Leistungen der Gebäudeversicherung
In der Gebäudeversicherung ist nicht nur das gewünschte Wohngebäude versichert, sondern generell auch folgende Bestandteile des Gebäudes und des Grundstücks:
Mitversicherte Gebäude- und Grundstücksbestandteile
Versicherte Gefahren
Die Sachversicherung erstattet die Reparatur- und Wiederaufbaukosten, wenn durch die folgenden Gefahren ein Schaden an dem versicherten Gebäude, den Grundstücks- oder Gebäudebestandteilen entsteht:
| Versicherte Gefahr | Kategorie |
|---|---|
| Brand | Feuer |
| Blitzschlag | Feuer |
| Überspannung durch Blitz | Feuer |
| Explosion / Verpuffung / Implosion | Druck |
| Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs | Sonstige |
| Fahrzeuganprall | Sonstige |
| Leitungswasser | Wasser |
| Sturm | Wetter |
| Hagel | Wetter |
Schutz über die Elementarversicherung
Es gibt Gefahren, die im Grundschutz der Gebäudeversicherung nicht enthalten sind. Da Schäden durch Starkregen und Überschwemmung in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen haben, ist der Elementarschutz heute für die meisten Eigentümer sinnvoll. Diese Gefahren können Sie als optionalen Baustein in die Wohngebäudeversicherung einschließen:
Elementargefahren (optional)
Erstattungen von der Gebäudeversicherung
In der Wohngebäudeversicherung sind grundsätzlich erstmal die Schäden am Gebäude und deren Bestandteile abgesichert. Nach einem Versicherungsfall kommen auf den Eigentümer jedoch meist noch weitere finanzielle Belastungen zu, die direkt mit dem Schaden verbunden sind. Welche Aufwendungen Sie von der Wohngebäudeversicherung erstattet bekommen, hängt von Ihrem Versicherungstarif ab. Sie können sich über die Gebäudeversicherung häufig die folgenden Auslagen erstatten lassen:
Die versicherten Aufwendungen sind teilweise auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme oder auf eine jährliche Höchstleistung begrenzt. Sofern eine Begrenzung vorhanden ist, sind die Deckungssummen in einem guten Versicherungscheck ersichtlich.
Welche Leistungsunterschiede gibt es?
Bei besseren Wohngebäudetarifen können Sie folgende Gefahren mitversichern, ohne dass Ihre jährlichen Versicherungskosten stark steigen müssen:
- Sengschäden;
- Rauchschäden;
- Schäden an Photovoltaikanlagen;
- Schäden, die durch einen Einbruch oder Einbruchversuch entstanden sind;
- Kosten zur Beseitigung von Rohrverstopfungen;
- Graffitischäden;
- Sachverständigenkosten.
Mit unserem Versicherungsvergleich checken Sie diese und andere Leistungen, damit Sie so den bestmöglichen Tarif finden.
Ausschlüsse der Gebäudeversicherung
Nicht versichert in der Wohngebäudeversicherung sind Schäden, die aufgrund folgender Ereignisse entstehen:
Generelle Ausschlüsse
- ✗Krieg oder kriegsähnliche Zustände
- ✗Innere Unruhen (teilweise versichert)
- ✗Schäden durch Kernenergie, nukleare oder radioaktive Strahlung
Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhungen
Haben Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, müssen Sie auch während der Vertragslaufzeit darauf achten, dass Sie bestimmte Umstände der Versicherung anzeigen. Kommt es bei Änderungen am Wohngebäude zu einer Gefahrerhöhung, müssen Sie diesen Umstand der Versicherung mitteilen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Eigenschaften ändern, die bei einem Versicherungscheck und im Antrag abgefragt werden.
Wichtig: Gefahrerhöhung rechtzeitig melden
Unterlässt der Versicherungsnehmer die Anzeige, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Bei vorsätzlichem Verhalten kann es sogar passieren, dass die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall Leistungen verweigert. Erhöht der Versicherer im Gegenzug den Beitrag um mehr als 10 %, ohne dass der Leistungsumfang steigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Eine erhöhte Gefahr kann zum Beispiel in den folgenden Fällen vorliegen:
- Gebäude oder Anbauten werden nicht mehr genutzt;
- Realisierung von Baumaßnahmen;
- Aufnahme oder Änderung eines Gewerbebetriebs;
- Wohngebäude fällt unter Denkmalschutz.
Häufig gestellte Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Es gibt keine gesetzliche Pflicht für die Wohngebäudeversicherung. Allerdings verlangen Banken bei einer Immobilienfinanzierung in der Regel den Nachweis einer Gebäudeversicherung als Voraussetzung für den Kredit. Die Absicherung ist aber auch ohne Darlehen dringend zu empfehlen.
Der Grundschutz umfasst Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Verpuffung, Implosion, Luftfahrzeuganprall, Fahrzeuganprall, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Optional können Sie den Schutz um Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben und Lawinen erweitern.
Die gängigste Methode ist die Berechnung über den gleitenden Neuwert auf Basis des Wert 1914. Damit wird die Versicherungssumme automatisch an die Baukostenentwicklung angepasst und es gilt ein Unterversicherungsverzicht. Alternativ gibt es die Berechnung nach Neuwert, Zeitwert oder gemeinem Wert.
Ein ordentlicher Wechsel ist zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Bei einer Beitragserhöhung oder einem Eigentümerwechsel haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat.
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