Pflichtversichert oder freiwillig versichert?

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird grundsätzlich zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten unterschieden. Ihr Versicherungsstatus bestimmt, wie Ihr Beitrag berechnet wird und welche Wahlmöglichkeiten Sie haben. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zum Bonusprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung und zu den Vorsorgeuntersuchungen.

Pflichtversichert

Gesetzlich vorgeschrieben
  • Angestellte unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Auszubildende, Arbeiter und Praktikanten
  • Studenten (mit Befreiungsmöglichkeit)

Freiwillig versichert

Wahlfreiheit GKV oder PKV
  • Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte (selten, meist PKV günstiger)

Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse

Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser unterscheidet sich teilweise erheblich zwischen den Kassen und kann ein entscheidender Faktor bei der Wahl Ihrer Krankenkasse sein.

Tipp: Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Erhöhungsschreibens können Sie zu einer günstigeren Kasse wechseln — ganz ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist.

Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert je nach Krankenkasse und kann sich jährlich ändern. Vergleichen Sie regelmäßig die Beiträge, um unnötige Kosten zu vermeiden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Worauf sollten Sie bei der Kassenwahl achten?

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten weitgehend identische Grundleistungen. Unterschiede gibt es jedoch bei den Zusatzleistungen, dem Service und dem Beitragssatz. Folgende Kriterien helfen bei der Entscheidung:

Kriterien für die Wahl der Krankenkasse
Kriterium Warum wichtig?
Zusatzbeitrag Bestimmt die monatlichen Kosten — Differenzen bis 1,5% möglich
Bonusprogramme Prämien für Vorsorge und gesundheitsbewusstes Verhalten
Zusatzleistungen Osteopathie, Reiseimpfungen, professionelle Zahnreinigung
Service & Erreichbarkeit Online-Geschäftsstellen, Hotline, App-Angebot
Wahltarife Selbstbehalt, Kostenerstattung, Krankengeld-Optionen

Häufig gestellte Fragen zur gesetzlichen Krankenkasse

Ja, seit 1996 gilt in Deutschland die freie Kassenwahl. Jeder gesetzlich Versicherte kann seine Krankenkasse frei wählen und mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Die Krankenkasse darf Sie nicht ablehnen — es besteht ein Aufnahmezwang.

Pflichtversicherte müssen in der GKV versichert sein (z.B. Angestellte unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze). Freiwillig Versicherte könnten auch in die PKV wechseln, entscheiden sich aber bewusst für die GKV — etwa wegen der kostenlosen Familienversicherung oder aus Altersgründen.

Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge der verschiedenen Kassen. Der allgemeine Beitragssatz (14,6%) ist bei allen gleich — der Zusatzbeitrag macht den Unterschied. Beachten Sie aber auch die Zusatzleistungen: Eine etwas teurere Kasse kann sich durch bessere Bonusprogramme oder Zusatzleistungen lohnen.

Rund 95% der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Kassen identisch: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen. Unterschiede gibt es bei freiwilligen Zusatzleistungen wie Osteopathie, erweiterten Vorsorgeuntersuchungen oder Zuschüssen zu alternativen Heilmethoden.

Unsere Ratgeber zur gesetzlichen Krankenkasse