Rentenversicherung
Erhöht die monatliche Rentenleistung
Lebensversicherung
Erhöht die Todesfallsumme
BU-Versicherung
Erhöht die BU-Rente
Welche Überschussarten gibt es?
Es gibt verschiedene Quellen, wo die Überschüsse für die Versicherungen herkommen:
Kapitalerträge
Aus Anlagen- Versicherungsbeiträge werden verzinslich angelegt
- Klassische Zinsanlagen, Fonds oder Wertpapiere
- Mindestens 90 % der Erträge werden ausgeschüttet
Risikoüberschüsse
Weniger Schadensfälle- Kosten für Leistungen geringer als kalkuliert
- Weniger Versicherungsfälle als erwartet
- Differenz wird an Versicherte ausgeschüttet
Wann werden Überschüsse ausgezahlt?
Die Überschussbeteiligung erhalten Versicherte bereits während der Ansparphase. Dadurch wird die spätere Leistung schon früh im Vertragsverlauf zusätzlich zur Garantieverzinsung aufgestockt – je nach Versicherungsart wirkt sie sich unterschiedlich aus:
| Versicherungsart | Wirkung der Überschussbeteiligung |
|---|---|
| Rentenversicherung | Erhöhung der Rentenleistung |
| Lebensversicherung | Erhöhung der Todesfallsumme |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente |
Für die Versicherungen werden selbst dann noch Überschüsse zugeteilt, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. So zum Beispiel, wenn eine Berufsunfähigkeit bereits eingetreten ist oder die Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung begonnen hat.
Wann endet die Überschussbeteiligung?
Die Überschussbeteiligung endet erst, wenn Sie keinen Anspruch mehr auf eine Versicherungsleistung haben und keine Versicherungsbeiträge mehr entrichtet werden. Das wäre zum Beispiel in der Risikolebensversicherung der Fall, wenn der Tod eingetreten ist.
Häufig gestellte Fragen zur Überschussbeteiligung
Die Überschussbeteiligung ist eine Gewinnbeteiligung für Versicherte in der Personenversicherung. Versicherungsunternehmen erwirtschaften Überschüsse durch Kapitalanlagen und geringere Schadenskosten als kalkuliert und müssen mindestens 90 % davon an die Versichertengemeinschaft ausschütten.
Eine Überschussbeteiligung gibt es bei Personenversicherungen im Bereich der Lebensversicherung, darunter die Rentenversicherung, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach Versicherungsart erhöht sich die Rente, Todesfallsumme oder BU-Rente.
Überschüsse entstehen aus zwei Quellen: Erstens durch Kapitalerträge aus der verzinslichen Anlage der Versicherungsbeiträge (Zinsanlagen, Fonds, Wertpapiere). Zweitens durch Risikoüberschüsse, wenn weniger Versicherungsfälle eintreten als ursprünglich kalkuliert wurde.
Ja, selbst wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist (z. B. Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug), werden weiterhin Überschüsse zugeteilt. Die Beteiligung endet erst, wenn kein Leistungsanspruch mehr besteht und keine Beiträge mehr gezahlt werden.
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