Was ist in der Maschinenversicherung versichert?
Mit der Maschinenversicherung schützen Sie die unterschiedlichsten Arbeitsgeräte. Sie können sowohl fest installierte als auch mobile Maschinen schützen. Folgende Maschinen können Sie versichern: Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Bauleistungsversicherung, zur D&O-Versicherung und zum Firmenrechtsschutz.
Stationäre Maschinen
Fest installierte Maschinen, Einrichtungen und technische Anlagen
Fahrbare Geräte
Bagger, Traktoren, Gabelstapler, Kräne und mehr
Elektronische Einrichtungen
Transportable Geräte und sonstige technische Anlagen
Die Maschinen sind versichert, sobald sie betriebsfertig sind. Sollte nach der Inbetriebnahme eine Montage oder ein Transport anstehen und sich die Maschinen dadurch nicht mehr im Betrieb befinden, unterbricht das den Risikoversicherungsschutz nicht.
Versicherte Gefahren in der Maschinenversicherung
Um einen Leistungsanspruch gegenüber der Maschinenversicherung zu haben, muss eine Maschine beschädigt oder zerstört worden sein. Zu den wichtigsten versicherten Gefahren zählen:
| Gefahr | Gilt für |
|---|---|
| Bedienungsfehler / Ungeschicklichkeit | Alle Maschinen |
| Konstruktions- / Materialfehler | Alle Maschinen |
| Kurzschluss / Überspannung | Alle Maschinen |
| Sturm, Frost, Eisgang | Alle Maschinen |
| Zerreißen durch Fliehkraft / Überdruck | Nur stationäre Maschinen |
| Brand, Blitzschlag, Explosion | Nur fahrbare / transportable Geräte |
| Diebstahl / Einbruchdiebstahl | Nur fahrbare / transportable Geräte |
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Maschinenversicherungen erstatten im Versicherungsfall den Neuwert der Maschinen. Die Versicherungssumme sollte in der Maschinenversicherung deshalb so hoch wie der Neuwert der Maschinen sein. Der Neuwert ist der Anschaffungspreis der Maschinen im Neuzustand ohne Berücksichtigung von Rabatten.
Tipp: Passen Sie die Versicherungssumme regelmäßig an die Preisentwicklung an, damit Sie nicht über- oder unterversichert sind. Eine Unterversicherung kann im Schadensfall zu einer gekürzten Entschädigung führen.
Welche Folgekosten lassen sich erstatten?
Die Maschinenversicherung deckt nicht nur Ihre Maschinen sondern auch bestimmte Folgekosten ab. In der Regel handelt es sich hierbei um Dienstleistungen, die der Wiederinstandsetzung der Maschinen dienen:
- Wiederherstellungskosten für Daten;
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten;
- Bewegungs- und Schutzkosten;
- Luftfrachtkosten;
- Bergungskosten.
Individueller Zusatzschutz
Durch den Einschluss von Zusatzklauseln ist es außerdem möglich, bestimmte Maschinenteile und Gefahren mitzuversichern. So können Sie zum Beispiel verschiedene Bauteile, Gummierungen oder Biogaskraftwerke versichern. Außerdem können Sie Gefahren wie das Ausbrechen von Schmelzmasse, innere Betriebsschäden oder innere Unruhen einschließen. Darüber hinaus kann Ihre Firma noch Reserveteile und Zusatzgeräte über die Maschinenversicherung abdecken.
Unterbrechungsschutz für Maschinen
In der Versicherungswirtschaft existiert auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Maschinen. Der Unterbrechungsschutz tritt dann ein, wenn Maschinen aufgrund eines Schadens nicht mehr bedient und genutzt werden können. Da in einem solchen Fall die Maschinen nicht mehr arbeiten, entstehen dem Betrieb Einbußen bei der Produktion und somit auch bei den Umsatzerlösen. Der Unterbrechungsschutz kommt für die zukünftig anfallenden Betriebskosten und den entgangenen Gewinnen auf. In Verbindung mit einer Maschinenversicherung gilt diese Art der Versicherungsdeckung als unerlässlich, um den Betrieb aufrecht zu halten.
Mehr Informationen zur Maschinenversicherung
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Häufig gestellte Fragen zur Maschinenversicherung
Sie können stationäre Maschinen, fahrbare Geräte (Bagger, Traktoren, Kräne), elektronische Einrichtungen, transportable Geräte und sonstige technische Anlagen versichern. Die Maschinen sind versichert, sobald sie betriebsfertig sind.
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert (Anschaffungspreis im Neuzustand) der Maschinen entsprechen. So stellen Sie sicher, dass im Schadensfall der volle Wiederbeschaffungswert erstattet wird.
Ja, für fahrbare und transportable Geräte ist der Schutz gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub in der Regel mitversichert. Bei stationären Maschinen können Sie diesen Schutz über die Inventarversicherung ergänzen.
Diese Zusatzversicherung kommt für entgangene Gewinne und laufende Betriebskosten auf, wenn Maschinen aufgrund eines versicherten Schadens ausfallen und die Produktion stillsteht.