche, krankhafte Störung anerkannt wird. Nachdem die Lebensversicherung mindestens drei Jahre gelaufen ist, zahlen die meisten Versicherungen nahezu ausnahmslos die vereinbarte Versicherungssumme auch bei einem Selbstmord aus.

Häufig gestellte Fragen zur Lebensversicherung

Die Risikolebensversicherung bietet nur einen Todesfallschutz zu günstigen Beiträgen. Kommt es nicht zum Todesfall, gibt es keine Auszahlung. Die Kapitallebensversicherung kombiniert den Todesfallschutz mit einer Kapitalanlage und zahlt am Ende der Laufzeit die Ablaufleistung plus Überschüsse aus.

Die Versicherungssumme wird an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt, die Sie im Vertrag festlegen. Das können Ehepartner, Kinder oder andere Personen sein. Sie können das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich gestalten.

Ja, bei Antragstellung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro werden häufig zusätzliche Arztberichte oder Check-Ups benötigt. Bei erhöhtem Risiko kann ein Risikozuschlag erhoben oder der Antrag abgelehnt werden.

Ja, Lebensversicherungen bieten einen kostenlosen vorläufigen Schutz ab Eingang des Antrags. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person unter 70 Jahre alt ist, der erste Beitrag gezahlt wurde und der Versicherungsbeginn innerhalb von zwei Monaten liegt.