Gesetzlichen Krankenversicherung: Wer ist pflichtversichert?
Pflichtversichert ist jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der aufgrund des Berufsstatus nicht die Möglichkeit hat, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Wie der Name der Pflichtversicherung schon sagt, ist man dazu verpflichtet in der GKV versichert zu sein. Anders als bei der freiwilligen Gesundheitsversicherung haben Sie dann keine Wahlmöglichkeit. Die Pflichtversicherung gilt in der Regel nicht für Selbstständige und Freiberufler sowie für Beamte. Diese Berufsgruppen haben immer die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und können so in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert werden. Für manche selbstständige Berufe gibt es allerdings Ausnahmen, wodurch eine Versicherungspflicht auftreten kann. Zum Beispiel bei selbständigen Künstlern, Landwirten, Publizisten oder im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit.
Ausnahmen bei einer Selbstständigkeit
Bei einer Selbstständigkeit gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, in denen man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss. Unter bestimmten Umständen müssen zum Beispiel Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse pflichtversichert sein. Eine ähnliche Regelung gilt für selbstständige Landwirte. Im Normalfall sind Landwirte in der Krankenversicherung der Landwirte pflichtversichert. Die Pflichtversicherung gilt, wenn die Landwirtschaft der hauptberuflichen Tätigkeit entspricht. Sind Sie zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer selbstständig? Dann muss geprüft werden, welcher Job hauptberuflich ausgeübt wird. Sofern Sie überwiegend als Angestellter arbeiten, dann sind Sie auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen zutreffen. Das Einkommen aus der Selbstständigkeit wird lediglich als zusätzliche Einnahmen berücksichtigt.
Pflichtversicherung für Angestellte
Ist das Einkommen eines Angestellten unter der Pflichtversicherungsgrenze, ist man immer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Ausnahmen gibt es nur, wenn Angestellte bereits mal über der Grenze verdient haben und sich bei Unterschreiten der Grenze von der Pflichtversicherung befreien ließen. Die Höhe der Pflichtversicherungsgrenze variiert nahezu jedes Jahr. Maßgeblich hierfür ist das jährliche Bruttoeinkommen eines Angestellten. Die Pflichtversicherung gilt genauso für Auszubildende, Arbeiter und Praktikanten.
Studenten dürfen sich befreien lassen
Sobald ein Studium beginnt, ist man generell in der GKV pflichtversichert. Als Student kann man sich allerdings innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln. Sind Sie jedoch erst mal von der Versicherungspflicht ausgeschieden, müssen Sie während des gesamten Studiums in der privaten Krankenversicherung bleiben.
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