Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter
Der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung ist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten immer zum Ende des Kalenderjahres möglich. Wechseln Sie aber nur dann, wenn es sich für Sie lohnt und Sie sich auch tatsächlich besserstellen. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur PKV-Abrechnung, zur PKV für Angestellte und zur PKV für Beamte.
Vorteile Anbieterwechsel
Zu einer anderen PKV- Höhere Rückstellungen und Eigenkapitalquoten möglich
- Bessere langfristige Beitragsstabilität
- Seit 2009: Alterungsrückstellungen anteilig übertragbar (§ 204 VVG)
Risiken Anbieterwechsel
Worauf Sie achten müssen- Vor 2009: Keine Mitnahme der Alterungsrückstellungen
- Neues Eintrittsalter erhöht den Beitrag
- Erneute Gesundheitsprüfung erforderlich
Achtung: Wenn Sie bereits vor dem Jahr 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind, ist die Anrechnung der angesammelten Alterungsrückstellungen bei einem Anbieterwechsel nicht möglich. In diesem Fall lohnt sich häufig ein interner Tarifwechsel mehr.
Tarifwechsel innerhalb des PKV-Anbieters
Wenn Sie sich für einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer aktuellen PKV entscheiden, können Sie hierbei die Leistungen anpassen und möglicherweise Geld sparen. Oft ist das bei Versicherten sinnvoll, die bereits jahrelang privat versichert sind.
| Kriterium | Anbieterwechsel | Interner Tarifwechsel |
|---|---|---|
| Alterungsrückstellungen | Anteilig übertragbar (ab 2009) | Bleiben vollständig erhalten |
| Gesundheitsprüfung | Vollständig erforderlich | Nur bei Leistungsverbesserung |
| Kündigungsfrist | 3 Monate zum Jahresende | Jederzeit möglich |
| Eintrittsalter | Neues Alter zählt | Ursprüngliches Alter bleibt |
Dabei suchen Sie sich aus den aktuellen Versicherungstarifen einen günstigen Schutz aus. Allerdings sollten Sie sich das vorher genau überlegen, da Sie bessere Leistungen dann nur noch schwer wiederbekommen — vor allem, wenn sich Ihre Gesundheit im Laufe der Jahre verschlechtert.
Bei einer Tarifänderung müssen Sie die Gesundheitsfragen der Versicherung erneut beantworten — außer Sie haben bei Vertragsbeginn einen sogenannten Optionstarif eingeschlossen. Dann ist der Wechsel in einen besseren Tarif meist innerhalb der ersten fünf Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Tipp: Prüfen Sie bei Vertragsbeginn, ob ein Optionstarif eingeschlossen ist. Dieser ermöglicht Ihnen den Wechsel in einen besseren Tarif innerhalb der ersten fünf Jahre — ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Häufig gestellte Fragen zum Wechsel der privaten Krankenversicherung
Die Kündigung der privaten Krankenversicherung ist mit einer Frist von 3 Monaten immer zum Ende des Kalenderjahres möglich. Bei einem internen Tarifwechsel innerhalb Ihres aktuellen Anbieters gelten hingegen keine besonderen Fristen — dieser ist jederzeit möglich.
Personen, die seit dem Jahr 2009 privat krankenversichert sind, können die angesparten Alterungsrückstellungen anteilig zur neuen Versicherung mitnehmen (§ 204 Abs. 1 VVG). Bei Verträgen, die vor 2009 abgeschlossen wurden, ist die Mitnahme leider nicht möglich.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei langjährig Versicherten mit Verträgen vor 2009 ist ein interner Tarifwechsel meist sinnvoller, da die Alterungsrückstellungen vollständig erhalten bleiben. Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen, wenn die neue PKV eine bessere Beitragsstabilität und höhere Rückstellungen bietet.
Ein Optionstarif ermöglicht Ihnen, innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsbeginn in einen besseren Tarif zu wechseln — ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist besonders wertvoll, wenn sich Ihr Gesundheitszustand im Laufe der Zeit verschlechtert hat.