Gut zu wissen
Als Haus- und Grundbesitzer haften Sie für Schäden, die auf Ihrem Grundstück entstehen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen.
Warum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Als Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks tragen Sie besondere Verantwortung. Wenn auf Ihrem Grundstück Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen, haften Sie als Besitzer. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Schadensersatzansprüche Dritter. Achten Sie beim Tarifvergleich vor allem auf eine ausreichend hohe Deckungssumme, da Personenschäden hohe Folgekosten nach sich ziehen können. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Haftpflichtversicherung, zur Haftpflicht im Ausland und zur Familienhaftpflichtversicherung.
Besonders wichtig für
- Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien;
- Eigentümer unbebauter Grundstücke;
- Besitzer von Mehrfamilienhäusern;
- Eigentümergemeinschaften (WEG).
Häufig gestellte Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wenn Sie Ihr Eigenheim selbst bewohnen, ist das Haftpflichtrisiko in der Regel bereits über Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird vor allem für Vermieter und Besitzer unbebauter Grundstücke benötigt.
Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritten auf Ihrem Grundstück entstehen. Typische Beispiele sind Verletzungen durch mangelnde Streupflicht im Winter, herabfallende Dachziegel oder defekte Geländer.
Die Kosten hängen von der Art und Größe der Immobilie ab. Für ein Mehrfamilienhaus beginnen die Tarife bei etwa 30 bis 50 Euro pro Jahr. Für größere Objekte oder Gewerbeflächen kann der Beitrag entsprechend höher ausfallen. Vergleichen Sie vor Abschluss die Leistungen mehrerer Anbieter, da sich die Tarife bei vergleichbarem Schutz deutlich unterscheiden können.
Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Viele leistungsstarke Tarife bieten inzwischen pauschal 50 Millionen Euro, häufig ohne nennenswerten Aufpreis. Da Personenschäden sehr hohe Folgekosten verursachen können, sollte die Deckungssumme nicht zu knapp gewählt werden.