Was ist über die Glasversicherung versichert?

In der Glasversicherung sind grundsätzlich die folgenden Bestandteile versichert. Wie sich solche Schäden im Alltag konkret darstellen, zeigen unsere Schadenbeispiele der Glasversicherung.

Grundversicherter Glasschutz

  • Glasschäden am versicherten Hausrat
  • Scheiben und Platten aus Glas
  • Spiegel
  • Glas an Kunstgegenständen
  • Folgeschäden

Mit einem Versicherungscheck prüfen Sie, welche Leistungen die Glasversicherung genau erstattet. Viele Hausratversicherungen versichern nämlich explizit noch folgendes Glas:

Mitversicherte Glasarten in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Versicherter Gegenstand Bereich
Scheiben und Platten aus KunststoffHausrat
Mobiliar- und TürverglasungHausrat
CerankochflächenHausrat
Duschkabinen (auch aus Kunststoff)Hausrat
Glaskeramik / GlasbausteineGebäude
Lichtkuppeln aus Glas oder KunststoffGebäude
SonnenkollektorenGebäude
AquarienHausrat
Umrahmungen und SchutzvorrichtungenHausrat
Gebäudeverglasung und Wintergärten (EFH)Gebäude

Zusätzlich können Sie Kosten, die aufgrund von Glasbeschädigungen entstehen, über die Glasversicherung erstatten lassen:

Erstattungsfähige Folgekosten

  • • Notverglasung und Notverschalung;
  • • Entsorgungskosten;
  • • Kosten für die Einrichtung von neuem Glas;
  • • Kosten für Lackierarbeiten am Glas.

Ausschlüsse in der Glasversicherung

Bestimmte Glasflächen sind über die Hausratversicherung nicht versichert. Ausgeschlossen ist zum Beispiel das Glas der folgenden Sachen:

Nicht versichert

  • Schäden an Oberflächen und Kanten (Muschelausbrüche und Schrammen)
  • Optische Gläser / Brillen
  • Geschirr
  • Handspiegel
  • Hohlgläser
  • Photovoltaikanlagen
  • Glühbirnen
  • Display von Computer, Laptops oder Handys
  • Bildschirm von Fernsehgeräten

Häufig gestellte Fragen zum Glasversicherungsschutz

Ja, viele Hausratversicherungen versichern Cerankochflächen explizit über den Glasversicherungsbaustein. Prüfen Sie mit einem Versicherungscheck, ob Ihr Tarif diesen Schutz bietet.

Nein, Displays von Computern, Laptops, Handys und Fernsehgeräten sind generell von der Glasversicherung ausgeschlossen. Für diese Geräte benötigen Sie eine spezielle Elektronikversicherung.

Ja, die Glasversicherung erstattet in der Regel auch Kosten für Notverglasung, Notverschalung, Entsorgung, Einrichtung von neuem Glas und Lackierarbeiten am Glas.