Wie funktioniert die Beitragsentlastung?

Mit einem Beitragsentlastungstarif zahlen Sie zusätzlich zu Ihrer PKV einen Sparbeitrag. Der Sparbeitrag wird speziell für die Beitragsentlastung im Alter verzinslich angespart. Dabei werden finanzielle Rücklagen gebildet, die Sie dann ab dem 67. Lebensjahr für die Reduzierung des Beitrags der Gesundheitsversicherung verwenden. Die Beitragsminderung gilt ein Leben lang. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur PKV-Abrechnung, zur PKV für Angestellte und zur PKV für Beamte.

So funktioniert es

1
Sparbeitrag zahlen

Sie zahlen zusätzlich zum PKV-Beitrag einen monatlichen Sparbeitrag ein.

2
Kapital wird angespart

Die Rücklagen werden verzinslich für Ihre Beitragsentlastung angespart.

3
Beiträge sinken ab 67

Ab dem 67. Lebensjahr werden Ihre PKV-Beitr��ge lebenslang reduziert.

Wie hoch darf die Beitragsentlastung sein?

Die Höhe der monatlichen Beitragsentlastung können Sie bei Abschluss des Tarifs individuell festlegen. Sie muss jedoch mindestens 10,- Euro pro Monat und darf maximal 100% des aktuellen PKV-Beitrags betragen. Für die Berechnung der maximalen Höhe der Absicherung wird der gesetzliche Zuschlag, sowie die Kosten für die Krankentagegeld- und Pflegepflichtversicherung nicht berücksichtigt.

Rahmenbedingungen Beitragsentlastungstarif
Kriterium Regelung
Mindestentlastung 10,- Euro pro Monat
Maximalentlastung 100% des aktuellen PKV-Beitrags
Beginn der Entlastung Ab dem 67. Lebensjahr
Dauer der Entlastung Lebenslang garantiert
Gesundheitsprüfung Nicht erforderlich

Vorteile des Beitragsentlastungstarifs

Der Beitragsentlastungstarif ist sinnvoll, da so Ihre Beiträge für die private Krankenversicherung im Rentenalter sinken. In gewisser Hinsicht ist es also eine Art Kapitalanlage, die besondere Vorzüge hat:

Steuerlich absetzbar

Die Beiträge zum Beitragsentlastungstarif können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Früh einsteigen lohnt sich

Je früher Sie den Tarif abschließen, desto günstiger ist der monatliche Sparbeitrag.

Ohne Gesundheitsprüfung

Der Abschluss erfordert keine Gesundheitsprüfung — unabhängig von Vorerkrankungen.

Arbeitgeberzuschuss

Angestellte erhalten bis zu 50% Arbeitgeberzuschuss auf den Sparbeitrag.

Ist die Beitragsentlastungshöhe garantiert?

Ja, die Höhe der vereinbarten Beitragsentlastung wird von der Krankenversicherung garantiert. Jedoch sollten Sie beachten, dass die Beiträge für den Tarif steigen können. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die Geschäftsentwicklung schlechter läuft oder wenn sich die allgemeinen Zinsen am Markt verringern.

Gut zu wissen: Die garantierte Beitragsentlastung bleibt bestehen, auch wenn Ihre PKV-Beiträge durch Beitragsanpassungen im Laufe der Jahre steigen. Die Entlastung wirkt dann wie ein fester Rabatt auf den jeweils aktuellen Beitrag.

Was passiert bei vorzeitigem Austritt aus der PKV?

Sollten Sie noch vor Ihrem Renteneintritt die private Krankenversicherung verlassen, besteht leider kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge. Der Tarif ist also vor allem für Personen geeignet, die ein Leben lang von den hochwertigen Leistungen der PKV profitieren möchten.

Damit der Abschluss des Beitragsentlastungstarifs allerdings nicht ganz umsonst war, können Sie direkt im Anschluss eine Anwartschaftsversicherung beantragen. Sofern Sie später eine Krankenzusatzversicherung bei demselben Versicherer abschließen, dürfen Sie die Rücklagen aus dem Beitragsentlastungstarif für diese Zusatzversicherung verwenden. Die Anrechnung erfolgt dann wie bei der privaten Krankenversicherung in voller Höhe.

Achtung: Bei einem Wechsel in die GKV verfallen die angesparten Rücklagen. Prüfen Sie daher genau, ob ein dauerhafter Verbleib in der PKV für Sie realistisch ist, bevor Sie einen Beitragsentlastungstarif abschließen.

Häufig gestellte Fragen zum Beitragsentlastungstarif

Ja, besonders für junge Versicherte ist der Beitragsentlastungstarif attraktiv. Je früher Sie einsteigen, desto niedriger ist der monatliche Sparbeitrag bei gleicher Entlastung im Alter. Zudem profitieren Sie von einem längeren Zinszeitraum.

In der Regel ja. Viele PKV-Anbieter ermöglichen eine Anpassung der vereinbarten Entlastungshöhe. Beachten Sie jedoch, dass eine Erhöhung zu höheren Sparbeiträgen führt und die Konditionen sich nach dem aktuellen Alter richten.

Nein. Der gesetzliche Zuschlag von 10% wird automatisch von jedem PKV-Versicherten zwischen 21 und 60 Jahren erhoben und dient der Beitragsstabilisierung im Alter. Der Beitragsentlastungstarif ist eine freiwillige Zusatzvorsorge, die darüber hinausgeht.

Ja. Angestellte erhalten auf den Beitrag zum Beitragsentlastungstarif einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 50%, sofern der Gesamtzuschuss den gesetzlichen Höchstbetrag nicht übersteigt. Dies macht den Tarif für Angestellte besonders attraktiv.

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