Wann gibt es einen Risikozuschlag?

Jede private Krankenversicherung bewertet das Risiko von Krankheiten anders. Für bereits bestehende Krankheiten erheben private Krankenversicherungen daher oft einen Risikozuschlag, damit sich die Interessenten versichern können. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur PKV-Abrechnung, zur PKV für Angestellte und zur PKV für Beamte.

Geringer Zuschlag

Leichtere Beschwerden
  • Kreislaufbeschwerden
  • Übergewicht
  • Neurodermitis, Bluthochdruck, Heuschnupfen

Ablehnung möglich

Schwere Erkrankungen
  • Krebs
  • Herzmuskelschäden
  • Diabetes

Die Höhe des Beitragszuschlags ist von der Dauer und der Häufigkeit der Beschwerden abhängig. Bei besonders starken Kreislaufbeschwerden mit Durchblutungsstörungen kann es auch vorkommen, dass die Versicherung den Antrag ablehnt, da ansonsten der Zuschlag zu hoch oder das Risiko nicht mehr tragbar wäre.

Krankheiten oder Beschwerden, die während der Vertragslaufzeit auftauchen, sind jedoch von einem Beitragsaufschlag nicht betroffen. Der Risikozuschlag wird in vielen Fällen nicht nur für die Krankenversicherung, sondern auch für die Pflegeversicherung, ein Krankentagegeld oder eine sonstige Zusatzversicherung erhoben. Meistens ist hierbei der Aufschlag jedoch wesentlich geringer als für die private Krankenversicherung.

Statt eines Risikozuschlags kann die private Krankenversicherung bei bestehenden Vorerkrankungen auch einen Leistungsausschluss vereinbaren. Der Unterschied ist wichtig: Beim Risikozuschlag zahlen Sie einen höheren Beitrag, behalten aber den vollen Versicherungsschutz – die betroffene Erkrankung bleibt also versichert. Bei einem Leistungsausschluss bleibt Ihr Beitrag unverändert, dafür übernimmt die Versicherung für die ausgeschlossene Vorerkrankung keine Kosten. Welche Variante angeboten wird, hängt von der Art der Erkrankung und den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers ab. Anders als der gesetzlich festgelegte einkommensabhängige Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der PKV-Beitrag stets nach dem individuellen Gesundheitsrisiko.

Wie hoch sind die Zuschläge?

Die Höhe des Zuschlags ist immer von den individuellen Erkrankungen abhängig. Die private Krankenversicherung schaut dabei auf die potentiellen Arztkosten, die bei einer Fortsetzung oder Verschlechterung der Krankheit auftreten können.

Tipp: Anhand einer Risikovorabanfrage bei unternehmensinternen Abteilungen können Sie bereits vor der Antragstellung prüfen, wie hoch der Risikozuschlag sein wird. Die Risikovorprüfung ist für die Krankenversicherungen nicht verbindlich. Dennoch wird sich an die gemachte Zusage in der Regel gehalten.

Kann der Risikozuschlag aufgehoben werden?

Sollte sich während der Vertragslaufzeit herausstellen, dass Beschwerden oder Erkrankungen vollständig geheilt sind, kann der Versicherungsnehmer eine Aufhebung des erhöhten Beitrags beantragen.

Ablauf der Aufhebung

1
Gesundheitscheck beim Arzt

Ein Arzt überprüft, ob Ihre Beschwerden oder Erkrankungen vollständig geheilt sind.

2
Fragebogen ausfüllen

Der Arzt füllt einen von der privaten Krankenversicherung vorgefertigten Fragebogen aus und schickt ihn an die Versicherung.

3
Prüfung durch die Risikoabteilung

Die Risikoprüfung der Versicherung entscheidet daraufhin, inwieweit der Risikozuschlag entfernt werden kann.

Häufig gestellte Fragen zum Risikozuschlag in der PKV

Leichtere Beschwerden wie Kreislaufprobleme, Übergewicht, Neurodermitis, Bluthochdruck oder Allergien wie Heuschnupfen führen im Normalfall zu einem geringen Risikozuschlag. Die genaue Höhe hängt von der Dauer und Häufigkeit der Beschwerden ab. Jede PKV bewertet das Risiko individuell.

Bei besonders schweren Erkrankungen wie Krebs, Herzmuskelschäden oder Diabetes reicht ein erhöhter Beitrag oft nicht mehr aus. In solchen Fällen ist eine Versicherbarkeit nicht mehr möglich und der Versicherungsantrag wird abgelehnt.

Nein. Krankheiten oder Beschwerden, die erst während der Vertragslaufzeit auftauchen, sind von einem Beitragsaufschlag nicht betroffen. Der Risikozuschlag bezieht sich ausschließlich auf bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Erkrankungen.

Ja. Anhand einer Risikovorabanfrage bei unternehmensinternen Abteilungen können Sie bereits vor der Antragstellung prüfen, wie hoch der Risikozuschlag sein wird. Diese Vorprüfung ist zwar nicht verbindlich, aber die Versicherungen halten sich in der Regel an die gemachte Zusage.

Beim Risikozuschlag zahlen Sie für eine bestehende Vorerkrankung einen höheren Beitrag, behalten dafür aber den vollen Versicherungsschutz inklusive der betroffenen Erkrankung. Bei einem Leistungsausschluss bleibt Ihr Beitrag unverändert, dafür sind Behandlungskosten der ausgeschlossenen Vorerkrankung nicht abgedeckt. Welche Variante angeboten wird, entscheidet die Versicherung im Rahmen der Risikoprüfung.

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