Wer kann sich kostenlos versichern?
Die beitragsfreie Familienversicherung ist eine Besonderheit der gesetzlichen Krankenversicherung: In der privaten Krankenversicherung zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen, risikoabhängigen Beitrag. Folgende Personen können sich über die GKV-Familienversicherung absichern:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner;
- Kinder, sowie Stief- und Pflegekinder;
- Enkelkinder, die bei dem versicherten Mitglied leben.
Pflegekinder können nur mitversichert werden, wenn die Pflege nicht aus beruflichen Gründen ausgeübt wird.
Voraussetzungen für die Familienversicherung
Damit Sie sich kostenlos familienversichern dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Die Voraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.
Voraussetzungen laut SGB
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im Inland
Familienangehörige dürfen nicht selbst versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sein (z.B. durch eine Angestelltentätigkeit)
Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit liegt nicht vor
Jährliches Gesamteinkommen darf die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten
Wie wird die Einkommensgrenze bemessen?
Das Gesamteinkommen für die Einkommensgrenze setzt sich aus verschiedenen Einnahmen zusammen. Dazu zählen Einkünfte aus einer beruflichen Beschäftigung, Zinsen aus Kapitalvermögen, Mieteinnahmen, Renten und Einnahmen aus Unterhaltszahlungen.
| Einkommensart | Grenze | Hinweis |
|---|---|---|
| Reguläres Einkommen | 1/7 der Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) | Bezugsgröße orientiert sich an Rentenauszahlungen |
| Minijob | Bis zur jeweils gültigen Minijob-Grenze | Eigene, höhere Grenze für geringfügige Beschäftigung; seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt |
Tipp: Ob Sie als familienversichertes Mitglied über der Einkommensgrenze liegen, rechnen bei Bedarf die Krankenkassen aus. Bei der Berechnung werden angefallene Werbungskosten von den Einkünften entsprechend abgezogen.
Familienversicherung für Kinder
Kinder können in der GKV bis zum Ende des 18. Lebensjahres in der Familienversicherung mitversichert werden. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres zum Beispiel aufgrund einer Ausbildung selbst versicherungspflichtig sind oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
| Alter | Familienversicherung möglich wenn... |
|---|---|
| Bis 18 Jahre | Grundsätzlich familienversichert |
| Bis 23 Jahre | Kind ist nicht erwerbstätig und hat kein eigenes Einkommen |
| Bis 25 Jahre | Kind befindet sich in FSJ, Schul- oder Berufsausbildung |
Bundesfreiwilligendienst (BFD): Leisten Kinder einen BFD ab, müssen sie sich um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Der Beitrag wird in der Regel von der Dienststelle gezahlt, so dass der Krankenversicherungsschutz für das Kind auch weiterhin kostenlos bleibt.
Wie können sich Studenten krankenversichern?
Studenten können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert sein. Danach muss die Familienversicherung der GKV beendet werden. Die Studenten müssen sich dann alleine in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung absichern.
Da ein Student in der sogenannten studentischen Krankenversicherung berücksichtigt wird, ist der Versicherungsbeitrag bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gleich. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist gesetzlich festgelegt und wird in der Regel jedes Jahr von dem Bundesgesundheitsministerium nachgeprüft.
Familienversicherung
Bis 25 Jahre kostenlos- Student unter 25 Jahre
- Kein eigenes Einkommen über Grenze
- Elternteil ist GKV-Mitglied
Eigene Versicherung
Studentische KV oder PKV- Student über 25 Jahre
- Einheitlicher Beitrag (gesetzlich festgelegt)
- Befreiung zugunsten PKV innerhalb 3 Monaten möglich
Wer vor dem Beginn des Studiums privat versichert war, wird auch erstmal in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Ist der Schutz über die Familienversicherung zum Beispiel aufgrund des Alters oder der Einkommensverteilung der Eltern nicht möglich, muss ein eigener Beitrag in der studentischen Krankenversicherung bezahlt werden.
Alternativ können sich Privatversicherte innerhalb der ersten 3 Monate ab Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Damit bleiben die bisher privat versicherten Studenten weiterhin Mitglied in der privaten Krankenversicherung.
Häufig gestellte Fragen zur Familienversicherung
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder (inkl. Stief- und Pflegekinder) sowie Enkelkinder, die beim versicherten Mitglied leben, können kostenlos mitversichert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Wohnsitz im Inland liegt und die Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Die Grenze liegt bei einem Siebtel der in § 18 SGB IV festgelegten Bezugsgröße — diese wird jährlich angepasst. Bei einem Minijob gilt die eigene, höhere Minijob-Grenze, die seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist. Die Krankenkassen berechnen bei Bedarf, ob Sie über der Grenze liegen.
Grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Bis 23 Jahre, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Bis 25 Jahre, wenn sie sich in einem FSJ, einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Beim Bundesfreiwilligendienst muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden — der Beitrag wird aber von der Dienststelle übernommen.
Ja, Studenten können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert sein. Danach müssen sie sich eigenständig in der studentischen Krankenversicherung der GKV versichern oder sich innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn für die PKV entscheiden.