Glasversicherung - Was ist genau versichert?
Wenn im Haushalt Glas zerbricht, ist der Glasbruch über die Hausversicherung nur mitversichert, wenn eine der versicherten Gefahren eingetreten ist oder Sie eine Glasversicherung mit eingeschlossen haben. In manchen Fällen greift auch der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung, wenn es sich zum Beispiel um Fensterglas oder Glas an Terrassentüren und Wintergärten von Mehrfamilienhäusern handelt. Erfahren Sie jetzt, was über die Sachversicherung genau versichert ist und was nicht.
Was ist über die Glasversicherung versichert?
In der Glasversicherung sind grundsätzlich die folgenden Bestandteile versichert:
- Glasschäden am versicherten Hausrat
- Scheiben und Platten aus Glas
- Spiegel
- Glas an Kunstgegenständen
- Folgeschäden
Mit einem Versicherungscheck prüfen Sie, welche Leistungen die Glasversicherung genau erstattet. Viele Hausratversicherungen versichern nämlich explizit noch folgendes Glas:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff
- Mobiliar- und Türverglasung
- Cerankochflächen
- Duschkabinen (auch aus Kunststoff)
- Glaskeramik
- Glasbausteine
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
- Sonnenkollektoren
- Aquarien
- Umrahmungen und Schutzvorrichtungen
- Gebäudeverglasung und Wintergärten im Einfamilienhaus
Zusätzlich können Sie Kosten, die aufgrund von Glasbeschädigungen entstehen, über die Glasversicherung erstatten lassen:
- Notverglasung und Notverschalung
- Entsorgungskosten
- Kosten für die Einrichtung von neuem Glas
- Kosten für Lackierarbeiten am Glas
Ausschlüsse in der Glasversicherung
Bestimmte Glasflächen sind über die Hausratversicherung nicht versichert. Ausgeschlossen ist zum Beispiel das Glas der folgenden Sachen:
- Schäden an Oberflächen und Kanten (sogenannte Muschelausbrüche und Schrammen)
- Optische Gläser / Brillen
- Geschirr
- Handspiegel
- Hohlgläser
- Photovoltaikanlagen
- Glühbirnen
- Display von Computer, Laptops oder Handys
- Bildschirm von Fernsehgeräten