74,3 Mio. GKV-Versicherte
14,6 % Allg. Beitragssatz
95+ Krankenkassen
0 € Familienversicherung

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gibt es in der GKV einen Mindestumfang an Versicherungsleistungen. Jede Krankenkasse muss für diese gesetzlichen Mindestleistungen aufkommen.

Gesetzliche Pflichtleistungen
  • Arzneimittel und Heil-/Hilfsmittel
  • Psychotherapie und Rehabilitation
  • Krankentagegeld und häusliche Pflege
  • Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung
  • Schwangerschaft und Mutterschaftsgeld
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Palliativversorgung und Soziotherapie
Nicht erstattet
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlungen
  • Sehhilfen ab 18 Jahren
  • Kieferorthopädie ab 18 Jahren
  • Heilpraktiker
  • Abrechnung über Honorarärzte

Zusatzleistungen einschließen

Neben den Standardleistungen können Sie zusätzliche Leistungen einschließen — entweder über Ihre Krankenkasse direkt oder über eine private Zusatzversicherung:

Sehhilfen
Heilpraktiker
Einzelzimmer
Zahnersatz
Pflegetagegeld
Chefarzt

Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung

Neben den üblichen Leistungen gibt es Wahltarife, die Krankenkassen anbieten müssen. Diese können Sie zusätzlich abschließen:

Hausarztmodell

Verpflichten Sie sich, immer zuerst zum Hausarzt zu gehen, profitieren Sie von Bonifikationen oder werden von Zuzahlungen befreit.

Besondere Behandlungsprogramme

Teilnahme an speziellen Programmen (z.B. Studien) kann zu Prämienzahlungen oder Vergünstigungen führen.

Krankentagegeld

Ab dem 43. Krankheitstag erhalten Sie Krankengeld. Ein Wahltarif ermöglicht die Zahlung bereits nach einer Woche — besonders für Selbstständige relevant.

Wie vermeiden Sie hohe Zusatzbeiträge?

Neben dem einheitlichen Beitragssatz dürfen Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Die Höhe unterscheidet sich je nach Kasse — ein Vergleich kann bares Geld sparen.

Tipp: Sie haben das Recht, Ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn der Zusatzbeitrag steigt. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge und wählen Sie eine Kasse mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Auszahlung von Geldprämien

Krankenkassen dürfen Geldprämien an Versicherte auszahlen — unabhängig vom Bonusprogramm. Prämien werden meist dann gezahlt, wenn Mitglieder besonders wenig Behandlungskosten verursacht haben. Die Überschüsse der Kasse werden so an gesundheitsbewusste Versicherte weitergegeben.

Häufig gestellte Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Jede Krankenkasse muss die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen erbringen. Dazu gehören unter anderem Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie, Rehabilitation, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsleistungen und zahnärztliche Behandlungen. Darüber hinaus dürfen Kassen freiwillige Zusatzleistungen anbieten.

Ja. Seit 2021 gilt eine Bindungsfrist von 12 Monaten nach einem Wechsel. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Mehr dazu unter Krankenversicherung kündigen.

Pflichtversicherte (Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze) müssen in der GKV bleiben. Freiwillig Versicherte (z.B. Selbstständige oder Gutverdiener) können sich freiwillig in der GKV versichern, obwohl sie berechtigt wären, in die PKV zu wechseln.

Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % des Bruttoeinkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Zusätzlich erhebt jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 2,5 %).

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